Montag, 30. Juni 2014

Manchmal kann man über Andreas Unterberger nur den Kopf schütteln

... so beispielsweise über seinen Artikel »Einbrecher können sich freuen«:
Einbrecher, Juristen und Telekoms können sich freuen. Die Benutzer von überfallenen Wohnungen und Häusern nicht; noch weniger die, deren Wohnsitze in nächster Zeit überfallen werden. Das sind die Folgen des jüngsten Erkenntnisses des Verfassungsgerichthofs. Dieser hat die Vorratsdatenspeicherung mit Wirkung ab sofort aufgehoben. Damit ist es nicht mehr möglich, die Querverbindungen von Einbrechern & Co während der letzten Wochen und Monate nachzuverfolgen.
Nur lachen können die Geheimdienste zwischen Amerika, Russland und China. Sie haben am allerwenigsten die Vorratsdatenspeicherung gebraucht. Sie greifen viel direkter zu. Und werden das auch in Zukunft ungehemmt tun. Auch Privatdetektive haben – zum Beispiel in Rosenkriegen – viel bessere Hilfsmittel.
Gebraucht haben die Datenspeicherung nur die Strafverfolger, also jene, die legal gegen die Einbrecher vorzugehen versuchen. Und die bisher wenigstens hie und da abschreckende Erfolge hatten. Die sie jetzt nicht mehr haben dürfen.
Und so weiter in der Leier ...

Will er uns tatsächlich verklickern, daß die Vorratsdatenspeicherung deshalb eingeführt wurde, weil sich die »Strafverfolger« um Einbruchsdiebstähle Sorgen machen? Danke, Herr Dr. Unterberger, verarschen kann ich mich selber! Den »Strafverfolgern« sind diese nämlich, pardon l'expression, scheißegal! Entweder weden bei »kleinen Leuten« mehr oder weniger peanuts gestohlen, dann schert das weder Polizei noch Staatsanwalt, sondern hat bestenfalls den durchaus erwünschten Effekt, daß die kleinen Leute verunsichert sind und sich nach dem starken Staat sehnen. Oder aber es wird bei irgendwelchen »Großkopferten« eingebrochen, dann ist das der stramm-linken Staatsanwaltschaft in Wahrheit auch völlig wurscht, denn das ist ohnehin nur der Klassenfeind, dem man insgeheim jede Plünderung von Herzen vergönnt.

Kommentarposter dssm findet auf die — gewollt oder ungewollt — naive Darstellung Unterbergers die treffende Antwort:
Genau! Wer nichts angestellt hat, der braucht sich auch vor staatlicher Überwachung nicht fürchten!
Stimmt ja auch, nur leider sind die meisten Blogteilnehmer lauter Leute die permanent etwas anstellen, zumindest wenn es nach den staatlichen Stellen geht.

Wie, Sie haben die heiligen Schriften der Moslems zitiert und gesagt damit sei der Prophet ein Kinderschänder – Schwerverbrecher!
Wie, Sie haben den Antisemitismus der Araber kritisiert – Sie Rassist!
Wie, Sie haben Gold gekauft, mit Bargeld (versteuert!) noch dazu – Sie elender Wirtschaftsflüchtling!
Wie, Sie haben den Nachbarn, welcher Ihnen im Garten geholfen hat, ohne eine Rechnung zu erhalten mit zwei Bierchen bezahlt – Steuerhinterzieher!
Wie, Sie haben die ganzen Bettlerbanden kritisiert und dabei die Sozialindustrie verdammt, elende asoziale Würmer wie Sie, ja genau Sie, gehören sofort …!
Wie, Sie haben den übermässigen Anteil von Migranten muslimischer Prägung bei der Sozialhilfe angesprochen – Sie Rassist (voraussichtlich erneut Rassist)!
Wie, Sie haben sich gegen die sogenannten GKK-Prüfungen gewehrt, schon wieder sind genau SIE(!): asozial! Und kommen Sie mir nicht mit: Die Regierung hat selber festgestellt, da läuft etwas aus dem gesetzlichen Rahmen. Von Asozialen wie Ihnen habe ich kein anderes Argument erwartet. Unschuld beweist gar nichts!
Und genau SIE sind am Ende gar noch der Meinung es gäbe zwei Geschlechter, vielleicht haben Sie auch gar noch etwas gegen gleichgeschlechtliche Heirat und Adoption. Was höre ich da, Kindeswohl geht vor. Leute wie Sie gehören sofort eingesperrt! Am Ende singen Sie noch die Bundeshymne in konterrevolutionärer Weise! Einsperren, alle einsperren!

Sollte irgend jemand sich angesprochen fühlen, dann bitte Herrn AU mitteilen! Nicht Terrorbekämpfung ist das Ziel der Überwachung, sonder wir konservativen Nettozahler.
 Es war vor ein paar Tagen freilich unangebracht, dem österreichischen Verfassungsgerichtshof für dieses Erkenntnis die Rosen bündelweise zu streuen, denn erstens entscheidet der VfGH nur höchst selten im authentischen Sinne der Grundrechte (d.h. in der Weise, wie sie seinerzeit bei ihrer Einführung eigentlich gedacht gewesen sind — nämlich als Abwehrrechte gegen die ÜBergriffe des Staates!), und zweitens war der gepriesene Bekennermut der Höchstrichter angesichts des vorangegangenen EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung doch eher überschaubar groß.

Dennoch: ein prinzipiell richtiges Erkenntnis soll man auch nicht madig reden! Und schon garnicht mit Argumenten aus der Folterkammer der Staatsschergen ...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Bin ja zugegebenermaßen ein großer Fan von AU, aber was Vorratsdatenspeicherung angeht - und auch bei seinem Putin-Bashing - sitzt er einfach auf dem falschen Pferd. Ich rechne es ihm aber hoch an - wie auch zB einem Peter Pilz, den ich ansonsten nicht sehr mag - daß er auch kritische Kommentare nicht entfernt.

Tomj