... titelt die Süddeutsche. Wer hätte das gedacht?!
Ich, beispielsweise .... Lassen wir es uns mal so ausdrücken: zwei virtuelle Geschichten können miteinander eigentlich in keinem realen Zusammenhang stehen — beispielsweise konnte die Tante Berta, die ich nie hatte, den Onkel Egon, den ich gleichfalls nicht hatte, nicht geheiratet haben. Das alles kann man mit etwas Formallogik und semiotisch aufgemotzt natürlich viel schöner und imposanter darstellen. Es ergeht die Einladung an alle, die das machen wollen, die Kommentarfunktion zu benutzen. Sonst bitte ich, sich Kommentare zu sparen. Die ganze Geschichte ist mittlerweile so peinlich, daß sie nicht einmal mehr einen Kommentar verdient ...
Ich, beispielsweise .... Lassen wir es uns mal so ausdrücken: zwei virtuelle Geschichten können miteinander eigentlich in keinem realen Zusammenhang stehen — beispielsweise konnte die Tante Berta, die ich nie hatte, den Onkel Egon, den ich gleichfalls nicht hatte, nicht geheiratet haben. Das alles kann man mit etwas Formallogik und semiotisch aufgemotzt natürlich viel schöner und imposanter darstellen. Es ergeht die Einladung an alle, die das machen wollen, die Kommentarfunktion zu benutzen. Sonst bitte ich, sich Kommentare zu sparen. Die ganze Geschichte ist mittlerweile so peinlich, daß sie nicht einmal mehr einen Kommentar verdient ...
27 Kommentare:
Lieber Le Penseur,
es ist im Moment ziemlich schwer, aus dem Wust medialen Mülls brauchbare Informationen herauszufischen.
Eine möchte ich aber doch mal nachtragen: In der Presse heißt es ja seit Tagen, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seien seit 1998 untergetaucht gewesen.
Nur, warum lebt jemand im Untergrund, der gar nicht gesucht wird? Die 1998 eingeleiteten Ermittlungen wegen eines Sprengstoff-Funds waren bereits 2003 wegen Verjährung eingestellt worden. Gegen die Betreffenden lag seitdem polizeilich nichts vor.
Dies wird auch durch die Staatsanwaltschaft Gera bestätigt, die nur dementiert, die drei hätten sich - wie von der Thüringer Allgemeinen Zeitung gemeldet - nach Eintritt der Verjährung über einen Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Aber liest man nicht, dass zumindest die dritte Tatverdächtige in Zwickau unter einem falschen Namen, "Susann Dienelt", gelebt hat? Seltsam: Warum läuft jemand, der gar nicht polizeilich gesucht wird, mit einem Tarnnamen durch eine sächsische Stadt?
Oder war es gar kein Tarnname? Der 'STERN' (nicht die beste Quelle, geb' ich zu) berichtet, Beate Z. habe den neuen Namen "durch eine Heirat angenommen."
Achso, ja das macht sie (wie Millionen andere Frauen) natürlich schwer verdächtig, eine Top-Terroristin zu sein.
Viele Grüße
Morgenländer
Hallo Morgenländer,
in meiner Zwickauer Witze-Sammlung sind
- feuerfeste DVDs,
- frauendfeindliche (bedenkenlos auf Polizistinnen, aber nicht auf Polizisten schießende) Neonazis
- feuerfeste Listen mit mal (für die Freunde neobrauner Zahlenmystik) "88", mal mit "tausenden" Namen,
- an die PDS in Riesa und Halle (von wem eigentlich?) geschickte DVDs,
- Beweisvideos ohne Spur eines Beweises
- ausgekochte Bankräuber, die nach dem 14. erfolgreichen Bankraub die Panik kriegen, weil es in Tatortnähe (Überraschung) von Polizisten wimmelt
… und was das Regime noch so an Nonsens verbreitet.
Das mit "durch eine Heirat angenommen" habe ich noch nicht finden können. Könnten Sie vielleicht den Link setzen?
Ich danke schon mal
@Volker:
Der Häppchen-Journalismus der deutschen Presse macht es wirklich schwierig, sich ein Bild zu machen.
Hier der STERN zum Namenswechsel durch Heirat; eine Quelle nennt das Magazin für seine Behauptung allerdings nicht.
Viele Grüße
Morgenländer
Vielen Dank
vielleicht hatten die drei angst, wegen der nicht vorliegenden genehmigung für die verwendung des pink panther im bekennervideo wegen verletzung des urheberrechtes drangekriegt zu werden?
ist nur eine vermutung
Man hätte es ja kaum noch für möglich gehalten:
Feuerwehrmann sieht Ungereimtheiten nach Hausbrand
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Morgenländer hat gesagt…
Lieber Le Penseur,
es ist im Moment ziemlich schwer, aus dem Wust medialen Mülls brauchbare Informationen herauszufischen.
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Na manchmal doch. So z.B hier:
http://www.zukunftskinder.org/?p=16275
Gut voreinander gebracht und von "Religionsbeörde" gut recherchiert.
Da soll sich also ein ganzes Volk schämen, für absolutes Versagen einer staatlichen Institution, die wohl auch im wesentlichen aus Versagern besteht. Gut abgewälzt als Kollektivschuld auf den Bürger, Frau Merkel.
Guter Vorwand, sich in der Welt als gramgebeugter Gutmensch-Deutscher zu präsentieren und als wäre das nicht schon genug, setzt die Quoten-Justizministerin noch eins obendrauf. Ganz Sharia-konform müssen die Hinterbliebenen finanzielle Wiedergutmachung erhalten damit sie nicht B...Rache nehmen. Das sagt sie natürlich nicht, aber jeder weiß es inzwischen auch so.
Ich würde außerdem gern mal wissen, wieviele ehemalige Stasibeamte die "staatliche Abteilung Verfassungsschutz" unterwandert haben bzw. bewußt dort eingesetzt werden.
In der ehemaligen DDR war wohl eine Vorgehensweise dieser Art möglich zur Bürgerverdummung, da keine Recherchemöglichkeit, in einem (noch) demokratischen Land mit Zugang zum Internet, bleibt es vorerstoch noch schwierig.
Ich schreibe mit Absicht nicht "unmöglich", denn da sind unsere politischen Vorturner sich einig - daß Internet muß zensiert werden - !!!
Warum wohl ???
@Nola:
Was mich im Moment am meisten befremdet, sind die widersprüchlichen Meldungen zu den Todesumständen der beiden Bankräuber.
Nicht befremdlich ist hingegen die Ankündigung der Bundesjustizministerin, die Opfer der Morde finanziell entschädigen zu wollen.
Hier handelt es sich nicht, wie Sie offenbar meinen, um eine analoge Anwendung der Sharia, sondern um guten deutschen Rechtsbrauch.
So schreibt das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 10.02.2002 (B 9 VG 7/01 R):
"Die Gewaltopferentschädigung (...) beruht darauf, dass den Staat eine besondere Verantwortung für Personen trifft, die durch eine vorsätzliche Straftat geschädigt werden.
Die Tatsache, dass der Staat es im Einzelfall nicht vermocht hat, durch den Schutz der Rechtsordnung den Bürger vor einem gewaltsamen Angriff zu bewahren,lässt das Bedürfnis nach einem Eintreten der Gesellschaft für Schäden aus einem solchen Angriff hervortreten."
Viele Grüße
Morgenländer
"Hier handelt es sich ... um guten deutschen Rechtsbrauch"
-es darf gelacht werden. Gesetze und "gute Rechtsbräuche" wurden immer schon selektiv angewendet. Vor allem dieser. Quod licet iovi, non licet bovi. Zu dem oben zitierten Urteil findet man leicht entgegengesetzt lautende Gegenstücke.
Je nachdem, woher der politische Wind gerade weht. Bzw. zu wessen Gunsten der Wind gerade weht. Richter und Staatsanwälte gehören zu den wendigsten Opportunisten. Drei Namen von typischen Vertretern der Juristenzunft in Vergangenheit und Gegenwart: Freisler... Bluthilde...HeiFisch.
Nescio
@Nescio:
Na, na! Nicht gleich alle Juristen für den Opportunismus der staatsnahen verantwortlich machen!
@nescio:
Was immer Freisler war, ein wendiger Opportunist war er gerade nicht. Der NSDAP ist er nämlich schon 1925 beigetreten; bei den darauffolgenden Reichstagswahlen erhielt die Partei gerade mal 2,6 Prozent der Stimmen.
Und, nein, so schlecht denke ich weder von den Deutschen, noch von der Subspezies 'deutsche Juristen', dass ich diesen Herrn für einen ihrer typischen Vertreter halte.
Viele Grüße
Morgenländer
Lieber Morgenländer,
Sie schrieben:
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"Die Gewaltopferentschädigung (...) beruht darauf, dass den Staat eine besondere Verantwortung für Personen trifft, die durch eine vorsätzliche Straftat geschädigt werden.
Die Tatsache, dass der Staat es im Einzelfall nicht vermocht hat, durch den Schutz der Rechtsordnung den Bürger vor einem gewaltsamen Angriff zu bewahren,lässt das Bedürfnis nach einem Eintreten der Gesellschaft für Schäden aus einem solchen Angriff hervortreten."
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Es sei denn, der gewaltsame Angriff geht z.B. von Türken oder Araber aus, das ist politisch nicht genehm und damit ist dann das Thema Entschädigung zum Kaugummi für viele Geschädigte geworden. Die Rechtsprechung in solchen Fällen übrigens auch.
Beispiele kann ich mir ersparen, wir kennen sie alle.
Nein, jetzt und hier wurde von Seiten der Medien und erst recht von allen Parteien einschl. Bundesregierung in einer übereilten und kaum nachvollziehbaren Weise ein Tatbestand konstruiert, der mehr Fragen als Beweise aufwirft.
Bevor nicht Ermittlungen abgeschlossen sind und eindeutige BEWEISE (gefundene Waffen sind noch kein Beweis, sondern Hinweis, ebenso die Videohinterlassenschaft, die das Feuer überlebte, welches in mehreren Stunden gelöscht werden mußte) und viele andere Ungereimtheiten mehr. Wer sagt denn, das es nicht Auftragsmorde waren, oder waren die getöteten Türken vielleicht auch zufällig Kurden?
Aber uUns ist sofort ein fertig konstruierter Tathergang präsentiert worden und zwar so schnell, das es an folgendes erinnert:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,543842,00.html
27.03.2008
Neue Spur des Phantoms
“Dieser Fall sprengt alles Dagewesene”
Was hat der brutale Polizistenmord von Heilbronn mit drei toten Georgiern in einem Nebenarm des Rhein zu tun? Nach dem neuen Fund von DNA-Material einer mutmaßlichen Täterin sind zwei der spektakulärsten Verbrechen der jüngsten Zeit plötzlich miteinander verbunden – selbst Ermittler sind verblüfft
….
Das DNA-Material der “Phantom” genannten Frau, die auch die Heilbronner Polizistin getötet haben könnte, wurde auch im August 2007 nach Einbrüchen in Gartenhütten in Kornwestheim bei Stuttgart sichergestellt. Sie hatte auch bei zahlreichen weiteren Tatorten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Frankreich und Österreich Spuren hinterlassen. Das genetische Material wird mit einer Unbekannten in Verbindung gebracht, die 1993 in Idar-Oberstein eine Rentnerin und 2003 einen Rentner in Freiburg getötet haben soll.
Es war ja die DNA einer Verpackerin “steriler” Wattestäbchen!
Oder auch an:
In Sebnitz sollen damals Nazis den kleinen Joseph ertränkt haben.
In Mittweida bekam Rebecca einen Preis für Zivilcourage, weil sie sich ein Hakenkreuz selbst einritzte.
In Düsseldorf sollen im Jahre 2000 Neonazis eine Synagoge angegriffen haben, hinterher waren es Palästinenser.
In Ludwigshafen-Gleiwitz dann der Nazi-Wohnhausbrand mit türkischen SonderermitllerInnen. Im Keller war die Stromleitung von den Mietern angezapft worden und unsachgemäß verlegt.
Einen riesen Eklat hatte es in Ludwigshafen gegeben, der dem Jetzigen in nichts nachsteht.
Allmählich geht mir dazu auch noch der Fall "Kirsten Heisig" durch den Kopf. Ebenso dilletantisch an die Öffentlichkeit gebracht und ebenso dubios der "vermeintliche" Ablauf. Und ebenso ad hoc "die alleinige sofortige Wahrheit" unters Volk gebracht.
Haben wir eigentlich flächendeckend Psycho-Kliniken? Irgendwo muß das verdummte Volk doch mal untergebracht werden.
@Nola:
Irgendwie gehen mir bei Ihrem Schlußsatz Brechts Verse von der Regierung, die sich ein anderes Volk suchen möge, durch den Kopf ...
Das alte Volk beginnt das Spiel langsam zu durchschauen.
Deshalb haben sich die Mächtigen inzwischen tatsächlich ein neues Volk gesucht: Sie hybridisieren, mischen zusammen, züchten ein neues heraus aus verschiedensten Völkern von allen Ecken und Enden der Welt.
Nescio
Lieber Nola,
dass die Bewilligung von Opferentschädigungen davon abhängig sein soll, ob die Opfer und ihre Angehörigen nicht-deutscher oder deutscher Herkunft sind, lese ich hier zum ersten Mal; es erscheint mir, offen gesagt, nicht besonders plausibel.
Zustimmen möchte ich Ihnen aber hinsichtlich Ihrer Kritik daran, dass der Öffentlichkeit momentan suggeriert werden soll, die Mordserie an Zuwanderern und der Mord an der Polizistin seien bereits aufgeklärt.
@Nescio:
Oh, das machen die Mächtigen schon lange - wenn ich mich recht entsinne, gab's da mal ein Komplott, das als 'Völkerwanderung' in die Geschichtsbücher eingegangen ist ;-)
Viele Grüße
Morgenländer
@Morgenländer:
Ich glaube, Sie haben Kollegen Nola da mißverstanden. Er bezog sich, wenn ich es recht mitbekommen habe, auf die Nationalität der Täter, nicht der Opfer.
Zynisch und menschenverachtend — einfach huch! Bzw. »nicht hilfreich«, wie IM Erika sagen würde ...
@Le Penseur:
Sie haben natürlich Recht, das war ein Schreibfehler von mir. Richtig hätte mein Satz lauten müssen:
"Dass die Bewilligung von Opferentschädigungen davon abhängig sein soll, ob die Täter nicht-deutscher oder deutscher Herkunft sind, lese ich hier zum ersten Mal; es erscheint mir, offen gesagt, nicht besonders plausibel."
Auf einen Beleg für die wenig glaubliche Behauptung bin ich weiterhin neugierig.
Viele Grüße
Morgenländer
@Nola:
Noch ein Nachtrag:
Dass Sie den 'Fall Kirsten Heisig' erwähnen, hat bei mir einiges Stirnrunzeln hervorgerufen; ebensogut könnten Sie von einem 'dubiosen Fall Robert Enke' sprechen.
Es ist (leider muss man mittlerweile sagen: war, siehe Suizidversuch Rafati) guter Brauch, Suizide und ihre Umstände nicht öffentlich breitzutreten.
Um hier einen dubiosen Fall vermuten zu können, muss man allerlei wenig glaubhafte Vermutungen über 'von ganz oben geschützte' unerkannte (mafiöse?) Mörder in die Welt setzen, Vermutungen, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt.
Das mag die Sensationslust befriedigen, es ist aber tatsächlich nicht hilfreich. Im Gegenteil: es bringt staatskritische Koimmentatoren und Blogger nämlich in peinliche Nähe zur Flat Earth Society...
Viele Grüße
Morgenländer
@Morgenländer: Vor vielen Jahren, nach Absolvierung des einschlägigen Studiums, dachte ich auch, daß die Gesetze für alle gleich gelten. Und daß die übergeordneten richterlichen Instanzen darüber wachen, daß der erstinstanzliche Richter nicht das Recht verdreht.
Lassen Sie sich gesagt sein: In keinem anderen Fach unterscheiden sich Theorie und Praxis so kraß wie in der Jurisprudenz.
Wenn ein Richter 2 gleich gelagerte Fälle hat, und den Geschädigten im Fall 1 will er gewinnen lassen, den Geschädigten im Fall 2 aber verlieren lassen? Was macht er dann? Das Recht muß er gleichermaßen anwenden.
Der Rechtsfrage vorgelagert aber ist die Sachverhaltsfeststellung, und dabei kann der Richter hemmungslos tricksen. Üblicherweise ist im Prozeß ja nicht die Rechtslage strittig, sondern der Sachverhalt. "Freie Beweiswürdigung" ist Ihnen ein Begriff? In der Praxis: Der Richter kann entweder dem Kläger oder dem Beklagten glauben. Auch wenn jeder merkt, daß der Kläger, oder Beklagte, oder ein Zeuge lügt, kann und darf der Richter trotzdem so tun, als würde er ihm glauben, die Lüge kaltblütig-diktatorisch als "Sachverhalt" in den Akt schreiben und sein ganzes Urteil darauf aufbauen.
Ach, da gibt es viele Tricks ... wenn Zeugen etwas aussagen, was dem Richter nicht zu seinem beabsichtigten Urteil paßt, protokolliert er die Aussage einfach sinnverdreht ... wenn jemand protestiert, bricht er die Vernehmung ab ..."Aussage nicht relevant"... er kann auch nachträglich, nach der Verhandlung, das Protokoll und alle Aussagen nochmals umschreiben. Niemand hindert ihn daran.
Oder: Dem Beklagten (im Strafverfahren: Angeklagten)und dessen Rechtsanwalt verbietet er den Mund, hindert beide am Reden, droht mit Ordnungsstrafen und Saalverweis, wohingegen der Kläger und dessen Anwalt lang und breit ihre Ansicht ins Protokoll diktieren dürfen ...
Ich kenne noch viele, viele andere Tricks ... zB wenn der Richter den von ihm bestellten, mit ihm befreundeten Sachverständigen vorher instruiert, wie das Gutachten lauten soll ...
... wahrscheinlich schreibe ich mal ein Buch darüber.
@Morgenländer & Anonym (den ich hiermit ersuche, sich einen Nickname zu geben — es erleichtert die Diskussion!):
Leider muß ich unserem Anonymus rechtgeben: was auf diesem Gebiet in Prozessen getricks wird, geht auf keine sprichwörtliche Kuhhaut!
Natürlich, cher Morgenländer, gibt es kein Gesetz und kein Urteil, in dem expressis verbis drinnensteht: »Weil der Täter ein kulturbereichernder Ausländer ist bzw. Migrationshintergrund hat, möge sich das Opfer seine Ansprüche bitte rektal applizieren«.
Aber die faktische Rechtssprechung (wenn man das noch so bezeichnen kann!) verläuft in diese Richtung. Ein Diskothekenbesitzer wurde in Österreich zu einer formidablen Geldstrafe verknackt, weil er einen Neger nicht reinlassen wollte — weil er mit diesen, wie er durchaus glaubwürdig aussagte, bereits eine Menge Probleme hatte — eine signifikante Zahl von ihnen versuchte nämlich, in seiner Disko mit Drogen zu dealen. Außerdem konsumierten sie fast nichts, dafür versuchten ständig, Mädels anzubraten (was deren Freunde wieder etwas weniger entzückte). Mit einem Wort: nix als Probleme. Daher Order an die Türsteher: wenn ein Neger kommt, höflich aber eindeutig sagen, daß der Laden voll ist.
Nun kann man das natürlich menschenverachtend finden, und rassistisch und überhaupt und außerdem — nur: der Mann wirkte auf mich überhaupt nicht wie ein rassistischer Betonkopf, sondern eben wie ein Geschäftsmann, der in seinem Laden möglichst wenig Probleme haben will. Wenn nun so ein Neger vor der Disko steht und nicht eingelassen wird, ist das sicherlich für ihn nicht angenehm. Aber rechtfertigt sein »Leid« eine mediale Hinrichtung des Diskobesitzers? Plus einer saftigen Geldstrafe, die den Mann (gemeinsam mit der Berichterstattung) an den Rand des Konkurses brachte?
Andererseits kenne ich Prozesse wegen schwerer Körperverletzung, begangen durch Ausländer und Migrationshintergründige, in denen unter fadenscheinigsten Vorwänden eine straflose Diversion zu ein paar Stunden Sozialarbeit herauskam (man wollte dem jungen Mann doch seine Zukunft nicht verbauen!), oder ein bedingte Strafe, die sich so ein Bursche noch als Federl an den Hut steckt und damit prahlt: »Hey, Mann! Ich bin schon mal verurteilt worden, weil ich wen zusammengeschlagen habe!«
Daß es diese Einäugigkeit unserer Justiz und Staatsanwaltschaft gibt — das zu bestreiten erfordert schon beträchtliches Talent zu Realitätsverweigerung!
Der justizerfahrene Anonymus, der ein Buch über die Tricks zu schreiben beabsichtigt, bin wieder mal ich
-Nescio- (habe leider zu signieren vergessen)
Warum ist ein Richter Opportunist, warum fällt er stets politisch korrekte Urteile?
Weil er sonst keine Karriere macht. Und auch wenn er gar keine weitere Karriere machen will, weil er mit seinem Job als Bezirksrichter von Hintertupfing zufrieden ist (und er ist ja von Gesetzes wegen unabsetzbar und unversetzbar), können sie ihn doch mobben oder ihn mit Arbeit zuschütten.
Das Problem ist natürlich noch weiter im Vorfeld zu suchen: Zu meiner Zeit bewarben sich 46 qualifizierte Juristen auf 6 freie Richter-Stellen. Da genügte das normale Maß an Protektion nicht, um einer von den 6 Glücklichen sein zu dürfen. Auch ein Parteibuch der SPÖVP genügte natürlich nicht mehr, denn das hatten ohnehin fast alle.
Nein, man mußte die Protektion elitärer Kreise genießen (fast hätte ich "Zirkel" geschrieben), wo einschlägig politisch-korrektes Gedankengut gepflegt wird.
Nescio
Lieber Le Penseur, lieber 'Anonymer',
sicher, wo Menschen über Menschen zu Gericht sitzen, kommt es zu Fehlurteilen - "ein metaphysischer Witz: das fehlbarste aller Geschöpfe in der Anmaßung des Richtens" (Max Kommerell, 1940).
Aber das es hier einen systematischen Bias gäbe, sehe ich eigentlich nicht.
Zu der von Ihnen berichteten Episode mit dem österreichischen Discothekensitzer, lieber Le Penseur, erzähle ich mal die Gegen-Geschichte:
Vor Jahren wollte ich, zu Besuch in München, mit einem ghanaischen Freund einen Discothekenbesuch machen (da hier von einer Discothek die Rede ist, können Sie sich vermutlich vorstellen, dass die Geschichte nicht vorgestern passiert ist).
Mir sollte Einlass gewährt werden, meinem Begleiter - Dozent an der University of Ghana, by the way - nicht.
Glauben Sie mir, eine erfreuliche Erfahrung war das nicht.
Adventliche Grüße
Morgenländer
@Morgenländer:
Also: diese Bias gibt es sehr wohl! Mir haben Polizisten in einem Gespräch unter der Hand anvertraut, daß sie intern die »Empfehlung« bekommen, bei Ausländern lieber »wegzuschauen«, weil es sonst für die Polizei wegen »Rassismus« Vorwürfe in den Medien gibt. Ich erinnere mich auch explizit an einige Fälle auch meinem Bekannten- und Klientenkreis, in denen Geschäftleuten, die ausländische Ladendiebe bis zum Eintreffen der Polizei festhielten, daraus erhebliche Schwierigkeiten (Vorwurf von Rassismus, Freiheitsberaubung etc.) erwuchsen — und die nachher doppelt empört waren, als sie erfahren mußten, daß die Staatsanwaltschaft diese Fälle dann einfach ohne Verfolgung eingestellt hat.
Nun, die Staatsanwaltschaft in Österreich ist ein eigenes Kapitel — Unterberger weiß, wovon er schreibt ... ein befreundeter Rechtsanwalt meinte zu mir einmal: »Wenn ich all diesen G'friesern vom Club 45 bei Gericht begegne, könnt' ich mich anspeib'n«. Dem ist leider nichts hinzuzufügen ...
Ihrem Begleiter von der University of Ghana gilt mein Mitgefühl. Es ist immer unangenehm, irgendwo, wo man hinwill, nicht eingelassen zu werden. Ich bin aber auch libertär genug, um das Recht jedes Gastronomen, nur die Leute bei sich einzulassen, die er eben einlassen will, zu verteidigen. Ich lade auch nicht jeden in mein Haus — und meine Klienten und Mitarbeiter möchte ich mir auch selbst aussuchen können!
Außer in Fällen eines faktisch bestehenden Monopols in einer allgemein notwendigen Branche(bspw. es handelt sich um das einzige Gasthaus oder Busunternehmen in einer Ortschaft und seiner Umgebung — Discos werden wohl nicht dazugehören!), wo man mit der alten Rechtsfigur des Kontrahierungszwanges operieren kann, sehe ich keine Veranlassung, aus Gutmenschlichkeit ein so fundamentales Recht wie die Vertragsfreiheit einfach auf den Müll zu schmeißen.
Lieber Le Penseur,
d'accord, was die Vertragsfreiheit betrifft; mein Kommentar war auch nicht als Plädoyer für 'Antidiskriminierungsgesetze' gemeint - sehr wohl aber als Plädoyer gegen Diskriminierung.
Es gibt ja, und das sollten gerade Freunde der Freiheit nicht vergessen, nicht nur subjektive Willkür einerseits, staatlichen Zwang andererseits, sondern auch noch eine Sphäre, die man einmal die der 'Sittlichkeit' genannt hat.
Mein Problem mit den staatlichen Tugendwächtern ist, dass sie Tugend erzwingen wollen; gegen 'Tugendzwang' zu sein, impliziert für mich aber kein moralisches Laissez-Faire.
Viele Grüße
Morgenländer
@ Morgenländer
Antwort muß ich nun doch noch mal
auf Morgen verschieben.
Sorry
Nola
@Nola:
Okay, last call! Wenn bis morgen nix da ist, wird der Thread geschlossen. 25 Kommentare bis jetzt, und das, obowhl ich gebeten habe, von Kommentaren (außer semiotischen Fachartikeln, natürlich!) Abstand zu nehmen ;-)
»A Waunsinn!« wie der Wiener ausriefe ...
Morgenländer hat gesagt…
@Nola:
Noch ein Nachtrag:
Dass Sie den 'Fall Kirsten Heisig' erwähnen, hat bei mir einiges Stirnrunzeln hervorgerufen; ebensogut könnten Sie von einem 'dubiosen Fall Robert Enke' sprechen.
Es ist (leider muss man mittlerweile sagen: war, siehe Suizidversuch Rafati) guter Brauch, Suizide und ihre Umstände nicht öffentlich breitzutreten.
Um hier einen dubiosen Fall vermuten zu können, muss man allerlei wenig glaubhafte Vermutungen über 'von ganz oben geschützte' unerkannte (mafiöse?) Mörder in die Welt setzen, Vermutungen, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt.
Das mag die Sensationslust befriedigen, es ist aber tatsächlich nicht hilfreich. Im Gegenteil: es bringt staatskritische Koimmentatoren und Blogger nämlich in peinliche Nähe zur Flat Earth Society...
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Lieber Morgenländer,
Vielleicht sind Sie einer der wenigen Mitbürger, denen es noch vergönnt ist, auf einer Insel der Glückseligen zu leben. (Vielleicht auf Flat Earth) Anders kann ich mir den smaltalk nicht erklären. Vielleicht ist es aber auch ganz einfach aus Zeitmangel.
Die oben angeführten "Fälle" jedenfalls sind nicht miteinander vergleichbar und schon gar nicht mit dem der Jugendrichterin Heisig.
Gut wenn es bei Ihnen Stirnrunzeln hervorruft, das ist meist der Beginn von tiefer einsteigen in den Sachverhalt.
Ich habe über einen langen Zeitraum (schon vor Beginn des "Todesfalles" von Frau Heisig) die Justiz in Berlin mit Erstaunen verfolgt. Vielleicht mögen Sie hier:
Ist unsere Justiz noch zu retten - der Fall Heisig
:
http://83273.homepagemodules.de/topic-threaded.php?forum=27&threaded=1&id=3116&message=38301
ein wenig nachlesen. Bitte den ganzen Thread. Das beantwortet dann auch die Skepsis bzgl. Richtern und Staatsanwälten und unterstreicht, was Anonym berichtet hat, alles mit Quellenhinweis.
Außerdem bitte ich zu überlegen, daß eine dritte Variante im Falle Heisig durchaus auch in Erwägung gezogen werden muß und diese ist unabhängig von einem Todesfall. Ihr Juristen nennt das wohl "Zeugenschutzprogramm". Deshalb habe und möchte ich dazu nichts weiter schreiben.
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