Dienstag, 15. Juli 2025

"Was wäre, wenn das Bundesverfassungsgericht platzt, als korrupter rechtsbeugender Parteienrat auffliegt?"

von LePenseur
 
 
... fragt sich (und nicht ohne persönlich nachvollziehbaren Grund) Hadmut Danisch. Wenn die von ihm gebrachten Sachverhalte tatsächlich so sind, wie er sie darstellt (und daß man sowas einfach "frei Schnauze erfindet", ist angesichts einer drohenden Verurteilung wegen übler Nachrede etc. doch eher unplausibel), dann ist die Justiz in Deutschland offenbar zum Teil bis ins Mark verrottet. 
 
Danischs Artikel vom letzten Wochenende hat es jedenfalls (und nicht nur für interessierte Juristen!) in sich:

Ein fortführender Gedanke.

Ich habe gerade einen weiteren Artikel über das korrupte Bundesverfassungsgericht geschrieben, als mir ein Gedanke durch den Kopf ging.

Ich beschreibe seit 2012 eine Reihe von Korruptions- und Inkompetenzfällen, dabei bin ich noch nicht einmal Jurist, und in den allermeisten Fällen nicht einmal Verfahrensbeteiligter, sitze nur zuhause, lese, Google, und komme so schon auf reichlich Fälle.

Was müssten dann Insider erst zu erzählen haben?

Und was für Leute sitzen da?

Ich hatte beschrieben, dass damals der Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Karlsruhe, der mir die Promotionsklage kaputtgeschlagen hat, indem er das Protokoll fälschte, die Tonbandaufnahme der Sachverständigenvernehmung nach der Verhandlung in seinem Büro heimlich gegen verändert neu aufgesprochene austauschte, einen Sachverständigen – auf meine Kosten – zu bestechen versuchte, das ganze Verfahren manipulierte, indem er keinem Sach-verständigen die Akten schickte und die alle blind „gutachten“ ließ. Auch als ein Prüfer, Maurer, einräumte, dass sein Gutachten nicht haltbar ist, interessierte ihn das nicht, und der Uni ließ er es verfahrenswidrig durchgehen, sich nie zu äußern. 
Von derlei Rechtsbeugungen und behördlichen/gerichtlichen Betrügereien zu lesen, stimmt hoffnungslos. Und als Jurist weiß ich leider nur zu gut, daß es genau solche Fälle gibt. Wenn ich daran denke, mit welcher Nonchalance bspw. die zwingend aufzubewahrende (!) Blutprobe Jörg Haiders, aus der seinerzeit angeblich die Alkoholisierung Haiders nachgewiesen werden konnte, beim Antrag der Angehörigen auf Herausgabe zwecks neuerlicher Analyse durch einen weiteren, neutralen (d.h. nicht österreichischen) Gutachter sich als unauffindbar, da offenbar "bedauerlicherweise irrtümlich entsorgt", herausstellte, oder der "Selbstmord" des früheren Verteidigungsministers General Karl v. Lütgendorf, der von der Polizei und Staatsanwaltschaft abgenickt wurde, obwohl ein Selbstmord mit einem Schuß ins Genick durch eine geschlossene Autoscheibe denkmöglich nicht vorstellbar ist, dann weiß ich, daß es wohl nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Alpenrepublik Fälle staatlicher Rechtsbeugung gibt, die man eher in Staaten wie Saudi-Arabien oder Kongo vermuten würde.

Den Optimismus (sofern man ein tendenzielles Bürgerkriegsszenario aufgrund zusammenbrechender Staats-Strukuren so nennen möchte!) von Hadmut Danisch kann ich freilich nicht teilen:

Nehmen wir aber einfach mal an, ein paar Skandale flögen auf.

Und wie man weiß, reicht es ja schon, wenn eine Lawine in Gang kommt und all die Oppor-tunitätsschreiber auf den Zug aufspringen.

Was wäre, wenn das Bundesverfassungsgericht platzt, als korrupter rechtsbeugender Parteienrat auffliegt?

Ich glaube, das wäre es dann. Es gibt keine Ersatzstrategie, die kann man nicht einfach austauschen. Und bisher war das Bundesverfassungsgericht auch die letzte Instanz, der man noch kein so breites Misstrauen entgegengebracht hatte. Parteien, Parlamente, Bundespräsident – den allen traut schon keiner mehr.

Fällt auch das Bundesverfassungsgericht zusammen, bleibt kein Vertrauensanker mehr übrig. Dann kommt alles ins Rutschen, und dann war es das mit der Republik.

Und die Lebenserfahrung sagt, dass sobald sich die Öffentlichkeit und die Medien breit dafür interessieren, sich immer jemand findet, der vor der Kamera auspackt.

Das mit dem Auspacken mag schon stattfinden, vielleicht auch vor einer Kamera. Aber dann wird von den Lücken- & Lügenmedien die Kamera halt wieder eingepackt.

Ich glaube, das wäre es dann.

Oder glaubt einer, die ebenso korrupten wie inkompetenten Drecksferkel der Parteien"demokratie", die in den letzten Jahrzehnten erfolgreich den "Marsch durch die Institutionen" angetreten sind, um endlich
  1. so richtig abzucashen, an den leckeren Trog zu kommen, und
  2. ihre ideologische Agenda (soweit sie ihr Verbleiben am Trog dadurch nicht gefährden) durchzuziehen
werden einfach klein beigeben?
 
Die Frage zu stellen, heißt sie zu beantworten, möchte ich sagen ...
 
Danisch hat noch einen ebenso lesenswerten Artikel nachgelegt, nachdem die vielen linken Günstlinge unter Deutschlands Rechtsprofessorenschaft, deren einzige "Haltung" die Devotionsbücke vor den Herren des "herrschaftsfreien Diskurses" ist, gleich ganze Listen von Unterstützungserklärungen für eine als unfehlbar und einzigartig kompetente Linksextreme, die bei der BVerfG-Wahl durchgefallen ist, publizierten.

Es ist nicht das erste Mal, daß deutsche Professoren sich für ideologische Zwecke als Politstatisten hergeben. So wurde bekanntlich am 11. November 1933 am Rhein nicht nur "der Karneval geweckt", sondern auch das "Bekenntnis der deutschen Professoren zu Adolf Hitler" publiziert. Jetzt heißt das eben "Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“ – oder wie sollen wir das verstehen? Wenn Wahlen nicht so ausgehen wie sie "sollen", dann durfte (? Gab's auch eine Stellungnahme mit Unterschriftsliste im Verfassungsblog?) Kanzlerin Merkel schon mal ultimativ eine Wiederholung mit dem "richtigen" Ergebnis einfordern. Und heute dürfen Rechtsprofessoren beim Scheitern einer dezidiert linken Kandidatin "Demokratiegefährdung" unterstellen? Sagen Sie: geht's eigentlich noch?!

Zu besagter Liste im Verfassungsblog schrieb Prof. Christoph Moes einen ebenso kenntnisreich wie treffend argumentierenden Kommentar:

Mitglieder des BVerfG werden im Bundestag mit 2/3-Mehrheit gewählt. Diese Mehrheit war nicht erreichbar. Dass dies der Fraktionsspitze der Union erst kurz vor der bereits terminierten Wahl auffiel und dann mit einer vorgeschobenen Begründung zur Absetzung der Wahl führte, ist in der Tat ein ungewöhnlicher politischer Managmentfehler. Dass der Vorgang „die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen“ geeignet ist, kann man aber nur unter sehr frag-würdigen Prämissen behaupten.

Die wohl in der Tat einwandfreie wissenschaftliche Reputation von Frau Brosius-Gersdorf hier in den Vordergrund zu rücken, dürfte auf einem Kategorienfehler berufen. Positionen am BVerfG sind zwar Richterämter, aber ihre Besetzung beruht zu Recht auf einem politischen Auswahl-verfahren. Die formalen rechtlichen Qualifikationsanforderungen an die Kandidaten/innen sind (mit Ausnahme der Bundesrichterstellen) bekanntlich minimal. Und dass dort eine noch stärkere Repräsentanz von Rechtswissenschaftler/innen zielführend ist, ist alles andere als unumstritten. Unter politischen Gesichtspunkten hat Frau Brosius-Gersdorf jedenfalls genügten Positionen öffentlich vertreten – einige übrigens auch in einer dezidiert nichtwissenschaftlichen Form –, die die Ablehnung ihrer Person als Verfassungsrichterin (nicht: als Wissenschaftlerin) immerhin plausibel machen. Ob man diese Ablehnung nun persönlich teilt oder nicht, ist für die Be-urteilung des Vorgangs irrelevant.

Dass die Ablehnung von Frau Brosius-Gersdorf von einer medialen Kampagne unterstützt wurde, mag richtig sein. Na und? Natürlich fällt es den Unterzeichnern leicht, ihre Wahrnehmung auf die sicher nicht wenigen unappetitlichen Quellen, die an dieser medialen Kampagne teil-genommen haben, zu fokussieren. Und wenn jemand allen Ernstes universitäre Maßnahmen gegen Frau Brosius-Gersdorf gefordert hat (Wer war das?), dann muss man diese Person in der Tat mit aller Deutlichkeit in ihre Schranken verweisen. Aber macht dieser Unrat die jedenfalls politisch plausibilisierbaren Einwände gegen Frau Brosius-Gersdorf (s.o.) nichtig? Soll Frau Brosius-Gersdorf gewählt werden, weil sie die vom Gesetz klugerweise vorgesehene 2/3-Mehrheit der im Parlament vertretenen politischen Kräfte auf sich vereinigen kann oder soll sie gewählt werden, damit Haltung gegen einen medialen Shitstorm gezeigt wird?

Wer für das BVerfG kandidiert, muss sich in unserer digitalen Zeit vielleicht wirklich wärmer anziehen, als man sich das in einem Habermas‘schen Idealdiskurs wünschen würde. Und ja, das ist ein Problem. Es ist aber auch ein Problem, wenn jede robuste öffentliche Diskussion gleich in die Sphäre der Demokratiegefährdung hineingeraunt wird. Auch so kann man sie nämlich gefährden.

Dem kann man nur zustimmen! 

5 Kommentare:

Erich hat gesagt…

Danisch vermutet auch, daß diese Dame als Bauernopfer jetzt vorgeschoben wird, um die Wahl von Frau Kaufhold doch zu ermöglichen: diese hat bekanntlich gemeint, daß Wahlen in Zukunft unnötig seien, weil die Experten - oder wer auch immer - es sowieso besser wissen als das Volk. Es fehlt nur der Hinweis auf Platon; oder hat sie Orwell lieber gelesen?

Heinz hat gesagt…

"Positionen am BVerfG sind zwar Richterämter, aber ihre Besetzung beruht zu Recht auf einem politischen Auswahl-verfahren."

Gerade darin sehe ich das Problem, weil ja der Verfassungsgerichtshof (auch) die Bürger vor der Politik schützen soll, deswegen gibt es ja überhaupt erst eine Verfassung. Wenn nun die Politiker die Richter bestimmen ergibt das einen klassischen conflict of interest.
Diese angesprochene Dame war z.B. auch sehr für eine Impfpflicht während der Coronazeit und hätte, so wie in Österreich, eine solche politische Entscheidung durchgewinkt. Die Vorstellung, ein ganzes Volk zu einer Impfung zu verpflichten, die nachweislich nicht vor einer Ansteckung und/oder Weitergabe schützt ist grausam und ich werde nie verstehen, wie das verfassungskonform sein soll.

Anonym hat gesagt…

"Ich sitze nur zuhause, lese, Google..." - damit ist in wenigen Worten das ganze Drama der Verschwörungsgläubigen auf den Punkt gebracht.

Heinz hat gesagt…

Nachtrag zu meinem vorigen Kommentar, da ist ein Satz als Abschluss verloren gegangen:
Folgerichtig eignet sich eine solche Person nun perfekt als Verfassungsrichterin.

Trumpeltier hat gesagt…

Seit den 68iger-Protesten mit der Parole "Unter den Talaren der Mief von 1000 Jahren" dürfte klar sein, dass ehemalige bis zur letzten MInute noch regimetreue Nazijuristen ohne strafrechtliche Konsequenzen durch ihre Kollegen sogar oder gerade deswegen bis in höchsten BRD-Ämtern Karriere machen und weiterhin ihre perverse Ideologie vererben konnten.

Dieser stinkende Sumpf mag zeitweilig mal etwas Torfkoppnässe verloren haben, wurde jedoch nie komplett trocken gelegt, weil einfach zuviele drin verstrickt waren und bis heute erneut verfilzt sind.

Corona war der letzte große und aus deren Sicht erfolgreiche Testlauf des radikalen Demokratierückbaus quasi über Nacht in eine lupenreine Diktatur mit mehrheitlicher Volkszustimmung. Angst und Dummheit bilden die für die Freiheit gefährlichste bzw. tödlichste Mixtur.

Da kann und wird also auch aktuell nichts auffliegen, wie Danisch und andere es hoffen mögen.

Der Schildbürger-Narrenzug rast mit selber sabotierten Bremsen das Gefälle runter ... und alle Michelhirnis im Doppelwums-Booster-Temporausch jubelnd mit ihm.

Just wollen sie tief in Russland hinein reichende Angriffswaffen der Amis kaufen, um die den Ukainefaschos zu schenken. Das könnte die Geduld der Russen und deren Unterstützern überstrapazieren und zu drastischen Antworten zwingen.

Was nützt uns schwachköpfig tollwütiger Köterrasse eigentlich der Natoschutz, wenn zuerst hier alles atomar pulverisiert wird?
Nix !
Nullkomanix !!!

Sie werden es in ihrem Pinschergrößenwahn genauso wenig kapieren und verhindern wie damals, denn sie sind wie sie sind.