... handelt ein überaus lesenswerter Artikel des Kollegen »Geistbraus«, der sich mit dem deutlich merkbaren Anflug von Größenwahn seitens des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt, welches — neben der Zulässigerklärung der Gauckler'schen Wortspende »Spinner« für NPD-Anhänger, welche ja im Sinne der freien Meinungsäußerung durchaus zu begrüßen steht — auch noch als obiter dictum ebenso politisch korrekte, wie eben in dieser Korrektheit bereits peinlich penetrante Nachhilfestunden in Geschichte des 20. Jahrhunderts zu geben sucht:
Geschichte wird uns nur in Form von Geschichtsschreibung zugänglich, und Geschichtsschreibung ist immer Interpretation, und Interpretationen gibt es in der Regel mehrere – auch wenn nicht alle gleich plausibel sind. Die meisten Menschen hierzulande verstehen z. B. die jüngere Geschichte Osteuropas dahingehend, dass der Kommunismus endgültig und prinzipiell versagt hat. Eine Minderheit orthodoxer Marxisten dagegen behauptet, der Ostblock sei deshalb gescheitert, weil das gar kein richtiger Kommunismus gewesen sei. Man kann über beide Positionen streiten, aber man kann nicht – schon gar nicht als Bundesverfassungsgericht – oktroyieren, welche Geschichtsinterpretation die richtige ist.
... schreibt Kollege Geistbraus völlig zutreffend. Man muß ihm nun nicht notwendigerweise darin beistimmen (und er wird das auch nicht von jedem, und schon gar nicht von LePenseur, unbesehen erwarten), daß diese Deutungshoheit, die sich das BVerfG da anmaßt, letztlich die Verletzung göttlicher Prärogativen ist (wiewohl dieser Gedanke schon etwas für sich hat) — aber daß eine Geschichtsinterpretation par ordre du moufti (sei dieser das Karlsruher Bundesverfassungsgericht, oder auch irgendein Bundesgauckler) in die Kategorie der Spinnerei fällt, ist nicht von der Hand zu weisen.
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