Präsi-Wahl: Brachten 96 Prozent für Van der Bellen die Entscheidung?
Montag, 23. Mai, Nachmittag: Kurz bevor den Journalisten der Internet-Link gekappt wurde, der sie mit der Zentrale der Stimmenauszähler im Innenministerium verband, lag der ehemalige Chef der Grünen knapp 90.000 Stimmen vor seinem Gegner (nur Briefwahl), wie eine diesem Blogger vorliegende Datei zeigt. Als eineinhalb Stunden später die Lichter wieder angingen, war der Abstand auf 174.000 Stimmen gewachsen und Van der Bellen hatte gesiegt. Das heißt, dass in der Zwischenzeit 96 Prozent der gültigen Stimmen auf VdB entfallen sein müssen.
Statt dessen lobt der VfGH-Präsident den Bezirkshauptmann von Liezen für die Tatsache, daß dieser schlicht und einfach die einschlägigen Gesetze korrekt vollzogen hat, als "exzellent". Nun, wer die Latte knapp über Bodenniveau legt, empfindet bald einen "Hupfer" als "exzellenten Hochsprung" ...
Daß der VfGH sich vermutlich nicht in Plausibilitätsargumentationen (wie sie der verlinkte Artikel in durchaus überzeugender Weise darbietet) einlassen wird, ist abzusehen. Wenn also nicht der (wie man dazusagen muß: notwendigerweise suizidal veranlagte!) Zeuge auftritt, der mit Kassenquittungen und Bankbelegen in der Hand darlegt, daß Stimmenkauf in über 30.000 Fällen stattgefunden hat, wird's wohl nix mit einer Wahlaufhebung.
Denn daß Holzinger & Co. so lebensmüde sind, ohne öffentlich präsentierte "rauchende Pistole" den korrupten und korrumpierenden Filz der österreichischen Politverbrecher zu zerreißen, das darf füglich bezweifelt werden. Todesmutige Heroen sind im Richterstand erfahrungsgemäß von großer Seltenheit.
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P.S.: weitere Fragwürdigkeiten wurden bereits vor Wochen hier und hier aufgezeigt. Wurden sie im erlauchten Gremium unserer Verfassungsrichter überhaupt ad notam genommen? Oder von den Systemmedien auch nur erwähnt? Oder hat man (ganz getreu den "drei Affen") Augen, Ohren und Mund verschlossen? Es sieht ganz danach aus ...
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