... titelt Andreas Unterberger über die aktuellen Regierungspläne zur endgültigen Einführung einer Meinungsdiktatur in Österreich. Unter dem Vorwand der »Terrorismusprävention« wird durch Gummiparagraphen die Botmäßigkeit aller Meinungsäußerungen erzwungen — denn für die berechtigte Frage, wozu wir z.B. nigerianische Drogendealer in Österreich als Scheinasylanten dulden sollen, setzt es ab Inkrafttreten dieses legistischen Wahnwitzes bis zu zwei Jahre Häf'n. Der Poster Pedro Pescarolo bringt es treffend auf den Punkt:
Heimische Rechtssprechung 2011:Wozu eigentlich nichts zu ergänzen ist — außer, daß »Geist des Gesetzes« besser »Ungeist des Gesetzes« heißen sollte ...
Wenn eine Bande Jungttürken in Wien jemanden überfällt und ihn dabei ins Koma prügelt, dann bekommen die Täter – so sie ausnahmsweise geschnappt werden sollten – maximal 6 Monate bedingt und ein Antiaggressionstraining.
Wenn das Opfer aus dem Koma erwacht und sich über die Gewalttätigkeit der Jungtürken beschwert, geht es für 2 Jahre in den Knast.
Ich denke das spiegelt in etwa den Geist dieses Gesetzes wider.
1 Kommentar:
Der zugrundeliegende EU-Rahmenbeschluß hat mit Anti-Terror nichts zutun. Wie absurd der Beschluß ist und was Österreich daraus machte, ist leicht nachvollziehbar:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008F0913:DE:HTML
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