Mittwoch, 8. Dezember 2010

Die absurde Republik

... läßt grüßen. Die BILD-Zeitung, nicht eben ein Hort qualitätsvoller Berichterstattung, aber immerhin doch gelegentlich mit recht ungeschminkten Gerichtssaalreportagen positiv auffallend, weiß am 7. Dezember folgendes aus der Hansestadt Hamburg zu berichten:
29. Mai gegen 23.50 Uhr, Bahnsteig Niendorf-Markt. Patrick W. (30) spricht in Begleitung seines Kumpels Nehat H. (33) Frauen an – ordinär, anzüglich. Als er auch die Freundin von Matthias R. (40) ins Visier nimmt, steht dieser auf: „Jetzt reicht es.“

W. reagiert mit einem Tritt gegen die Brust des an die zwei Meter großen Mannes. Als dieser keine Wirkung zeigt, schlägt Nehat H. zu.

Der zweite Schlag trifft R. am Kinn. Er geht zu Boden, prallt mit dem Schädel auf und erleidet schwerste Kopfverletzungen, von denen er sich wohl nie mehr erholt. Lesen, sprechen, sogar atmen muss er neu lernen, Gedächtnis und Orientierungssinn sind beschädigt.

Der Staatsanwalt hatte Haftstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Allein die Richterin sieht das anders. R. habe „die Angeklagten ungerechtfertigt provoziert“. Diese seien in einer „Notwehrlage“ gewesen!

Urteil: Geldstrafen von 1500 und 5250 Euro wegen unterlassener Hilfeleistung!

„Das ist ein Freifahrtsschein für U-Bahn-Schläger“, empört sich nicht nur Ernst R. (41), der Bruder des Opfers. Einige Frauen weinen.

Und was sagt die Richterin? „Der Ausgang ist auch für die Kammer höchst unbefriedigend.“
Also nochmals, zum mitschreiben: zwei Prolos stänkern am Bahnsteig Frauen an. Als der Freund einer dieser Frauen sagt: „Jetzt reicht es“, und daraufhin zum Pflegefall zusammengedroschen wird, tritt ein Notwehrfall ein — für die Schläger! Einen Bürger, der sich Anpöbeleien verbittet, darf man mit dem Rechtfertigungsgrund der Notwehr völlig legal zusammenschlagen. Nur muß man umgehend die Rettung rufen, wenn er am Boden liegt — sonst ist man wegen unterlassener Hilfeleistung dran.

Man faßt es einfach nicht! Hat diese famose Richterin ihr Examen vielleicht in der Tombola gewonnen?
Schreie, Buhrufe, Pfiffe aus dem vollbesetzten Zuschauerraum unterbrechen Richterin Birgit Woitas (48) immer wieder, als sie ihr Urteil begründet.
Richter sind in Ausübung ihres Amtes gemäß Grundgesetz frei. Demnach dürfen auch solche Richter wie Frau Birgit Woitas frei herumlaufen. Leider.

Man wird sich diesen Namen merken müssen: Birgit Woitas (Jg. 1962) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg/Präsidium (ab 27.06.2006) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 18.03.1994 als Richterin am Landgericht Hamburg aufgeführt. 2009-2010: Mitglied des Präsidiums des Landgerichts Hamburg.

Fürwahr: eine würdige Angehörige eines sattsam bekannten Landgerichts! Wie »Väternotruf« angesichts der Hamburger Judikatur zur Meinungsfreiheit treffend formulierte: »Landgericht Hamburg — Hier findet die Freiheit ihr Ende! Hamburg grüßt Peking - Peking grüßt Hamburg, denn von China lernen, heißt, der in Deutschland ausufernden Informationsfreiheit die passende Hamburger Landgerichtskandare anzulegen.«

Was anständigen Bürgern genommen wird, wird brutalen Schlägern dafür gegeben: die Freiheit. Schöne neue Welt, die solche Richter hat ...

3 Kommentare:

Ali Baba hat gesagt…

Normalerweise wünsche ich anderen Menschen nichts Schlechtes. Aber wenn dieser Birgit W. oder ihrer Familie einmal etwas zustoßen sollte, dann öffne ich eine Flasche Schampus!

nwr hat gesagt…

Aufgabe vieler Richter ist es, das Verbrechen zu schützen. Ich verstehe nur nicht, wieso der 2-m-Mann nicht einfach die beiden Angreifer umgebumst hat, undzwar so, daß diese nie wieder über ihr trauriges Los oder ihre Notgeilheit hätten klagen müssen.

Anonym hat gesagt…

Die Richter sind eben NICHT frei. Sie haben von ganz oben Anweisung, Migranten-Bonus bereit zu stellen.
Das ist genau so durchs Netz gesickert wie die konkrete Anweisung an die Polizei und Medien, Migrantengewalt zu decken, indem Namen nicht genannt werden dürfen. Es geht dabei um rein islamisch geprägte Taten. So wird zwar ein slowenischer Täter "Slowake" genannt, islamische Täter hingegen "Jugendliche" oder "Deutsche"

Hier ist vor allem der Name Kirstin Heisig wichtig.