Mittwoch, 4. Juni 2014

Nach 17 Jahren im Gefängnis

... wurde gestern ein wegen Mordes verurteilter Mann als unschuldig entlassen. »Die Presse« schreibt die APA/AFP-Meldung ab:
Der New Yorker wurde 1997 nach einer Falschaussage wegen Mordes verurteilt. Er hatte stets seine Unschuld beteuert.
Nach 17 Jahren im Gefängnis ist ein New Yorker am Dienstag (Ortszeit) in die Freiheit entlassen worden, der aufgrund einer Falschaussage wegen Mordes verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft von Brooklyn hatte zuvor das zuständige Gericht gebeten, das Urteil gegen den heute 53-jährigen Roger Logan aufzuheben.

Logan, der stets seine Unschuld beteuert hatte, war wegen Mordes an einem Mann in Brooklyn im Juli 1997 schuldig gesprochen worden.



Das Urteil beruhte größtenteils auf der Aussage einer Nachbarin, die Logan am Tatort gesehen haben wollte. Bei der erneuten Überprüfung des Falles stellte sich nun aber heraus, dass die Frau selbst zu dem fraglichen Zeitpunkt an einem anderen Ort weilte.
Man möchte sich lieber nicht vorstellen, wie es einem geht, wenn man 17 Jahre lang unschuldig im Gefängnis sitzt. Und erst recht will man nicht in der Haut der (hoffentlich unwissentlich!) falschen Zeugin stecken. Und über die Gefühle, die Mr. Logan ihr gegenüber all die Jahre lang hegte und wohl noch immer hegt, will man auch nicht allzu genau nachdenken.

Noch viel weniger freilich möchte man sich vorstellen, was geschehen wäre, wenn der »Mörder« nicht in New York jahrelang im Knast eingesessen hätte, sondern — nach Verwerfung der Rechtsmittel und Ablehnung von Gnadengesuchen — längst (nach Giftspritze oder Stromstoß) auf einem Friedhof in Kentucky, Texas & Co. zu besuchen wäre ...


8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Allein schon der Passus „Aussage einer NachbarIN“ hat mir allsogleich den Brechreizkoeffizient massiv in die Höhe gehauen. –
Denn, wieder einnmal hat die zur göttlichen Erleuchtung verklärte Halluzination, oder sogar die gehässige, nackte Dreckslüge einer ExponentIN des LichtgestaltINNEN-Geschlechts ein Exemplar des Untermenchengeschlechts in den Kerker geworfen. - Allein, wen juckt’s´schon ? – Gerechtigkeit, oder gar Mitgefühl sind allein den LichtgestaltINNEN vorbehalten, so eine elende Existenz, wie ein Mann, verdient so etwas nicht einmal. – Dass der Elende doch noch frei kam, ist schon ein veritables Wunder.
„Zum Glück“ war das damalige Opfer ja auch ein Mann. Wäre Besagter im Fall einer OpferIN auch doch noch freigekommen ? – Und wenn ja, wäre dann nicht eine infame Flut feministischer Hetze und Verunglimpfung losgebrochen ??

Ano-Nymus

Anonym hat gesagt…

Und dann noch "stets seine Unschuld beteuert" . Haha, das iss doch wohl mindestens Stärke 11 auf der nach oben offenen "Kicher-Skala". - Seit wann sind Männer, dieses Mörder/Vergewaltiger/Täter-Geschlecht unschuldig ? - Und selbst, wenn DER gerade mal ausnahmsweise keinen abgemurkst hat, so hat ihm diese 17 jährige "Kur" bestimmt gutgetan, und für all die anderen entwischten Killer hat er dann halt ein bisserl "mitgebrummt", pah !!

Ano-Nymus

Anonym hat gesagt…

Die wichtigste Frage für mich ist: wieviele Jahre Knst bekommt die LügnerIN nun für das Verbrechen?

Kreuzweis

Anonym hat gesagt…

0,000000. Denn es gibt keine LügnerINNEN und VerbrecherINNEN.

Ano-Nymus

Molot hat gesagt…

@Kreuzweis
"wieviele Jahre Knst bekommt die LügnerIN nun für das Verbrechen?"
Vorbeigeschossen!
Die "Lügnerin" hat ihn nicht in den Knast gesteckt, die hat nur gelogen.

SF- Leser hat gesagt…

Werter Penseur,

auch auf die Gefahr hin mir mal wieder fünf Minuspunkte zu verdienen, muß ich sagen, daß ich über den wirklichen Wahrheitsgehalt dieser so alle zwei bis drei Jahre aufkommenden Meldungen immer zutiefst skeptisch bin.

Es ist dabei immer ein eigentlich gänzlich Unschuldiger, der nur aufgrund eines einzigen Indiz oder einer Falschaussage vollkommen unbegründet verurteilt wurde.
Als wenn es in solchen Prozessen nur unfähige Verteidiger und wie in den USA nur total voreingenommen Geschworene gäbe.

Und um mir noch mehr Minuspunkte zu verdienen, muß ich gestehen, dabei auch daran denken, daß z.B. einen Al Capone nur über den Umweg des Vorwurfs der Steuerhinterziehung für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen werden konnte.

Nur mal so Überlegungen

Grüße

SF- Leser

Le Penseur hat gesagt…

@SF-Leser:

Ihre Skepsis hinsichtlich des Wahrheitsgehalts von Medienmeldungen verstehe ich. Nur war das eigentlich nicht das Thema meines Artikels. Sondern eher das der Irrtumsanfälligkeit der Justiz, und der Fatalität, diese dann noch mit einer notwendig unkorrigierbaren Todesstrafe zu kombinieren.

Daß es viele unfähige verteidiger und voreingenommene Geschworene gibt, steht für mich außer Zweifel. Als Jurist weiß ich auch nur zu gut, wie voreingenommen auch Berufsrichter zu sein pflegen (die wenigen Ausnahmen bestätigen die Regel). Und wenn sich eine Voreingenommenheit mit einem karrierefördernden Urteil harmonisch vereinen läßt, dann umso lieber ...

Natürlich haftet den Berichten über einen »völlig Unschuldigen«, der durch ein einziges Indiz ungerecht zum Handkuß kam, was plakatives an. Aber so sind halt die Medien.

Der viel häufigere Fall, daß nämlich ein Verbrecher, dem man das eine oder andere sehr wohl nachweisen kann, nun auch nur für etwas eingetunkt wird, was er bestreitet begangen zu haben (es geht dann »in einem Aufwaschen«, sozusagen — noch ein Fall ist damit geklärt ...), wird vermutlich nie aufgegriffen, und damit auch nie berichtet werden.

Volker hat gesagt…

"Als wenn es in solchen Prozessen nur unfähige Verteidiger und wie in den USA nur total voreingenommen Geschworene gäbe."

Ein guter Ansatz, lieber Genosse SF-Leser. Mir gefällt dieses Bashing auch nicht. Denk nur an Deine politischen Vorbilder, wie die verunglimpft werden. Als wenn die Nazis lauter Mörder gewesen wären. Dabei haben die gar nicht alle Menschen ermordet, nicht mal alle Juden. Und unter den Getöteten, nicht wahr, waren auch nicht alle unschuldig.

Ernst bei Seite ...
Kommst Du Dir nichts selbst blöd vor? Das ist in Deiner Community offenbar so üblich, einen Pappkameraden aufbauen und mit großen Getöse draufprügeln. Damit kann man sich auf die Schnelle einen Applaus abholen, aber seriös ist das nicht.
Sage ich mal so, wohlwissend, dass Begriffe wie "rechtliches Gehör", "in dubio pro reo", "Amtsermittlungspflicht" oder "Beweiswürdigung" in Deiner Welt keine Rolle spielen.
Ist ja auch viel einfacher, die Urteile per Hausordnung für gut und richtig zu erklären. Nachfragen, das sollte man besser nicht, nachfragen schadet nur dem guten Gewissen.