Montag, 7. Januar 2013

Der Ruf nach Todesstrafen

... ist etwa gleich laut, und etwa gleich (wenig) sinnvoll, wie der nach »Schußwaffenverboten«. Was nichts daran ändert, daß der Mensch in seinem Atavismus eben dazu neigt, kurzschlüssig »Problemlösungen« schneller zu verlagen, als es sie nach Abwägung aller Umstände denkmöglich geben kann.

Das ist das Problem der Politik: man »muß was tun«. Brennt ein Schulbus bei einem Verkehrsunfall aus, dann muß sofort eine neue Schulbus-Sicherheitsrichtlinie raus! Bringt irgenein Irrer seine Mitschüler mit einer Knarre ins — hoffentlich — bessere Jenseits, dann wird sofort ein Schußwaffenbesitzverbot angemahnt. Vergewaltigt in Indien eine enthemmte Horde brutalst eine Studentin, sodaß die an den Folgen stirbt (daß sie ihren Freund zu diesem Behufe auch halbtot geprügelt haben, geht da den Medien ziemlich am Allerwertesten vorbei, aber das nur nebenfüglich ...), dann müssen die Unholde am besten ohne Prozeß einfach aufgeknüpft werden.

Das sind quasi »natürliche« Unmutsreaktionen, macht sie aber deshalb nicht viel sinnvoller. Denn das Leben funktioniert eben nicht so: einfache Rezepte taugen nur für einfache Hirne einfacher Leute, aber nicht für die Komplexität des Lebens.

Das ist jetzt kein Plädoyer für Irenismus, oder gar für die unsinnige Behauptung, daß Tugenden und Laster aller Menschen etwas gleich wären (ja, ja: Heinrich Himmler und Mutter Theresa — dieselben miesen Würstchen! Sonst geht's aber gut?), aber eines für Besonnenheit. Die man nicht von den unmittelbar Betroffenen verlangen darf (es wäre geradezu unmenschlich, wenn die angesichts solcher Vorfälle »besonnen« blieben!), wohl aber von denen, die eben nicht unmittelbar betroffen sind.

Herr Alipius hat es in einem Posting sehr gut auf den Punkt gebracht:
Wie groß aber auch immer unsere Wut sein mag, die sich einstellt, wenn wir von Vergewaltigungen inkl deren Folgen hören: Wir dürfen hier nicht vergessen, daß die Vergewaltiger charakterlich und seelisch schwer herausgeforderte Existenzen sind. Dies macht ihre Taten nicht verständlicher oder weniger eklig, aber es gibt ihnen - zynisch ausgedrückt - sozusagen den "Kaputter Triebtäter"-Vorteil vor Leuten, die in demokratischen Staaten an hoher Stelle arbeiten und nüchtern entscheiden, daß es okay ist, ein Menschenleben zu beenden (sei es nun ein ungeborenes oder ein verbrecherisches), sich aber mit Händen und Füßen dagegen wehrten, mit Verbrechern verglichen zu werden.
Dem läßt sich eigentlich nichts hinzufügen — außer: ein Kommentator moniert natürlich sofort: »Der ständig künstlich aufgebaute Konnex zwischen jedweder Art der Lebensbeendigung und der Abtreibung ist doch recht platt, oder?« ... oder eben nicht! Denn »jedweder Art der Lebensbeendigungen und der Abtreibung« ist eben ein fatal finaler Charakter eigen, auf den man platterdings nicht vergessen sollte. Auch dann, wenn man kein katholischer Priester ist ...

10 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

»... wohl aber von denen, die eben nicht unmittelbar betroffen sind.«

Na ja, »unmittelbar betroffen« mag man ja nicht sein, aber so rein gar nicht betroffen (jenseits der gefühlsmäßigen Anteilnahme)? Da bin ich mir schon weniger sicher, wenn man sich die Zustände in Großstädten ansieht (dazu muss ich gar nicht erst auf die jüngst publik gemacht wordenen Fälle in der Wiener U-Bahn verweisen), dazu gebe ich hier einmal diesen Link an: http://fakten-fiktionen.net/2012/12/zum-thema-vergewaltigung-oder-die-wunder-der-vergleichsanalyse/

Auch Begründungen mit einem derart starken theolog. Impetus (»Gott hat das einzelne Leben geschaffen«, »Gott will das einzelne Leben als solches«, »Gott allein beendet das einzelne Leben«, »Gott alleine beendet das einzelne Leben nur auf diese Weise« etc.), wie bei Alipius, sind m. E. jenseits des Kreises der Gläubigen, die die Prämissen teilen, nicht argumentierbar. Es gibt ohne Zweifel Gründe, die gegen die Todesstrafe sprechen, aber die liegen m. M. n. v. a. im Bereich des extrem hohen Missbrauchspotentials in diesem Bereich, wozu noch erschwerend die endgültige Unumkehrbarkeit, die dieser Strafart naturgemäß anhaftet, hinzutritt, denn die gerechte "Sühne" gehört zusammen mit Prävention und Schutz der Gemeinschaft/Gesellschaft eindeutig zum Charakter von Strafen. Erfolgt diese nicht, wird das wohl völlig zu Recht von den meisten Menschen als ungerecht empfunden.

Le Penseur hat gesagt…

@Anonym:

Sühne ist ein Begriff, mit dem ich als »kühler Jurist« nicht viel anfangen kann. Das ist, zynisch gesagt, Betroffenheitsrhetorik von Staatsanwälten. Im Strafrecht geht es um Prävention (General- und Individualprävention), also letztlich den Schutz vor Straftaten. Hier ist die Todesstrafe als Abschreckung gegenüber »drakonisch« vollzogenen Haftstrafen (womit ich nicht das Quälen von Gefangenen meine, sondern den konsequenten Strafvollzug ohne Sperenzchen, die aus »lebenslänglich« vielfach kaum mehr als 10 Jahre machen) nicht im Vorteil, wenn man Kriminologen vertrauen darf.

»Sühnen« heißt letztlich: »etwas gutmachen durch Erleiden vergleichbarer Unbill« — was im Fall von Mord schlicht unmöglich ist, es sei denn, man betreibt Rechtsprechung mit dem Motiv, daß der Tote »von Wolke 7« aus sich an der Betrafung des Übeltäters ergötzen kann — was mir aber wohl unangebracht naiv erscheint!

Ich kann als Opfer einer Mißhandlung diese mit der Verabreichung einer vergleichbaren Mißhandlung als »gesühnt« ansehen — vorstellbar (wenngleich auch das für mich ein ziemlicher Atavismus ist); ein an mir begangener Mord ist jedoch begrifflich nicht sühnbar, denn hier wird höchstens das legitime Abscheugefühl der Hinterbliebenen »gesühnt« — und ob es »gerecht« ist, das Leid der Hinterbliebenen so zu bewerten, daß dafür der Täter, der (wohl nur indirekt und unintendiert) das Abscheugefühl ausgelöst hat, getötet werden müßte, erscheint mir wenigstens fraglich (to put it mildly).

Eine echte lebenslängliche Strafe ist meines (und nicht nur meines!) Erachtens Abschreckung genug, um präventiv zu wirken. Ein Ersatz des materiellen und emotionalen Schandes der Hinterbliebenen (dem Opfer gegenüber ist ja schon begrifflich keiner mehr möglich) möge durch geeignete Mittel, die den Täter zu möglichster Schadensgutmachung verpflichten (Vermögenseinzug, Zwangsarbeit im Gefängnis etc.), erfolgen — all das ist m.E. de lege ferenda (denn es existiert derzeit nur in höchst unvollkommener Weise!) sehr gut argumentierbar.

Die Todesstrafe hingegen ist und bleibt damit unargumentierbar.

florianmayr hat gesagt…

Lieber Le Penseur, ich stimme Ihnen durchwegs zu, allerdings: In vielen Ländern - allen voran den USA - ist wird die Todesstrafe nicht (mehr) nur durch ihre präventive Wirkung, sondern mit "Gerechtigkeit", "Gleiches mit Gleichem" oder "der Tat entsprechende Strafe" argumentiert. Der Abschreckungseffekt mutiert dort eher zu einem Sensationsgeilheitseffekt für den - böse gesagt - gemeinen Pöbel. Wenn wieder mal das sichtbar gemachte Böse schlechthin am Stuhl bruzelt oder die Nadel angesetzt bekommt, dann macht die schwarz-weiß Welt von Guten und Bösen (wobei die Guten natürlich immer weiß sind, versteht sich) wieder Sinn. Dann darf man wieder Angst vorm bösen Wolf haben, weil man ihn ja direkt vor Augen geführt bekommt.

Zu Ihrer Anspielung auf die Abtreibungsdiskussion: Hier wird jetzt aber alles in einen Suppentopf geworfen - und genau das habe ich gemeint: Sobald irgendwo ein Akt mit finalem Charakter (nennen wir das mal so) vorkommt, schreien alle schon affektiv: "so wie bei der Abtreibung!". Ganz im Ernst, das banalisiert nicht nur den genannten finalen Akt (in diesem Fall die Todesstrafe, von mir aus auch die Selbsttötung, den Mord, den Totschlag, die Notwehr, den Krieg, das Martyrium, ja - karfreitagstheologisch gedacht - auch den Kreuzestod), sondern eben auch das jeweilig gegenüber Gestellte (in diesem Fall die Abtreibung). Ich kann hier nicht einfach Äpfel und Birnen vergleichen, nur weil sie beide an einem als Baum definierten botanischen Organismus hängen und als "Obst" klassifiziert sind. Das beide Akte einen finalen Charakter haben ist unbestritten, aber das sind Akzidenzien, in diesem Fall Folgen, die der Handlung, hier vor allem als Entscheidung zu verstehen, mit ihren Gründen, ihrer individuellen Disposition, den Gefühlen, Gedanken, Zweifeln und Verzweiflungen an sich zukommen. Da kann man (außer formell) nichts vergleichen oder auf dieselbe Ebene stellen - und einen rein formellen Vergleich haben Sie beide nicht gezogen. Beides (Todesstrafe und Abtreibung) sind individuelle Handlungen mit einer formellen Gemeinsamkeit, allerdings umso mehr Unterschieden. Genauso wie der Holocaust und der gerne so genannte "Babycaust" eine gewisse (formelle) Zahl an toten Menschen (wenn wir die Diskussion über den Anfang des Lebens einmal beiseite lassen) gemeinsam haben, so stehen doch ganz andere Motive, Beweggründe, Entscheidungen, Zwänge, soziale Strukturen, gesellschaftliche Mechanismen sowie individuelle Gefühle und Gedanken im Hintergrund. Solche Vergleiche banalisieren auf beiden Seiten und entfremden beide Akte dermaßen, dass man nicht mehr angemessen über sie sprechen kann, ohne ständig Apfel-Birnen-Most zu produzieren.

Abgesehen davon sprach Hr. Alipius dezidiert von einem strukturellen Vergleich, dessen Subjekt in beiden Fällen der Staat war. Bis jetzt weiß ich nicht, was die "Leute[n], die in demokratischen Staaten an hoher Stelle arbeiten und nüchtern entscheiden, daß es okay ist, ein Menschenleben zu beenden (sei es nun ein ungeborenes oder ein verbrecherisches), sich aber mit Händen und Füßen dagegen wehrten, mit Verbrechern verglichen zu werden" in der Frage der Todesstrafe und der Abtreibung gemeinsam haben.

Anonym hat gesagt…

@LePenseur

»Das ist, zynisch gesagt, Betroffenheitsrhetorik von Staatsanwälten.«

Mit der Rhetorik von Staatsanwälten habe ich nichts zu schaffen.

»… was im Fall von Mord schlicht unmöglich ist …«

Beim Mord kann der Tote dadurch zwar nicht mehr zum Leben erweckt, durchaus aber, was der Ausdruck auch beinhaltet, immerhin eine gewisse Form des Ausgleichs hergestellt werden, auch wenn Sie, zumindest in Form gewisser Strafen, davon nichts halten sollten, was es hier wohl letztlich Ihr "Haupteinwand" zu sein scheint: Zuerst die Sache begrifflich als eine ganz bestimmte Form der Wiedergutmachung einführen (die anscheinend u. a. beinhaltet, dass das Opfer davon unmittelbar und als solches betroffen ist), die im Falle eines Mordes – offensichtlich aber auch nur in diesem Fall – nicht erfüllbar ist, um dann den Rest im Prinzip mit Privatbewertungen "abzuwehren". Das überzeugt mich nun ehrlich nicht und ziemlich sicher auch nicht diejenigen, die sich für die Todesstrafe aussprechen. (Was ich, um nicht falsch verstanden zu werden, ausdrücklich NICHT tue, nicht, dass man mich hier falsch versteht.)
Gegen gewisse Formen des Ausgleichs und der Wiedergutmachung scheinen Sie ja – vernünftigerweise, wie ich meine – nichts zu haben, zumindest verstehe ich Ihren letzten Absatz so. Wäre das speziell und alleine davon abhängig, dass das betreffende Opfer etwas davon hat und nur dann auch anzuwenden, müsste man von allen Formen dessen bei Mordopfern absehen, was unter der grundsätzlichen Akzeptanz dessen auch als eher absurd erscheint.

» … und ob es »gerecht« ist, das Leid der Hinterbliebenen so zu bewerten, daß dafür der Täter, der (wohl nur indirekt und unintendiert) das Abscheugefühl ausgelöst hat, getötet werden müßte, erscheint mir wenigstens fraglich (to put it mildly).«

Dazu, wie das Leid der Hinterbliebenen zu bewerten ist, könn(t)en diese wohl selbst befragt werden.

Weder ein konsequenter Strafvollzug, noch die Todesstrafe ist gegeben, besonders nicht in den einschlägigen Fällen, beides erachte ich noch besser, als das, was gegeben ist, wobei mich persönlich Ihr Modell wesentlich eher anspricht.

Anonym hat gesagt…

Zu Verbessern: Das »... nicht, dass man mich hier falsch versteht.« bitte gedanklich streichen. Danke.

Le Penseur hat gesagt…

@florianmayr:

Wenn wieder mal das sichtbar gemachte Böse schlechthin am Stuhl bruzelt oder die Nadel angesetzt bekommt, dann macht die schwarz-weiß Welt von Guten und Bösen (wobei die Guten natürlich immer weiß sind, versteht sich) wieder Sinn.

Ich darf Ihre kleine, feine Insinuation bezüglch Rassismus dadurch entgegnen, daß ich die hochoffizielle Mordstatistik der USA für das Jahr 2008 zitiere:

In 2008, the offending rate for blacks (24.7 offenders per
100,000) was 7 times higher than the rate for whites (3.4
offenders per 100,000)


Nein, die Guten sind nicht immer weiß, aber signifikant häufiger sind die »Nicht-so-guten« nicht weiß. Gefällt Ihnen nicht? Mir auch nicht, aber es ist nun mal so.

Sobald irgendwo ein Akt mit finalem Charakter (nennen wir das mal so) vorkommt, schreien alle schon affektiv: "so wie bei der Abtreibung!".

Ich fürchte, Sie haben hier Don Alipio nicht richtig interpretiert (was Sie aber mit ihm diskutieren sollten) — jedenfalls aber mein daran anschließendes Argument ebenso wenig: ich jedenfalls verstand die Analogie nicht darin, daß Todesstrafe mit Abtreibung per se zu vergleichenwäre, sondern daß die in beiden Fällen dahinterstehende Intention eines Gesetzgebers, der die gezielte Tötung von Verbrechern ebenso kühl kalkuliert zuläßt, wie er die gezielte Tötung von Ungeborenen zuläßt (indem er sie zumindest unter sehr weit gefaßten Kriterien für nicht strafbar erklärt. Denn die Statuierung eines rechtswidrigen, aber »bloß« nicht strafbaren Handelns ist m.E. hart an der Grenze juristischen Zynismus' angesiedelt — was soll das eigentlich?

Insoferne ist die Aufzeigung dieser Parallele kein Vergleichen von Äpfeln und Birnen, sondern vielmehr von genau derselben bitteren Frucht desselben Baumes: der Nichtachtung von existierendem Leben, das nach irgendwelchen Vorstellungen von social engeneering halt per Staatskonzession »weggemacht« werden kann.

Ich kann dem ganz prinzipiell nichts abgewinnen. Ich hätte ja durchaus Verständnis, wenn der Freund oder der Vater der toten Studentin aus Indien mit einer Knarre in den Gerichtssaal stürmt und die Vergewaltiger erschießt. Das ist eine nicht begrüßenswerte, aber menschlich verständliche Reaktion.

Juristen, die vom Kothurn ihrer Rechtsgelehrsamkeit befinden wollen, ab wann (Tatverwirklichung) oder bis wann (z.B. 3-Monats-»Fristenlösung«) Leben gesetzeskonform oder wenigstens straffrei getötet werden darf, haben m.E. irgendwie ihren Beruf verfehlt.

Le Penseur hat gesagt…

@Anonym:

Bei Tötungsdelikten ist eine »befriedigende« Lösung einfach nicht zu finden: der Tote wird nicht mehr lebendig, und auch das Töten des Mörders ändert daran nichts.

Man muß sich m.E. von hochgespannten Erwartungen einer »Sühnung« qua Strafjustiz verabschieden. Alter, zynischer Juristenwitz:

»Was, Sie wollen Recht bekommen?« fragt der Richter den erbosten Kläger. »Seien S' froh, daß Sie von uns ein Urteil bekommen!«

So ist es aber: die Strafjustiz dient nicht der Vorwegnahme des Jüngsten Gerichts (so es das einmal gibt, was ich bezweifle — aber das off topic gesprochen), sondern der möglichst effektiven Prävention von Straftaten unter tunlichster Wahrung fundamentaler Rechte aller Verfahrensbeteiligten. Punkt.

Und die fundamentalen Rechte der Verfahrensbeteiligten inkludieren neben dem Recht auf fair trial eben auch das Recht auf Leben eines noch lebenden Mörders.

Wie im Vorkommentar gesagt: wenn ein naher Angehöriger den Mörder umbringt, würde ich ihm (unter kluger Beachtung der Prävention ebenso unerquicklicher Lynchjustiz-Zustände!) jede Milderung und Schonung angedeihen lassen — nur: »das Volk« (oder »die Republik«, wie's in Ösistans Urteilen heißt) ist kein »naher Angehöriger«, sondern sollte immer eine auf präventive und schadensgutmachende Effizienz bedachte unparteiische Rechtsinstanz sein. Mehr wird hernieden nicht möglich sein.

Anonym hat gesagt…

Etwas übertrieben vielleicht: Aber das Bürgertum stammt nach Engels et.al. von ausgebüchsten Sklaven ab. In der Verachtung desselben waren sich der kahle Kalmykenmischling Uljanow und Adolf Aloisson der Verfemte erstaunlich einig...

Nescio hat gesagt…

Jetzt hat sich doch ein Anwalt gefunden, der die Tatverdächtigen vertritt. Interessanterweise strengt er sich mehr für seine Mandanten an als ein durchschnittlicher österreichischer Anwalt(!) und hat Foltervorwürfe gegen die Polizei erhoben:

http://www.gmx.at/themen/nachrichten/panorama/86a44h6-anwalt-bezichtigt-polizei-folter

Es kommt ja auch in anderen orientalischen Ländern, zB in Avusturya, vor, daß die Polizei im Eifer, schnellstens Ergebnisse zu liefern, den Tatverdächtigen beim Gestehen tatkräftig nachhelfen. Und diese "Geständnisse" dann vor dem Richter zu widerrufen wirkt nicht.

Die aus solchem polizeilichem Ehrgeiz (zwecks eigener dienstl. Beförderung und Gehaltsvorrückung) resultierenden Fehlurteile sind das gewichtigste Argument gegen die Todesstrafe.

Le Penseur hat gesagt…

@Nescio:

Danke für den Hinweis, den ich gerne zum anlaß eines neuen Postings genommen habe.