Donnerstag, 13. Dezember 2012

Interessant

... findet Moderator Alipius, seines Zeichens Regularkanoniker im Stift Klosterneuburg, manche Reaktion selbsternannter »Guter«, die wohlgesichert auf der rechten (will natürlich heißen: linken) Seite der veröffentlichten Meinung stehen:
Offenbar ist die Gruppe, die - nach den Muslimen - am häufigsten ein Rechtsgutachten mit Aufforderung zur Tötung einzelner Personen ausspricht, nicht die der Katholiken (wie aufgeklärte MSM-Kommentarschreiber und -leser bzw noch aufgeklärtere Talkshow-Gucker und -Gäste nun vorschnell vermuten mögen) sondern die der aufgeklärten MSM-Kommentarschreiber und -leser bzw noch aufgeklärteren Talkshow-Gucker und -Gäste. Nachdem bereits die Verbrennung von Birgit Keller als Hexe verlangt wurde, wird Martin Lohmann nun von einem (nach eigener Aussage mit HIV infizierten) Homosexuellen bedroht. (Hier weiterlesen)
Das paßt perfekt zum unlängst geäußerten Wunsch eines taz-Schreibers namens Deniz Yücel an die Adresse des (von seiner Kollegin Mely Kiyak höchst charmant als eine »lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur« bezeichneten) Thilo Sarrazin: »Der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.«

Jüngst hat der Deutsche Presserat sowohl hinsichtlich der Bezeichnung »lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur«, als auch dem Wunsch auf baldiges Ableben eines Mitmenschen seine Mißbilligung ausgesprochen, wobei freilch der Maßstab, mit dem da gemessen wurde, nicht nur dem Kreidfeuer-Blog hinterfragenswert erscheinen dürfte. Sarrazin-Todesphantasien führen bloß zu eher harmloser Mißbilligung, ein Zeitungsartikel mit einer Schleichwerbung hingegen erfährt eine harsche »Rüge« ...

Weil wir gerade bei hinterfragenswerten Beurteilungsmaßstäben sind — gestern hat der Bundestag die künftighin ganz gesichert völlig straflos mögliche Beschneidung unmündiger Knaben nach den Vorstellungen ihrer Eltern abgenickt. Das Abschneiden von Penisvorhäuten ist also ins tatsächlich oder vermeintlich religiöse Belieben von »Erziehungsberechtigten« (offenbar nach dem Motto: »Wer seinen Sohn liebt, der züchtigtbeschneidet ihn!«, oder so) gestellt, wogegen bspw. das Abschneiden von Haaren gegen den Willen des Betroffenen in Deutschland nach wie vor als Körperverletzung strafbar ist (s. Schmidt/Priebe, Strafrecht Besonderer Teil I, Rn. 288). Hier stellt der Kreidfeuer-Blog eine zwar richtige, aber etwas zu kurz greifende Diagnose:
Wieder einmal ein kniefälliger Akt unserer Marionetten-Nomenklatura, die dem Volkswillen massiv widerspricht.
Nun ist es ja so, daß die Beschneidung von Unmündigen um keinen Deut besser würde, wenn sie dem Volkswillen weniger massiv (oder überhaupt nicht) widerspräche. Es ist und bleibt ein Skandal, derlei steinzeitliche Atavismen weiterhin ungefragt zu praktizieren! Es ist aber (und da ist dem Kreidfeuer-Blog freilich zuzustimmen) sicherlich ein Zeichen für die zunehmende Verrottetheit unserer demokratischen Fassaden, wenn sich unsere Politruks über den erklärten Mehrheitswillen der Bevölkerung hinwegsetzen, sogar (oder gar: weil?) er sich zufällig mal zum Schutz des individuellen Selbstbestimmungsrechtes jedes Einzelnen (und daher auch unmündiger Knaben, die nicht frei nach Gusto ihrer Eltern beschnipselt werden sollten!) äußert.

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