... beweist der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig in seiner per Fax an die Berliner Staatsanwaltschaft übermittelten Anzeige. Darin wirft der Jurist IM Erika (alias A. Merkel) »insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat« vor. Was angesichts der Tatsache, daß Rechtsanwalt Hannig selbst CDU-Mitglied und Vorstand im CDU-nahen »Wirtschaftsrat Deutschland e.V.« ist, von beachtlicher Zivilcourage zeugt.
Hannig, der als Hobbysegler wohl auch gegen den Wind zu kreuzen gelernt hat, und sich offenbar auch von irgendwelchen Strömungen nicht leicht abdrängen läßt, richtet der Bandenchefin des Syndikats in Berlin via WELT-online aus, daß schließlich jeder Privatmann, der gestohlene Daten ankaufe, sich damit strafbar mache. Daher müsse überprüft werden, ob es in Ordnung sei, wenn eine Amtsperson wie die Bundeskanzlerin zu einem solchen Vorgehen aufrufe.
IM Erika hatte nämlich gesagt: »Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, auch in den Besitz dieser Daten kommen.« Denn durch den Ankauf sensibler Kontendaten, die aus einer Straftat stammen dürften, werde auch das Denunziantentum gefördert, glaubt Hannig: »Gerade in einem Land wie Deutschland, das in seiner neueren Geschichte schon zwei Staatssysteme ertragen musste, die das Denunziantentum zum Prinzip der Strafverfolgung erhoben haben, zeugt es von erheblicher politischer Instinktlosigkeit derartige Erklärungen abzugeben.«
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer: wieviel wetten wir, daß die Anzeige, wenn sie schon leider, leider nicht in den Rundordner wandern kann (Hanning verlangte heimtückisch nämlich die Mitteilung des vergebenen Aktenzeichens und des Ermittlungsfortganges), sie doch durch Gefälligkeitsgutachten von Regierungsjuristen mit/ohne Talar als nicht verfolgenswert dargestellt wird. Das war zu tausendjährigen Zeiten ja auch nicht anders: was seinerzeit als »gesundes Volksempfinden« eine vermeintliche Straftat gewiegte Juristen gleich ganz anders empfinden ließ, das ist heute die »soziale Gerechtigkeit«, deren Verteidigung vor Opfern nicht zurückschrecken läßt. Wo gehobelt wird, da fallen Späne! Und Rechtsstaatlichkeitsforderungen haben dann, wenn die Budgetnöte einen konfiskatorischen Zugriff erforderlich machen, einfach keine Berechtigung.
Diese gierigen Kapitalistensäcke sollen eigentlich froh sein, daß sie dafür nicht nach Dachau oder Bautzen kommen ...
Hannig, der als Hobbysegler wohl auch gegen den Wind zu kreuzen gelernt hat, und sich offenbar auch von irgendwelchen Strömungen nicht leicht abdrängen läßt, richtet der Bandenchefin des Syndikats in Berlin via WELT-online aus, daß schließlich jeder Privatmann, der gestohlene Daten ankaufe, sich damit strafbar mache. Daher müsse überprüft werden, ob es in Ordnung sei, wenn eine Amtsperson wie die Bundeskanzlerin zu einem solchen Vorgehen aufrufe.
IM Erika hatte nämlich gesagt: »Vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, auch in den Besitz dieser Daten kommen.« Denn durch den Ankauf sensibler Kontendaten, die aus einer Straftat stammen dürften, werde auch das Denunziantentum gefördert, glaubt Hannig: »Gerade in einem Land wie Deutschland, das in seiner neueren Geschichte schon zwei Staatssysteme ertragen musste, die das Denunziantentum zum Prinzip der Strafverfolgung erhoben haben, zeugt es von erheblicher politischer Instinktlosigkeit derartige Erklärungen abzugeben.«
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer: wieviel wetten wir, daß die Anzeige, wenn sie schon leider, leider nicht in den Rundordner wandern kann (Hanning verlangte heimtückisch nämlich die Mitteilung des vergebenen Aktenzeichens und des Ermittlungsfortganges), sie doch durch Gefälligkeitsgutachten von Regierungsjuristen mit/ohne Talar als nicht verfolgenswert dargestellt wird. Das war zu tausendjährigen Zeiten ja auch nicht anders: was seinerzeit als »gesundes Volksempfinden« eine vermeintliche Straftat gewiegte Juristen gleich ganz anders empfinden ließ, das ist heute die »soziale Gerechtigkeit«, deren Verteidigung vor Opfern nicht zurückschrecken läßt. Wo gehobelt wird, da fallen Späne! Und Rechtsstaatlichkeitsforderungen haben dann, wenn die Budgetnöte einen konfiskatorischen Zugriff erforderlich machen, einfach keine Berechtigung.
Diese gierigen Kapitalistensäcke sollen eigentlich froh sein, daß sie dafür nicht nach Dachau oder Bautzen kommen ...
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