... respektive Wulff, der von mir (ich gestehe es reumütig) schon einmal als »Merkels Dackel« eingestuft worden ist, dürfte doch das begnadetste Womanizer-Staatsoberhaupt seit Bill Clinton sein. Nicht nur, daß er trotz seines stets fad-adretten Äußeren, welches zwar die Wahl zum Krawattenmann des Jahres 2006 mehr als rechtfertigte, doch für gewöhnlich auf einen eher konventionellen Geschmack schließen läßt, sich als Zweitfrau eine Person mit Schlampenstempel ins damals noch ministerpräsidiale Schlafzimmer holte, jetzt wird er auch noch von einer Autorin mit unsittlichen Angeboten kirre gemacht.
Und nicht nur unsittlich ist das durch alle Medien geraunte Angebot, welches die frühere Fernseh-Ansagerin und mittlerweilige Feuchtgebiete-Spezialistin Charlotte Roche, an Deutschlands wilden Wulff richtete, sondern sogar strafbar, wie der investigative Expertenblog »Politplatschquatsch« herausfand. Da kann man nur sagen: die traut sich was, die Lotte! (Anmerkung der Redaktion: aus welchen Feuchtgebieten die Schlammspuren an der Wulff-bereitungsbereiten Person rechts ►► stammen, war trotz eingehender Recherche nicht zu klären).
Laut § 332 dStGB, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nicht nur jedem »Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtetem, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung sich versprechen läßt«, damit er deshalb seine Dienstpflichten bei einer »Diensthandlung verletzt hat oder verletzen würde« (was bei Deutschlands wildem Wulff erst bei Annahme der von Roche ausgelobten Matratzen-Rochade der Fall wäre), sondern auch falls »der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt«, wenn der Täter »den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt«. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, ist vermutlich stündlich damit zu rechnen, daß Charlotte Roche ausgeforscht und festgenommen wird ...
So unschön solche rechtswidrigen Angebote aus rein juristscher Sicht der Dinge sind, so ist, von einem lebenskünstlerischen Blickwinkel betrachtet, Deutschland um seinen wilden Wulff, der selbst feministische Bestsellerautorinnen zu mänadenhafter Ekstase treiben kann, irgendwie zu beneiden. In Österreich wäre so ein Angebot ganz undenkbar. Einerseits, da wegen des schon vor seiner Eröffnung bereits geschlossenen einzigen Atomkraftwerks Zwentendorf eine etwaige Verlängerung von AKW-Betriebsfristen ohnehin nicht in Betracht kommt. Andererseits aber, weil der einzige Ort, wohin die Feuchtgebietspezialistin Charlotte Roche den österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer im Ernstfall begleiten könnte, wohl nicht das präsidiale Schlafzimmer, sondern das Örtchen wäre ...
Und nicht nur unsittlich ist das durch alle Medien geraunte Angebot, welches die frühere Fernseh-Ansagerin und mittlerweilige Feuchtgebiete-Spezialistin Charlotte Roche, an Deutschlands wilden Wulff richtete, sondern sogar strafbar, wie der investigative Expertenblog »Politplatschquatsch« herausfand. Da kann man nur sagen: die traut sich was, die Lotte! (Anmerkung der Redaktion: aus welchen Feuchtgebieten die Schlammspuren an der Wulff-bereitungsbereiten Person rechts ►► stammen, war trotz eingehender Recherche nicht zu klären).
Laut § 332 dStGB, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nicht nur jedem »Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtetem, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung sich versprechen läßt«, damit er deshalb seine Dienstpflichten bei einer »Diensthandlung verletzt hat oder verletzen würde« (was bei Deutschlands wildem Wulff erst bei Annahme der von Roche ausgelobten Matratzen-Rochade der Fall wäre), sondern auch falls »der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt«, wenn der Täter »den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt«. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, ist vermutlich stündlich damit zu rechnen, daß Charlotte Roche ausgeforscht und festgenommen wird ...
So unschön solche rechtswidrigen Angebote aus rein juristscher Sicht der Dinge sind, so ist, von einem lebenskünstlerischen Blickwinkel betrachtet, Deutschland um seinen wilden Wulff, der selbst feministische Bestsellerautorinnen zu mänadenhafter Ekstase treiben kann, irgendwie zu beneiden. In Österreich wäre so ein Angebot ganz undenkbar. Einerseits, da wegen des schon vor seiner Eröffnung bereits geschlossenen einzigen Atomkraftwerks Zwentendorf eine etwaige Verlängerung von AKW-Betriebsfristen ohnehin nicht in Betracht kommt. Andererseits aber, weil der einzige Ort, wohin die Feuchtgebietspezialistin Charlotte Roche den österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer im Ernstfall begleiten könnte, wohl nicht das präsidiale Schlafzimmer, sondern das Örtchen wäre ...
1 Kommentar:
Oh weh, es steht zu fürchten, dass der Präsident jetzt schnell unterschreibt um auf jeden Fall das Gegenteil zu tun, was Frau Roche ihn bittet. Vielleicht kann er nur so sicher verhindern, Frau in angedeuteter Weise zu treffen. Wenn man das Bild so sieht...
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