... (und zwar vermutlich für alle Beteiligten, wenngleich in vermutlich unterschiedlichem Ausmaß), ist folgende Geschichte in Miami, die mich, als ich sie las, wirklich betroffen und ein Stück weit traurig machte:
Das ist für den Täter und seine Hinterbliebenen zwar tragisch, aber ein klassisches Selbstverschulden, als es für den Täter nicht bloß zumutbar, sondern sogar verpflichtend gewesen wäre, der Aufforderung, stehenzubleiben, nachzukommen. Israel Hernández ist hingegen einfach gelaufen.
Blöd gelaufen, um es exakt zu umreißen.
Daran ändern weder die Insinuationen hinsichtlich der Vorgeschichte der Polizeieinheit, noch der Hinweis, daß der Täter ein »Art-Basel-Künstler« gewesen sei, das mindeste. Oder dürfen diese in »künstlerischer Freiheit« Polizeiweisungen einfach ignorieren? So, wie sie ja auch glauben, in »künsterlischer Freiheit« fremdes Eigentum beschädigen zu dürfen ...
Art-Basel-Künstler von Polizisten getötet... weiß uns das Schweizer Internet-Magazin Blick.ch zu berichten.Nun ja, wie gesagt: ein Stück weit traurig, und so ... ... aber: der junge Mann war dabei ertappt worden, als er fremdes Eigentum beschädigte. Und flüchtete trotz (oder wegen?) der Aufforderung, stehenzubleiben. Das sollte man in den USA freilich besser unterlassen, andernfalls man sich die Folgen selbst zuzuschreiben hat. Es sind, wie man regelmäßig lesen kann, schon bloße Temposünder, die einfach der Polizei davonfahren wollten, erschossen worden, obwohl auf speeding (selbst exzessives!) nicht einmal in den verrücktesten US-Bundesstaaten die Todesstrafe stünde. Der Hinweis, daß der Polizist und die Einheit, der er angehörte, wegen «aggressiven Verhaltens», «exzessiver Gewalt» und «mangelnder Aufsicht» Gegenstand von Überprüfungen war, ist ein netter Versuch der Stimmungsmache, ändert aber nichts an der Faktenlage: jemand wird bei der Begehung einer vorsätzlichen schweren Sachbeschädigung ertappt und flüchtet trotz der Aufforderung, stehenzubleiben. Er wird deswegen auch keineswegs etwa leichtfertig angeschossen (oder gar erschossen), sondern nur durch ein prinzipiell geeignetes und in derlei Fällen probates Mittel (nämlich mittels Taser) an der weiteren Flucht gehindert — nur, daß dieses Mittel in seinem konkreten Fall offenbar zu gesundheitlichen Problemen führte, die trotz seiner Überstellung in ein Spital letal enden.
MIAMI BEACH - Er war ein gefragter Künstler. Jetzt ist Israel Hernández (18) tot. Der Kolumbianer hat einen Taser-Schuss nicht überlebt.
Der Kolumbianer Israel Hernández (18), ein junger Graffiti-Künstler, wurde am Dienstagmorgen von Beamten überrascht. Er war gerade dabei im Stadtteil «Little Buenos Aires» in Miami Beach Graffitis an die Wand eines leerstehenden Hauses zu sprühen.
Er flüchtete – stoppte nicht, als ihn die Polizei dazu aufforderte. Dies bezahlte er mit seinem Leben.
Nach einer Verfolgungsjagd sei er von den Beamten gestellt und mit dem Taser geschockt worden.
Sechs Beschwerden gegen Polizisten
Laut dem Polizeibericht ging es Hernández nach seiner Festnahme so schlecht, dass er ins Spital gebracht wurde. Kurz darauf ist er gestorben. Eine Untersuchung wurde eingeleitet und eine Autopsie angeordnet.
Nach Angaben des «Miami Herald» wurde der Schütze inzwischen vom Dienst suspendiert. Gegen den langjährigen Polizisten seien seit seinem Dienstbeginn im Jahr 2000 sechs Beschwerden unter anderem wegen «exzessiver Gewalt» eingegangen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf interne Polizeiunterlagen.
Die gesamte Polizei-Einheit war laut «Miami Herald» wiederholt wegen «aggressiven Verhaltens», «exzessiver Gewalt» und «mangelnder Aufsicht» Gegenstand von Überprüfungen.
Das ist für den Täter und seine Hinterbliebenen zwar tragisch, aber ein klassisches Selbstverschulden, als es für den Täter nicht bloß zumutbar, sondern sogar verpflichtend gewesen wäre, der Aufforderung, stehenzubleiben, nachzukommen. Israel Hernández ist hingegen einfach gelaufen.
Blöd gelaufen, um es exakt zu umreißen.
Daran ändern weder die Insinuationen hinsichtlich der Vorgeschichte der Polizeieinheit, noch der Hinweis, daß der Täter ein »Art-Basel-Künstler« gewesen sei, das mindeste. Oder dürfen diese in »künstlerischer Freiheit« Polizeiweisungen einfach ignorieren? So, wie sie ja auch glauben, in »künsterlischer Freiheit« fremdes Eigentum beschädigen zu dürfen ...
1 Kommentar:
Man stelle sich vor dieser Taser wäre nicht von der Polizei benutze worden ... - denn es ist ja allgemein bekannt, daß sind die "Guten"....
Kommentar veröffentlichen