Dienstag, 27. Januar 2009
Freitag, 23. Januar 2009
Botschaften vom neuen Heiland
"They believe in government, and though it is camouflaged by his saying whether government might be too big or too small, we know what is coming: it is ideological. It is a strong ideological position," he continued, "to believe that government can run things, because if it isn't socialism, it's fascistic and it's inflationary and it's control and it's loss of liberty."
Auch seine jüngste Rede im Kongreß (22.01.2009) ist ehrlich, ohne leere Hoffnungen zu schüren:
Danke, Dr. Paul! Wir werden uns an Ihre Worte erinnern
... müssen, fürchte ich ...
Donnerstag, 22. Januar 2009
Gummiparagraphen und ihre Anwendung
Nun, so etwas sagt man nicht ungestraft. Man sagt es auch nicht, wenn es wahr ist. Man sagt es auch nicht, wenn vergleichbare Aussagen über andere Religionen — selbstverständlich, denn die Meinungsfreiheit ist doch ein hohes Gut! — von einer österreichischen Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden. Jedenfalls nicht bei nicht-freiheitlichen Politikern. Oder bei "Künstlern" (selbstredend solchen, die Rot/Grün nahestehen — aber das versteht sich angesichts der Anführungszeichen ohnehin von selbst). Aber bei einer freiheitlichen Politikerin ist das natürlich ganz etwas anderes. Und beim "Propheten" Mohammed schon überhaupt ...
Wer es sagt, fällt nämlich der biegsamen Anwendung zweier Gummiparagraphen zum Opfer, die da lauten:
Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB)
"Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Verhetzung (283 StGB)
"Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der (...) Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht."
Man versuche einmal, die Äußerungen von Frau Winter mit den inkriminierten Tatbeständen zur Deckung zu bringen. Ist die Äußerung, daß ein Mitt-Fünfziger, der eine Sechsjährige heiratet und ab ihrem neunten Lebensjahr Geschlechtsverkehr mit ihr hat, denn wirklich eine "Herabwürdigung" religiöser Lehren? Nämlich, wenn genau dieses Faktum nicht nur seit 1400 Jahren im Bestande islamischer Theologie bestens verankert ist, sondern bis heute in Ländern mit islamischer Rechtsordnung zur Rechtfertigung von Zwangsehen mit Kindern herangezogen wird. Ist es nicht vielmehr eine höchst zutreffende Würdigung religiöser Lehren — die allerdings ihrerseits höchst geeignet sind, die solchen Lehren unterworfenen Mädchen herabzuwürdigen: nämlich zu Lustobjekten ihrer um Jahrzehnte älteren Ehegatten.
Wann ist die öffentliche Ordnung gefährdeter: wenn jemand wie Frau Winter einen, der nach heutigen Begriffen ein Kinderschänder wäre, als solchen bezeichnet, oder wenn jemand wie die p.t. Islamgelehrten das Verhalten eines solchen Kinderschänders als vorbildlich für unsere Zeit und für jede Rechtsordnung erklären wollen?
Und all das wird durch den Spruch eines österreichischen Gerichts als schützenswertes Rechtsgut behandelt — denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die obigen Ausführungen ebenso "geeignet sind, Ärgernis zu erregen", und wenn die Berechtigung des Ärgernisses ins Belieben des sich Ärgernden gestellt wird, dann ist jeder Maulkorb rechtfertigbar. Und damit wird all das jeder — und offensichtlich nur zu berechtigten! — Kritik entzogen, indem jeder Kritiker davon ausgehen muß, daß er von einer willfährigen Justiz zum Kriminellen gemacht wird.
Ist es nicht vielmehr eine flagrante Herabwürdigung des demokratischen Rechtsstaates, wenn die Vorurteile der Angehörigen einer bestimmten Religion zum Maßstab genommen werden, ihre Kritiker ins Gefängnis zu werfen?
Und zu Richter Lichtenberg erhebt sich die Frage: warum trägt so jemand den Namen eines fürwahr großen Schriftstellers und Denkers?