Mittwoch, 19. März 2014

»... wenn sie seit Jahren auf der Lohnliste des FC Bayern München stünden«

Oft ändert der Blickwinkel, aus dem man eine Sache, einen Vorgang betrachtet, viel. Manchmal sogar alles. So beispielsweise, wenn man im Fall eines nicht unprominenten Steuer»sünders«, der seit Wochen als Sau durch systemmediale Dorf getrieben wird, einmal mit David Dürr folgende Überlegung anstellt:
Wussten Sie, dass der wirklich ganz grosse Skandal im Hoeness-Prozess noch gar nicht bekannt ist! Das Gericht wurde nämlich massiv bestochen. Eine der Parteien hatte in unverblümter Dreistigkeit versucht, die Richter mit Geld zu vereinnahmen. Und das Schlimmste an allem: Der Bestechungsversuch war erfolgreich. Die Richter haben das Geld angenommen.
 Wenn man dann erbauliche Dinge liest wie z.B. folgendes:
Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle erklärte bereits im Oktober im Handelsblatt offen, aus „Zeitgründen“ werde sich das Gericht noch monatelang nicht zu den EZB-Anleihen im noch ausstehenden Haupturteil zum ESM äußern können. Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.
 ... dann weiß man, was von dieser Justiz zu halten ist. Es ist ein System, das von den Parteiapparaten und der Hochbürokratie im eifrigen Zusammenwirken (und Personenidentität an den entscheidenden Stellen) seit Jahrzehnten völlig durchkorrumpiert wurde und wird. Rechtsstaatlichkeit in einer Qualität, daß dagegen Urteile wie weiland des Obersten Gerichts der DDR auch nicht wirklich abfallen könnten. Oder wie ein Kommentarposter im »Gelben Forum« schreibt:
Wer oder was diesem System nicht passt oder in den Weg kommt, das wird zertreten wie eine lästige Kakerlake.
Das einzige, was soetwas verhindert ist ein Abstimmungs- und Initiativrecht kombiniert mit dem verfassungsmässigen Recht Waffen zu besitzen ... wie in der Schweiz.
Leider wahr ...

 

2 Kommentare:

Volker hat gesagt…

"Das Gericht wurde nämlich massiv bestochen."

Diese Kritik greift nicht. Genaugenommen ist das keine Kritik, sondern Nonsens.
Natürlich werden die Richter vom Staat bezahlt. Oder von wem sonst sollten Dürrs Meinung nach die Richter bezahlt werden?

Die Korruption läuft nicht über das Gehalt. Da gibt es durchaus einige gesetzliche Schranken gegen Staatswillkür.
Korruption und Einschüchterung laufen über andere, indirekte Mechanismen.

Es beginnt damit, dass der Richter auf Probe als Zeichen seiner Unterwürfigkeit eine Rechtsbeugung abliefern muss. Keine große Sache (er kriegt sowieso keine großen Fälle) nur im unteren Bereich der Gesinnungsjustiz. Das sind Verbrechen gem. §§ 185, 186, 187 StGB, bei denen er einfach mal einen nachweislich Unschuldigen verurteilen muss.
D.h. er "muss" natürlich nicht. Aber wer von der Gnade des Genossen Amtsgerichtsdirektors abhängig ist, dem bleibt gar keine andere Wahl.

Es geht damit weiter, dass die Staatsanwaltschaft (steht so im Gerichtsverfassungsgesetz) weisungsgebunden ist. Zwar entscheiden die Staatsanwälte nicht, aber allein durch die denen zur Verfügung stehenden Ressourcen haben die viele Möglichkeiten, das Verfahren in die gewünschte Richtung zu drücken.

Und es geht damit weiter, dass die Mitglieder des Vereins sehr oft zwischen den Posten Staatsanwalt, Richter, Staatssekretär, Oberstaatsanwalt … rotieren.
Noch besser sieht es aus, wenn eine Richterin als Berufsanfängerin noch eine Zehntel Stelle bei der Staatsanwaltschaft hat. Dann hängt das Zeugnis des Oberstaatsanwalts davon ab, wie sie als Richterin im Sinne des OStA entscheidet. Kein Witz, so was gibt es wirklich.
Allein durch die Rotation und durch die Stellenaufteilung innerhalb einer Person wird schon mal, wie bei verkaufstüchtigen Vorstadtfleischer, der Daumen auf die Waagschale gelegt.

Der vierte Hebel ist das Beförderungsrecht. Damit kann das Ministerium unbotmäßige Richter am ausgestreckten Arm verhungern lassen.

Wer erst mal alles das mitgemacht hat, der hat nach ein paar Jahren keine Moral mehr (sonst würde er verrückt). Das sind die Methoden, mit der die Maschinerie gewissenlosen Büttel der Götzl- und Brixner-Klasse konfektioniert.

So wird beeinflusst und korrumpiert. Und nicht, wie Dürr sich das zusammenspinnt.

Le Penseur hat gesagt…

Cher Volker,

ich denke, daß Dürr die noch weitergehenden Korruptionsmechanismen durchaus bewußt sind. Aber er legt eben den Finger auf die fundamentale klaffende Wunde unserer Justiz: daß sie nämlich im Streit zwischen Obrigkeit und Untertan immer (!) einen ausschließlich (!) von der Obrigkeit bestellten, bezahlten, disziplinär überwachten und ggf. beförderten Richter bereithält.

Sie fragen: »Oder von wem sonst sollten Dürrs Meinung nach die Richter bezahlt werden?«

Nun, in der schiedsgerichtlichen Rechtssprechung (und die ist in wirtschaftsdingen nicht so selten vereinbart!) funktioniert das so, daß die Parteien die Kosten des Schiedsgerichtes tragen müssen.

Es wäre zwecks Waffengleichheit durchaus angemessen, wenn in allen Verfahren zwischen Obrigkeit und Bürgern eben kein staatlich bestellter Richter alleine zum Einsatz käme, sondern der Bürger einen zweiten Richter namhaft machen könnte, und diese beiden müßten sich dann einen Vorsitzenden wählen, oder im Fall der Nichteinigung aus einer Liste aus gleichvielen "Staats-" und "Privatrichtern" — das könnten z.B. emeritierte Anwälte sein, um Interessenkonflikte auszuschließen — auslosen. Allein das würde im Fall von Steuerhinterziehungsprozessen zu durchaus merklich gerechteren Urteilen führen!

Die richterliche Korruption, da gebe ich Ihnen recht, geht v.a. über die »Karriere-Schiene«. Aber auch das ist letztlich eine Frage der Bezahlung durch eine Partei (nämlich: den Staat). Also genau das, was Dürr in seinem Artikel thematisiert.