Mit dieser harschen Bezeichnung versieht em. Prof. Sebastian Scheerer in seinem »Novo«-Artikel über die geplante »Lex Edathy«, oder, wie sie seriös wirken wollend genannt wird, das »Gesetz zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht«:
Die als Reaktion auf den Fall Edathy geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts beschreitet den Irrweg einer Moralgesetzgebung und gefährdet die Therapie von Pädosexuellen, kritisiert der Hamburger Kriminologieprofessor Sebastian Scheerer.
Noch ist die Edathy-Affäre nicht überstanden, noch der Untersuchungsausschuss zu dem Thema nicht eingesetzt, da liegt schon der Gesetzentwurf auf dem Tisch, der nicht nur die „Lücke“ im Sexualstrafrecht schließen soll, die der Vorgang angeblich offenbarte, sondern bei dieser Gelegenheit gleich auch noch eine Vielzahl weiterer Kriminalisierungswünsche aus der EU („Grooming“), aus Rheinland-Pfalz („Vertretungslehrer“) und anderen Quellen mit berücksichtigt. So ergibt sich ein Paperclip-Gesetz, das unter dem Hauptthema „Kinderschutz“ noch eine Menge anderer Dinge huckepack nimmt und all jenen gegenüber, die Aktionismus unangemessen finden, recht seriös wirkt, indem es sich als „Gesetz zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ darstellen kann (so der offizielle Titel des Referentenentwurfs), während es den nach hartem Durchgreifen Hechelnden als „neuer Maßstab im Kampf gegen die Kinder- und Jugendpornografie“ verkauft wird.
Nun ist LePenseur die angebliche »Gefährung der Therapie« Pädosexueller einigermaßen wurscht, einserseits weil (wohl nicht ganz unbegründet) davon auszugehen ist, daß sowas ohnedies ziemlich untherapierbar ist, und andererseits das ganze Thema der »Pädosexualität« hic et nunc schlichtweg bis ins Lächerliche überdreht und medial hochgekocht wird. Klar: wenn jemand kleine Mädchen oder Buben vergewaltigt oder auch »nur« sexuell befummelt (bzw. wie der EU-Fraktionsführer der Kinderficker-Partei: sich befummeln läßt), soll das bestraft werden — aber das Riesen-Gedöns, das mittlerweile drumherum gemacht wird, verrät inzwischen mehr über die sexuellen Komplexe der Gedöns-Veranstalter (und v.a. der -Innen), als über die angebliche Abartigkeit der angeblichen »Pädosexuellen«.
Wenn ein Erwachsener ein Badeanzugs- oder Nackedei-Photo einer erwachenden Lolita (und das ist bei einer 13-jährigen durchaus drin) attraktiv findet, dann ist er kein strafwürdiger »Pädosexueller« (solang er sie nicht befummelt oder mehr), sondern reagiert durchaus natürlich auf optische Reize. Das mag man moralisch bedauern, sogar verwerflich finden — na, gegessen! Daraus aber ein Strafdelikt zu basteln, ist abartig. Und zwar weitaus abartiger, als das Hingucken auf so ein Bildchen.
Denn die Heuchelei, mit der einerseits im Sexualkundeunterricht Pflichtschülern des langen und breiten beigebracht wird, wie man Kondome über Bananen rollt, warum Analverkehr zwischen wem auch immer natürlich auch ganz okay ist (Hauptsache: nie das Kondom vergessen!), und andererseits ein Nacktphoto von gleichaltrigen Pflichtschülern schon zum Untergang der Wertordnung stilisiert, ist ja wirklich schwer auszuhalten.
Wenn das dann noch damit garniert wird, eine Politikerin, die den Umstand, daß der »Prophet« eine Neunjährige gepoppt hat, nicht so prickelnd fand, und dieses Unbehagen mit den Worten »In unserem Rechtssystem wäre Mohammed ein Kinderschänder« ausdrückte, wegen »Herabwürdigung religiöser Lehren« zu verurteilen, würgt endgültig die Kotze im Hals.
Linke Politruks (gibt's heutzutage überhaupt noch andere als Linksfahrer in unseren Parteien?), die ihre Gewissensbisse über die eigene evidente Arschlöchrigkeit dadurch therapieren wollen, daß sie alle anderen durch Gesetze und Strafen gängeln und kujonieren, mögen doch, bitteschön, sich lieber einen runterholen — das ist billiger und sicherlich moralisch weniger verwerflich als das Ausdenken fiktiver »Straftatbestände« für Moral- & Meinungsdelikte und ähnliches. Prof. Scheerer ist zuzustimmen, wenn er schließt:
Wenn es stimmt, dass – mit Montesquieu und Beccaria – jede Strafe, die nicht aus unausweichlicher Notwendigkeit folgt, tyrannisch ist, dann trifft dieses Adjektiv auf weite Teile unseres heutigen Sexualstrafrechts zu. Und ganz besonders auf das neueste Machwerk aus der Mottenkiste christ- und sozialdemokratischer Moralapostel – das unnötigste Gesetz seit langem. Erforderlich ist eine grundlegende Reform, die das Sexualstrafrecht in das System des Rechtsgüterschutzes einfügt und es damit klar, gerecht, verständlich und handhabbar macht.
Touché! Wer sich — wie LePenseur — durchaus noch an die lockeren 70er-Jahre erinnern kann (auch wenn sie einem, aus ebendiesen wie vielen anderen Gründen berechtigt auf den Senkel gehen können), hält es fast nicht für möglich, in welch moralinsaure Muffigkeit unsere westliche Gesellschaft wieder zurückgeflüchtet ist!
3 Kommentare:
Vor ein paar Wochen hatte ich schon mal vorsichtig angefragt, ob die Lebensmaschinerie von Peter Altenberg noch erlaubt ist. Damals war das eine rhetorische Frage, gedacht als Satire. Im Licht der neuen Verbotsvorhaben jedoch steht diese Frage ernsthaft zur Debatte.
Nebenbei ...
Gege die Kinderficker des leipziger Bordell Jasmin wurde bis heute kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen die Strafvereitler auch nicht.
VS
Das ist, was ich schon seit langem als irre erkannt habe:
Gegen tatsächlichen Kindedesmißbrauch wird oft mit maximaler Milde oder Gleichgültigkeit (nicht) vorgegangen.
(Der Fall Dutroux ist da nur die Spitze der Spitze des "Eisberges".)
Gegen fiktiven Kindesmißbrauch wird dagegen fanatisch gehetzt und nach Verboten geschrien. Wobei es mir schwer fällt, ausgerechnet am Fall des meschlichen Drecksackes Edathy einreden zu müssen.
Aber wie auch immer wir uns echauffieren: ich glaube, daß diese juristische Verluderung Gottes Strafe für die Duldung der "Mutter" aller Unrechtsgesetze ist, der diversen Holokostleugnungs-Gesetze in den westlichen Demokriatien. Daraus leitet sich unglaublich viel Unrecht ab, wie es z.B. auch der selige Herr Gurlitt erfahren mußte ...
Kreuzweis
Immer wieder herrlich, diese labberigen Gummi-Formulierungen. Danach wäre "Amor als Sieger" von Caravaggio härtester Porno.
Zur Zeit von Victoria gab es Bestrebungen, geschwungene Möbelbeine, die entfernt an Waden erinnern könnten, wenigstens zuzuhängen, oder den Haus- und Nutztieren, vom Schoßhündchen bis zum Brauereigaul, die Genitalien mit Schürzchen zu bedecken. Gleichzeitig konnten ausreichend betuchte Drecksäcke Jungfrauen, gern auch vorpubertär, zur Defloration mieten, möglichst ohne Vorspiel, weil es denen um die Angst und den Schmerzensschrei zu tun war.
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