Montag, 28. April 2014

»Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts«

... betitelt sich ein überaus lesenswerter, die Gesamtsproblematik von vielen Seiten beleuchtender Aufsatz von Prof. Dr. Schachtschneider in der »Wissensmanufaktur«:
Im Kampf um die Krim wirft der Westen Rußland und dessen Präsidenten Wladimir Putin vor, der Einsatz von Soldaten, offen oder verdeckt, habe das Völkerrecht verletzt. Rußland habe die Krim annektiert, meint gar die Bundeskanzlerin. Das überzeugt nicht. Sie ist schlecht beraten. Die Vorwürfe scheinen die Sanktionen, wenn nicht die „indirekte“ Aggression der westlichen Bündnisse, der NATO und der Europäischen Union (EU), gegen die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), insbesondere gegen die Russische Föderation, rechtfertigen, jedenfalls legitimieren zu sollen. Die Fakten kennt die Öffentlichkeit nur verzerrt. Auch ich bin auf die allgemein zugänglichen Informationen angewiesen. Aber wer sich zu dem Konflikt äußert, muß versuchen, die Tatsachen von der Propaganda, welche die meisten jedenfalls der deutschen Medien zu den Ereignissen in der Ukraine verbreiten, zu unterscheiden. Dabei helfen die Einschätzung der Interessenlage und die Kenntnis der Rechtslage.
 Insbesondere der letzte Absatz kann dabei aus meiner Sicht nur unterstrichen werden:
Wirtschaftliche Sanktionen gegen die die Russische Föderation wären nicht nur ungerechtfertigt, weil die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim nicht illegal war, sie wären auch unergiebig. Sie würden nicht nur Rußland, sondern auch der EU und insbesondere Deutschland schaden. Insbesondere würden sie das nach dem Kalten Krieg mühsam gewonnene gegenseitige Vertrauen beschädigen. Es ist geradezu lächerlich, wenn Deutschland den russischen Bären warnt und ihm gar droht, der hochgerüsteten Atommacht. Auf den Schutz der USA sollte sich Deutschland nicht verlassen, wenn es existentiell wird. Der Weg zu einem guten Miteinander mit Rußland wäre die Einbindung dieses europäischen Staates in die europäische Integration. Das würde die EU grundlegend verändern, so wie das dem Grundgesetz entspricht. Das vereinte Europa könnte ein Verbund souveräner Staaten werden, der mit Demokratie und Rechtsstaat die Freiheit der Bürger wahrt, ein L´Europe des Etats. Ein Krimkrieg wäre dann so gut wie ausgeschlossen.
Langsam verdichtet sich aber der Eindruck, daß es unseren Politikern, die weitgehend Marionetten an den Fäden transatlantischer Seilschaften sind (die wieder an den Strippen des MIC tanzen), keineswegs darauf ankommt, einen Krimkrieg zu vermeiden, sondern daß dieser ihnen sogar recht zupaß käme, um im patriotischen Getöse, das darum verbreitet werden könnte, den überfälligen Implosionsknall unseres Fiat-Money-Systems wenn schon nicht untergehen, so doch gefälliger motivierbar zu machen. PR ist schließlich alles ...

1 Kommentar:

quer hat gesagt…

Interessant, daß das "Völkerrecht" es zugelassen hat (?) 1945 23% des deutschen Staatsgebietes (1937) von D. abzutrennen und die seit Jahrhunderten dort ansässige Bevölkerung zu vertreiben und zu massakrieren.

Und ausgerechnet Polen barmt über die "Intrigität" der Ukraine und denkt immer noch an die "verlorene" ehem. deutsche Stadt Lemberg.

Und noch perverser: Polen sähe es als selbstverständlich an, daß möglicherweise deutsche Soldaten via Nato die "Intrigität" Polens schützten (!!)