... anzuleiten oder solche Informationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung eines Terrorakts aufzureizen, macht sich strafbar. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft
Das planen wenigstens die rotschwarzen Machthaberer der österreichischen Bundesregierung mit ihrem neuen »Anti-Terror-Paket«. Ach, wie schön! Wir warten schon gespannt darauf, inwieweit die flächendeckende Verhaftung islamischer Prediger, die schließlich von Berufs wegen das zur Begehung terroristischen Straftaten anleitende Medienwerk Koran anbieten, tatsächlich durchgeführt wird.
Man kann unbesorgt die Prognose wagen: 's wird nix daraus werden, denn die in der Wolle rotgefärbte Staatsanwaltschaft hat kein Interesse, die treuesten, weil frisch eingebürgerten und sozialversorgten Wähler ihrer »Baddei« zu verfolgen! Es wird demnach also nicht zur Verhaftung muselmanischer Muftis kommen, welche durch koranische Aufrufe, Ungläubige zu töten, wo immer man sie antreffe, die Nicht-Moslems terrorisieren, sondern zur Verurteilung von FPÖ-Politikern, die beispielsweise den erschrecklichen Terrorakt begehen, fiktive Minarettbauten in einem Computerspiel durch Stopp-Schilder »stoppen« zu wollen.
So gesehen können wir nur auf einen wirtschaftsbedingt schnellen Zusammenbruch des herrschenden Kartells organisierter Politkriminalität hoffen — denn die Aussicht auf vierzig Jahr in solcher Gängelung, Knebelung und erzwungener Heuchelei à la DDR sind wenig verlockende Aussichten.
Das planen wenigstens die rotschwarzen Machthaberer der österreichischen Bundesregierung mit ihrem neuen »Anti-Terror-Paket«. Ach, wie schön! Wir warten schon gespannt darauf, inwieweit die flächendeckende Verhaftung islamischer Prediger, die schließlich von Berufs wegen das zur Begehung terroristischen Straftaten anleitende Medienwerk Koran anbieten, tatsächlich durchgeführt wird.
Man kann unbesorgt die Prognose wagen: 's wird nix daraus werden, denn die in der Wolle rotgefärbte Staatsanwaltschaft hat kein Interesse, die treuesten, weil frisch eingebürgerten und sozialversorgten Wähler ihrer »Baddei« zu verfolgen! Es wird demnach also nicht zur Verhaftung muselmanischer Muftis kommen, welche durch koranische Aufrufe, Ungläubige zu töten, wo immer man sie antreffe, die Nicht-Moslems terrorisieren, sondern zur Verurteilung von FPÖ-Politikern, die beispielsweise den erschrecklichen Terrorakt begehen, fiktive Minarettbauten in einem Computerspiel durch Stopp-Schilder »stoppen« zu wollen.
Beim Delikt der Verhetzung sind ebenfalls Änderungen geplant: Strafbar macht sich künftig auch, wer zu Gewalt oder einer sonstigen feindseligen Handlung gegen jemanden wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufruft. Sind derzeit dem Ministerium zufolge nur Gruppen geschützt, soll nun auch Hetze gegen Einzelpersonen wegen ihrer Zugehörigkeit zu so einer Gruppe strafbar sein. Auch hier drohen bis zu zwei Jahre Haft.weiß »Die Presse« hoffnungsfroh zu berichten. Die Ähnlichkeiten zu den Bestimmungen der »Boykotthetze« (Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 1949) ist frappant, die dahinterstehende Absicht, durch einen flexiblen Gummiparagraphen sämtliche oppositionelle Bestrebungen jederzeit kriminalisieren zu können, unschwer zu erkennen. Es lebe das System der Blockparteien!
So gesehen können wir nur auf einen wirtschaftsbedingt schnellen Zusammenbruch des herrschenden Kartells organisierter Politkriminalität hoffen — denn die Aussicht auf vierzig Jahr in solcher Gängelung, Knebelung und erzwungener Heuchelei à la DDR sind wenig verlockende Aussichten.
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