Da berichtet ein Undercover-Reporter eines bekannt parteipolitisch gaaaanz neutralen rosa Blättchens von irgendwelchen gaaaanz schröcklichen Aussagen eines mützchentragenden Alt-Pennälers, und schon fühlt sich eine bekannt parteipolitisch stets neutrale Leitung einer Religionsgemeinschaft bemüßigt, gegen den dergestalt Aussagenden eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu pinseln. Nun gut, Anzeigen ist das gute Recht jedes Menschen — jeder wie er kann und wie er glaubt ...
Aufgrund dieser Anzeige fühlt sich nun ein oberstes Staatsorgan bemüßigt, eine seitens der Bundesregierung beantragte Verleihung eines Ehrenzeichens nicht vorzunehmen. Nun, muß ja nicht sein, und besagter (gelegentlich mützchentragender) Aussagender wird die auf die Ehre, ein aus emailiertem vergoldetem Silberblech gefertigtes Ehrenzeichen nicht um den Hals zu tragen, mit vergleichsweise gefaßtem Bedauern verzichten müssen und können.
Interessant nur, wer derart eilfertig auf den gemeinsamen Zuruf einer Religionsgemeinschaft und der linken Politruk-Partie reagiert — es ist derselbe Mann, der in den 1970er-Jahren die erbaulichen Worte sprach: »Man muß den Marxismus in Österreich in kleinen Dosen zur Verwirklichung bringen.«
Ein Kommentarposter in der »Presse« zitiert den Satz dankenswerterweise, und fährt sodann fort:
Der Alt-Pennäler hat letzte Woche in der ersten Überraschung den Fehler begangen, die in Aussicht gestellte Halsdekoration eine »verdiente Auszeichnung« zu nennen. Ja, ja, die Eitelkeit ist ein Hund! Jetzt hat er den Spott, den er hätte vermeiden können, hätte er dem verleihenden obersten Staatsorgan kurz mitgeteilt, was er von ihm und seiner Verleihung hält — das kann man ja auch durchaus pointiert, ohne deshalb mit § 111 ff. StGB in Konflikt zu kommen ...
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P.S.: in Unterbergers Tagebuch bringt ein Kommentarposter die Sache mit einem einzigen Satz auf den Punkt: »Ja, wenn Muzikanten fiedeln, sprintet sogar der Bundesheinzi aus seinem Kammerl!«
Aufgrund dieser Anzeige fühlt sich nun ein oberstes Staatsorgan bemüßigt, eine seitens der Bundesregierung beantragte Verleihung eines Ehrenzeichens nicht vorzunehmen. Nun, muß ja nicht sein, und besagter (gelegentlich mützchentragender) Aussagender wird die auf die Ehre, ein aus emailiertem vergoldetem Silberblech gefertigtes Ehrenzeichen nicht um den Hals zu tragen, mit vergleichsweise gefaßtem Bedauern verzichten müssen und können.
Interessant nur, wer derart eilfertig auf den gemeinsamen Zuruf einer Religionsgemeinschaft und der linken Politruk-Partie reagiert — es ist derselbe Mann, der in den 1970er-Jahren die erbaulichen Worte sprach: »Man muß den Marxismus in Österreich in kleinen Dosen zur Verwirklichung bringen.«
Ein Kommentarposter in der »Presse« zitiert den Satz dankenswerterweise, und fährt sodann fort:
Wer hat das gesagt? Ein kleiner Hinweis: es war ein SPÖ-Zentralsekretär in den 1970er Jahren. Die gefragte Person ist übrigens ident mit jener Person, die - ebenfalls in den 1970er Jahren - gegen den weltberühmten Nazi-Jäger Simon Wiesenthal einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß zu dessen Rolle in der Nazi-Zeit (!) gefordert hat. Wer könnte das sein...? Noch ein Tipp: er war auch 20 Jahre hochrangig in der 'Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zur Koreanischen Volksdemokratischen Republik' (vulgo Nordkorea, Steinzeit-Kommunistisches Land) und... Mitglied im 'Club 45' von Udo Proksch.Kurze Frage in die Runde: wer würde aus den Händen eines solchen Mannes ein Ehrenzeichen entgegennehmen wollen? Die Gefahr, daß LePenseur jemals in eigener Sache in die Verlegenheit käme, darüber nachdenken zu müssen, ist denkbar gering. Ehrenzeichen sind die untrüglichen Punzen der Staatsprofiteure und politischen Lobbyisten, also genau jenes ungustiösen Filzes der Macht»eliten«, die die Steigerung ihres Monatsverdienstes zu Verdiensten um die Republik Österreich stilisiert. Denn wer mit ehrlicher Arbeit in der Privatwirtschaft sein Geld verdient, kommt Gott sei Dank kaum in die Verlegenheit, derlei Dekorationen ablehnen zu müssen.
Der Alt-Pennäler hat letzte Woche in der ersten Überraschung den Fehler begangen, die in Aussicht gestellte Halsdekoration eine »verdiente Auszeichnung« zu nennen. Ja, ja, die Eitelkeit ist ein Hund! Jetzt hat er den Spott, den er hätte vermeiden können, hätte er dem verleihenden obersten Staatsorgan kurz mitgeteilt, was er von ihm und seiner Verleihung hält — das kann man ja auch durchaus pointiert, ohne deshalb mit § 111 ff. StGB in Konflikt zu kommen ...
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P.S.: in Unterbergers Tagebuch bringt ein Kommentarposter die Sache mit einem einzigen Satz auf den Punkt: »Ja, wenn Muzikanten fiedeln, sprintet sogar der Bundesheinzi aus seinem Kammerl!«