Dienstag, 25. August 2009

Blockwarte aller Länder vereinigt euch!

Unter diesem Motto scheinen die weitweit konzertierten Aktionen gegen das »unkontrollierte« Internet und seine durch keine »Professionalität« gefilterte Meinungsvielfalt und Aktualität an Fahrt zu gewinnen. Im Blog »Mit elektrischer Feder« wird das in einem vorzüglichen Artikel unter dem enthüllend-doppelsinnigen Titel »Der rechte Vorwand« vor Augen geführt:

Es scheint als wäre die politische Klasse und ihre Claqueure wild entschlossen ihren verlorenen Anspruch auf die exklusive Verbreitung ihrer Meinung im öffentlichen Raum mit juristischen Mitteln wiederherzustellen. Die Kampagne um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten entpuppt sich als das, was ihre Gegner von Beginn an vermutet hatten: als Torbrecher für ganz andere Begehrlichkeiten. Hier geht es im Grunde auch nicht gegen „rechts“ oder kleine grüne Männchen, hier geht es um dass, was der Autor dieses Kommentars, Ulrich Clauß, an andrer Stelle monierte: Der Verlust der Deutungshoheit der klassischen Medien.

Das ist's in Wahrheit! Wo kämen wir denn hin, wenn Krethi & Plethi so einfach ihre Meinung äußern dürften, ohne in das Netzwerk der erlaubten Ansichten »eingebunden« zu sein?! Einfach so über was berichten (oder es gar bewerten!), ohne zuvor bei der Zensurbehörde submissest um gnädige Zustimmungserteilung eingekommen zu sein, ob's denn auch genehm sei, die geäußerte Ansicht zu vertreten!

Denn natürlich herrscht in unserer Demokratie Meinungsfreiheit für alle Meinungen, die den Meinungsmachern in den Kram passen — und andere Meinungen, Hand aufs Herz, muß es doch gar nicht geben ... oder wollen Sie etwa für Kinderpornographie und Neonazis eintreten? Na, also ...

So schnell das Internet das Deutungsmonopol der — größtenteil linken — Medienmacher aufgebrochen hat, so schnell wird die Freiheit dieses Mediums auch abgebrochen sein, indem jede unbotmäßige Äußerung mit Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Computern sanktioniert wird. Selbstmurmeld nur zur Beweissicherung und nur in streng rechtsstaatlichen Verfahren. So, wie ja auch die Angeklagten vor dem Volksgerichtshof ihre Strafverteidiger haben durften. So viel faires Verfahren muß einfach sein ...

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