Samstag, 29. März 2014

Bei Prof. Alexander Dilger

... entspann sich vor zwei Tagen aus Anlaß eines Artikels über den Besuch von Obama in der Brüsseler EU-Zentrale ein äußerst interessanter Diskussions-Thread über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP). Gleich im ersten Kommentar brachte Thomas Vorländer plausible Argumente, diesem Abkommen mit großer Skepsis gegenüberzustehen:
Als früheres FDP-Mitglied sollten Sie wissen, wo solche Verhandlungen mit den Amerikanern immer wieder enden. Stichwort ist hier ACTA, wo die FDP eine vergleichsweise gute Figur gemacht hat, also der Versuch, durch internationale Verträge das deutsche Grundgesetz zu umgehen und eine Art verkappten Polizeistaat zu errichten. Auf Wikipedia lese ich zu TTIP: “Der geplante sogenannte Investitionsschutz sieht vor, dass ein ausländischer Investor den Gaststaat wegen „indirekter [!?] Enteignung“ auf Erstattung entgangener (auch künftiger) Gewinne verklagen kann. Die Klage ist beispielsweise dann möglich, wenn ein Staat neue Umweltauflagen oder ein Moratorium (etwa für Fracking) beschließt. Wie beim Nordamerikanischen Freihandelsabkommen sieht auch das TTIP vor, dass Konzernen weite Möglichkeiten eingeräumt werden sollen, Staaten auf Kompensationen zu verklagen, wenn Gesetze oder staatliches Handeln möglicherweise [!?] Gewinnerwartungen schmälern. Dies stößt auch auf verfassungsrechtliche Bedenken. Verstießen Staaten gegen die Vertragsregelungen, könnten „gigantische Entschädigungen“ für Unternehmen fällig werden; dabei werden Beispielfälle im Bereich von Milliarden US-Dollar genannt. Nachdem von einer kanadischen Provinz ein Moratorium für das Fracking von Schiefergas und Öl erlassen wurde, klagt zurzeit das US-amerikanische Unternehmen Lone Pine, welches zuvor eine Probebohrungslizenz erworben hatte, vor einem internationalen Schiedsgericht gegen den Staat Kanada und fordert Entschädigungen in Höhe von 250 Millionen Dollar für den zu erwartenden Gewinnausfall. Ähnliche Klagen von US-Unternehmen wären nach dem Abschluss eines Transatlantischen Freihandelsabkommens dann auch in der EU möglich.”

Das ist nichts anderes als Geldmacherei und steht insbesondere der Forderung nach Volksabstimmungen entgegen. Solche Abstimmungen wären nicht mehr frei, wenn man drastische Entschädigungsforderungen im Genick hätte.

Mein Eindruck ist dass die USA bei solchen Abkommen immer als eine Art koloniale Bedrohung auftreten (im Pazifikraum ebenso) und die EU die Gelegenheit nutzt um mehr nationalstaatliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, zu zerstören. Insbesondere zweifle ich daran, dass hier irgendwelche Verbesserungen zu erreichen sind, weil die USA einfach nicht bereit sind, die verfassungsrechtlichen Standards kontinentaleuropäischer Staaten, etwa Datenschutz und ein Primat des Grundrechtsschutzes, zu akzeptieren.
(Hier weiterlesen)
 Lesenswerte Diskussion!

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