Vor einigen Tagen erging am Kremser Landesgericht ein Skandalurteil gegen die Meinungsfreiheit, das jeden, der Freiheit nicht nur als dekoratives »nice to have«-Zuckerl, sondern als Voraussetzung für menschenwürdiges Leben ansieht, bestürzen muß. Das Urteil ist — noch — nicht rechtskräftig, da der Verurteilte, ein pensionierter Rechtsanwalt, dagegen natürlich umgehend Rechtsmittel erhoben hat.
Kreuz-net.info hat über diesen Prozeßverlauf eine sicherlich nicht 100% »objektive«, aber doch weitestgehend plausibel wirkende Darstellung gegeben. Und diese ist, mit einem Wort ausgedrückt, eben die eines Justizskandals. Sorry.
LePenseur ist — dieser Blog beweist es hinlänglich — einigermaßen unverdächtig, ein eifriger Parteigänger von Medien wie Kreuz-net.info zu sein. Aber er ist ein eifriger Parteigänger der Meinungsfreiheit, die sich genau dadurch auszeichnet, daß es eben keine Meinungsdelikte geben darf in einer Rechtsordnung, die diesen Namen verdient. Das ist klarerweise kein Freibrief, Lügen und Verleumdungen zu verbreiten, denn der dadurch Geschädigte hat ein legitimes Recht, vor solchen Anwürfen geschützt zu werden. Es ist ebensowenig ein Freibrief für Beschimpfungen und Obszönitäten — all das sei sicherheitshalber angemerkt. Es ist aber sehr wohl von der Freiheit der Meinungsäußerung jedenfalls erfaßt, all das zu äußern, was man durch Nachweise belegt in gesitteter Weise ausdrückt — und zwar auchdann, wenn es für den, über den die Äußerungen erfolgen, unangenehm sein mag. Wenn ich einen Betrüger als Betrüger, einen Kinderschänder als Kinderschänder bezeichne, dann ist das sein Problem, nicht meines — und eine Rechtsordnung, die dies zu meinem Problem macht, verdient weit eher den Namen Unrechtsordnung!
Andreas Unterberger schrieb über dieses Skandalurteil in berechtigtem Unmut einen Artikel: »Eine Justiz macht sich lächerlich«. Nein, zwar wäre auch das schlimm genug — aber eine solche Justiz macht sich nicht bloß »lächerlich«, sondern sie ist die willige Exekutorin einer Unrechtsordnung, die zwar nicht die Dimension tausendjähriger Skandalurteile erreicht (das zu behaupten wäre unfair!), die aber in der Verhängung drakonischer Strafen für als zutreffend nachweisbare Meinungsäußerungen exakt den gleichen Weg beschreitet, den die DDR-Justiz einst mit dem Gummiparagraphen »Boykotthetze« gegen Dissidenten zu beschreiten pflegte. Man mache aus »Boykotthetze« einfach »Verhetzung« — es ist immer derselbe Gummi, der ganz nach dem Gutdünken einer politgesteuerten Justiz nach Belieben verbogen werden kann ...
Im Unterschied zur DDR verurteilt eine österreichische Richterin den angeklagten Juristen nicht zu ein paar Jahren Knast, sondern »nur« zu einer Geldstrafe von € 5.400,00 (das sind doch eh bloß schlappe vier Monats-Nettogehälter des durchschnittlichen Österreichers — wer regt sich denn über solch Lappalien auf)! Sollen wir etwa die Milde der Richterin preisen, weil sie einem unbescholtenen pensionierten Anwalt wenigstens das Gefängnis ersparte? Ist es nicht vielmehr ein veritabler Skandal in einer Rechtsordnung, wenn die vom Angeklagten penibel nachgewiesene Richtigkeit seiner Äußerungen schlicht als belanglose Fleißarbeit abgetan wird, weil es angeblich nur auf die Erfüllung des Tatbestandes der »Hetze« ankomme, also darauf, daß sich jemand von einer Äußerung in seinen religiösen Gefühlen »verletzt« fühlen könnte. Unterberger hat völlig recht, wenn er schreibt:
Kreuz-net.info hat über diesen Prozeßverlauf eine sicherlich nicht 100% »objektive«, aber doch weitestgehend plausibel wirkende Darstellung gegeben. Und diese ist, mit einem Wort ausgedrückt, eben die eines Justizskandals. Sorry.
LePenseur ist — dieser Blog beweist es hinlänglich — einigermaßen unverdächtig, ein eifriger Parteigänger von Medien wie Kreuz-net.info zu sein. Aber er ist ein eifriger Parteigänger der Meinungsfreiheit, die sich genau dadurch auszeichnet, daß es eben keine Meinungsdelikte geben darf in einer Rechtsordnung, die diesen Namen verdient. Das ist klarerweise kein Freibrief, Lügen und Verleumdungen zu verbreiten, denn der dadurch Geschädigte hat ein legitimes Recht, vor solchen Anwürfen geschützt zu werden. Es ist ebensowenig ein Freibrief für Beschimpfungen und Obszönitäten — all das sei sicherheitshalber angemerkt. Es ist aber sehr wohl von der Freiheit der Meinungsäußerung jedenfalls erfaßt, all das zu äußern, was man durch Nachweise belegt in gesitteter Weise ausdrückt — und zwar auchdann, wenn es für den, über den die Äußerungen erfolgen, unangenehm sein mag. Wenn ich einen Betrüger als Betrüger, einen Kinderschänder als Kinderschänder bezeichne, dann ist das sein Problem, nicht meines — und eine Rechtsordnung, die dies zu meinem Problem macht, verdient weit eher den Namen Unrechtsordnung!
Andreas Unterberger schrieb über dieses Skandalurteil in berechtigtem Unmut einen Artikel: »Eine Justiz macht sich lächerlich«. Nein, zwar wäre auch das schlimm genug — aber eine solche Justiz macht sich nicht bloß »lächerlich«, sondern sie ist die willige Exekutorin einer Unrechtsordnung, die zwar nicht die Dimension tausendjähriger Skandalurteile erreicht (das zu behaupten wäre unfair!), die aber in der Verhängung drakonischer Strafen für als zutreffend nachweisbare Meinungsäußerungen exakt den gleichen Weg beschreitet, den die DDR-Justiz einst mit dem Gummiparagraphen »Boykotthetze« gegen Dissidenten zu beschreiten pflegte. Man mache aus »Boykotthetze« einfach »Verhetzung« — es ist immer derselbe Gummi, der ganz nach dem Gutdünken einer politgesteuerten Justiz nach Belieben verbogen werden kann ...
Im Unterschied zur DDR verurteilt eine österreichische Richterin den angeklagten Juristen nicht zu ein paar Jahren Knast, sondern »nur« zu einer Geldstrafe von € 5.400,00 (das sind doch eh bloß schlappe vier Monats-Nettogehälter des durchschnittlichen Österreichers — wer regt sich denn über solch Lappalien auf)! Sollen wir etwa die Milde der Richterin preisen, weil sie einem unbescholtenen pensionierten Anwalt wenigstens das Gefängnis ersparte? Ist es nicht vielmehr ein veritabler Skandal in einer Rechtsordnung, wenn die vom Angeklagten penibel nachgewiesene Richtigkeit seiner Äußerungen schlicht als belanglose Fleißarbeit abgetan wird, weil es angeblich nur auf die Erfüllung des Tatbestandes der »Hetze« ankomme, also darauf, daß sich jemand von einer Äußerung in seinen religiösen Gefühlen »verletzt« fühlen könnte. Unterberger hat völlig recht, wenn er schreibt:
Wir sind in des Teufels Küche gelandet. Eine außer Rand und Band geratende Justiz maßt sich voller Präpotenz an, Meinungs- und wissenschaftlichen Aussagen überprüfen zu können. Natürlich trifft das nicht automatisch jede Meinungsäußerung, aber man weiß nie, welche von der Justiz dann etwa wegen einer Denunziation herausgefischt wird. Genau das nennt man Willkür-Regime.In der Nazi-Zeit wurde »Don Carlos« nicht mehr aufgeführt, nachdem regelmäßig beim Satz »Sire, geben Sie Gedankenfreiheit!« Applaus im verdunkelten Zuschauerraum aufbrandete. Sind wir also bald wieder so weit? Danke, Frau Mag. Daniel, danke, Herr Staatsanwalt Mag. Hütter, daß Sie uns die Erkenntnis beschert haben:
Meinungsfreiheit war gestern! Heute sind wir längst weiter ...
1 Kommentar:
Wenn es um Blasphemie ginge gäbe es keinen Wahrheitsbeweis, obwohl er mit einem Teil der Aussagen richtig läge (der Rest, nun ja - Trimondi, Waldvogels Vogel & Co. bewegen sich, das ist es nämlich auch, auf der Ebene dessen, was ein Dawkins oder die von der GBS über den Katholizismus zu sagen hätten).
Insgesamt ist das aber alles wieder recht typisch, reiht sich nahtlos in eine Reihe solcher Prozesse ein.
Kommentar veröffentlichen