Samstag, 25. Juni 2016

Noch ein Schmankerl aus der Gerüchte-Küche

... serviert Andreas van de Kamp:


Wahlschwindel in Österreich: Was die Höchstrichter nicht interessiert


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Während der VfGH den offenkundigen Wahlschwindel vom 22. Mai links liegen lassen darf, kriminalisiert man noch vor der Anfechtung der Präsidentenwahl Zeugen. Staatsanwälte ermitteln gegen von der FPÖ nominierte Aussagende – und nur gegen diese – wegen rechtswidriger Praktiken im Wahlprozess. Für Prof. Sascha ist dieses System selektiver Justiz ein Rechtsstaat, dem man vertrauen muss.
Kotzstärke 9-10 auf der nach oben offenen Liebermann-Skala ...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Aus der Ferne sehe ich keine besondere Schwierigkeit zum Klärung des Verdachts einer systematischen Wahlfälschung. Wegen der unplausibel hohen Zahl ungültiger Briefwahlscheine kann man sofort verschiedene Stichproben ziehen und die "Kreuze" spektralanalytisch untersuchen - bis hin zu den (angenommenen) Tätern, völlig ohne "rauchende Colts".