Samstag, 25. Juli 2015

Braucht es dazu wirklich einen Kardinal?

... fragt ein ebensolcher (nämlich Francis Kardinal Arinze) hinsichtlich der im US-Wahlkampf gestellten Frage, ob »Pro Choice«-Politiker die Kommunion erteilt bekommen sollen.


Nun ist die Frage der Zulassung zur Kommunion ja eine rein innerkirchliche, die auf einem sich mit Themen der Politik, der Wirtschaft, der Kultur und Geschichte (und noch vielen anderen — aber eben nicht speziell mit religiösen) beschäftigt, nicht allzu viel verloren hat.

Sehr wohl aber die Erinnerung an die grundsätzliche ethische Frage, ob eine Position »Pro Choice« so einfach akzeptiert werden kann und darf (sic!). Wer als Libertärer sich dem ethischen Grundsatz der »Nicht-Schädigung« verpflichtet sieht, kann nicht so einfach »Pro Choice« die Wahlfreiheit der Kindsmutter, »ihren« Embryo zu töten, absolut setzen, und damit zur Wahlfreiheit der Embryonen unter einem »Contra Choice« votieren.

Nun kommt natürlich sofort der Einwand, daß es sich bei einem Embryo ja noch um keinen Menschen handle, weshalb die Beseitigung eines solchen nicht anders als bspw. die eines Gebärmuttertumors zu sehen wäre. Es ist ermüdend, auf derlei »Argumente« immer wieder eingehen zu müssen (vielleicht sollten sich die »Pro Choice«-Apologeten einfach fragen, wie oft aus einem Myom nach neun Monaten ein Baby geworden ist).

Wer sich sodann — rein positivrechtlich — darauf zurückzieht, daß die Legal-Definition beim Menschen seine Geburt voraussetzt, der muß sich als Libertärer wieder die Frage gefallen lassen, warum er sich dann bei anderen positivrechtlichen Bestimmungen nicht ebenso obrigkeitsgläubig und staatsfromm mit legalistischen Scheuklappen versieht, sondern es für nicht so toll hält, Frauenquoten vorzuschreiben, oder die »Genderung« bei Gesetzestexten durchzusetzen, oder Meinungsverbrechen einzuführen, oder eine auf dem Teilreserve-System beruhende Geldschöpfung der Banken zuzulassen (alles Dinge, die ohne jeden Zweifel formalgesetzlich gedeckt sind). In diesen Dingen den überzeugten Libertären zu markieren, bei der Frage jedoch, ob ein (noch!) nicht geborenes Menschenleben einfach beliebig — nichts anderes heißt ja »Pro Choice«, nämlich: im Belieben (sic!) des Wählenden stehende Auswahl — ausgelöscht werden darf, sich auf ein achselzuckendes »Why not?« zu beschränken.


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