Während in Deutschland ein bekannter Fußballtrainer den Tod der Schande
vorzog, öffentlich als Besitzer von Kinderpornos gebrandmarkt zu werden,
fand im selben Land ein Gerichtsverfahren statt, das ein erwachsener,
pädophiler Orientale angestrengt hatte. Er forderte, über den
Aufenthaltsort seines 14jährigen Opfers entscheiden zu dürfen.
Das Oberlandesgericht Bamberg gab seinen Forderungen nach, mit der Begründung, daß er ja bereits über sein Opfer hergefallen sei und damit alles weitere von der Sharia geregelt sei oder so ähnlich.
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P.S.: dazu weiterführende Informationen, gefunden über Graf Spee.
1 Kommentar:
Und da gibt es dann Politiker und Journalisten die spöttisch von der irrationalen Angst der Islamisierung sprechen.
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