Donnerstag, 26. März 2020

Ein renommierter Wiener Arzt

... schreibt mir, mit dem Ersuchen namentlich nicht genannt zu werden, weil er sonst berufliche Nachteile fürchtet, Folgendes:


“Das Hauptproblem mit COVID ist für unser Gesundheitssystem (unseren Staat) weder die aktuelle Zahl der Erkrankten, noch die der Toten. Das Hauptproblem ist die Notwendigkeit einer Beatmung eines Teils der Erkrankten. Diese Patienten könnten in zu großer Anzahl ein Gesundheitssystem überlasten, wie es in Italien geschieht. Die rigo-rosen Beschränkungsmaßnahmen zielen darauf ab, niemals mehr beatmungspflichtige Patienten zu haben, als das Gesundheitssystem behandeln kann.

Zum heutigen Tag sind in ganz Österreich ca. 90 Patienten wegen COVID auf Intensiv-stationen.
 
In Österreich gibt es ca. 2547 offiziell registrierte Intensivbetten.
 
Zusätzlich gibt es Beatmungsmöglichkeiten in zahlreichen OPs, geschätzte theoretische Beatmungsplätze daher ca. 3000.

Viele Krankenhäuser und Abteilungen wurden in Österreich fast auf Null herunter gefahren um die Intensivstationen und stationären Betten für COVID frei zu haben. Beispiele in Wien: mehrere Spitäler der Vinzenzgruppe. Die Anzahl der schon freien Intensivbetten für COVID-Patienten beträgt daher vorsichtig geschätzt mindestens 30% aller Intensivbetten, die Anzahl der Beatmungsplätze daher mindestens ca. 1000.

Wir sind in Österreich daher meilenweit von einer Kapazitätsgrenze unseres Gesund-heitssystems entfernt.
In welchen Zeiten leben wir, wenn völlig plausible Darlegungen eines fachlich gebildeten Experten schon nur mehr unterm Mantel einer redaktionellen Anonymitätszusicherung veröffentlicht werden können, weil der Fachmann berufliche Nachteile fürchten muß, wenn er geoutet wird?

Wenn das noch ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat sein soll, dann frage ich mich, worin der große Fortschritt in Sachen Grundrechten und Freiheit der Meinungsäußerung gegenüber dunkelsten Zeiten der Vergangenheit denn besteht — wenn die fundiert und sachlich vorgetragene Kritik an den Maßnahmen einer angeblich demokratisch legitimierten Regierung nicht mit Gegenargumenten und einer Beweisführung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vorgetragenen Argumente, sondern mit beruflichen Repressalien beantwortet wird?

»Summis desiderantes affectibus«, die berüchtigte »Hexenbulle« aus 1484, gilt als Beispiel übelsten Inquisitionswahns (obwohl sie das bei näherer Betrachtung nur durch nachträgliche Fälschungen des fanatischen Hexenjägers Henricus Institoris wurde!): doch worin besteht denn prinzipiell der Unter-schied zum Mundtot-Machen und Brandmarken eines »Dissidenten«?

Sollen wir etwa großartig stolz darauf sein, daß Kurz, Kogler & Co. einen unbotmäßige Meinungen  äußernden Arzt nicht auf dem Scheiterhaufen verbrennen, oder mit Foltermethoden zum Abschwören nötigen, sondern die »gelinderen Mittel« des medialen Pogroms, des wirtschaftlichen Ruins und der sozialen Ausgrenzung wählen, um derlei »Frevler« auszuschalten?

Nein, ich will von keinem Zeitgenossen ein Wort mehr über ein abgeblich so »finsteres« Mittelalter hören! Ein Zeitalter, in dem ein Arzt die Zweckmäßigkeit von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und Freiheitsbeschränkungen nur unter der Gefahr seiner beruflichen Selbstbeschädigung äußern darf, hat die moralische Legitimation zu solch hochmütigen Urteilen verspielt.


1 Kommentar:

Kreuzweis hat gesagt…

Ach, und wie verhält es sich mit dem heutigen "Verbrennen" von "Holokostleugnern" - also Menschen, die begründete Zweifel an der staatlichen Wahrheitslehre äußern? Diese Leute werden in der BRD sowie in Aussiland drakonisch bestraft, bürgerlich vernichtet.
Wer das eine liebt, sollte auch das andere mögen!