Montag, 27. Februar 2012

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt

... kam es vor einigen Wochen in Italien zu einem bemerkenswerten Vorstoß in Richtung auf mehr Rechtsstaatlichkeit.
Richter können künftig wegen Fehlurteilen selbst vor Gericht landen. Das beschloss die Abgeordnetenkammer - gegen den Willen der Regierung.

Die Regierung Monti hat im römischen Parlament eine schmerzhafte Niederlage einstecken müssen. Die Oppositionspartei Lega Nord setzte bei einer Abstimmung in der Abgeordnetenkammer am Donnerstag einen Antrag durch, mit dem die persönliche Haftbarkeit der Richter in Italien eingeführt wird. Das Kabinett Monti hatte den Antrag offen kritisiert, er wurde aber trotzdem mit 264 gegen 211 Stimmen beschlossen. Die Lega Nord konnte dank des geheimen Votums die Mehrheit der Parlamentarier für ihr Vorhaben gewinnen.

Laut dem verabschiedeten Antrag können Bürger, die aufgrund von Urteilen oder wegen des Verhaltens eines Richters bzw. Staatsanwalts Schaden erlitten haben, gegen den Staat und den Richter selbst vor Gericht ziehen und eine Entschädigung beantragen. Dies bedeutet, dass auch der Richter persönlich für seine Fehler haften muss. Bisher musste der Staat die Entschädigung für richterliche Fehler übernehmen.
(Hier weiterlesen)
... berichtete »Die Presse«. Natürlich schmeckt das den Apparatschiks der Richtergewerkschaft nicht. Wo käme man denn hin, wenn Richter für die Skandalurteile, die sie zum Teil bauen, etwa eine Haftung ubernehmen müßten? So wie der Architekt, dessen Haus wegen unfundierter Statik einstürzt. Oder der Steuerberater, der bei der Bilanz türkt. Oder der Wirt, dessen Gäste wegen Hygienemängeln Durchfall bekamen.

Nun, wir können selbstverständlich davon ausgehen, daß dieses Votum des Abgeordnetenhauses vom Senat niedergebügelt wird. Italiens Richter können also weiter ruhig schlafen. Recht verräterisch waren natürlich die Reaktionen im ersten Schock:
Vehement reagierte auch der Chef der Mitte-links-Partei "Italien der Werte" und Ex-Staatsanwalt Antonio Di Pietro. "Hinter der geheimen Abstimmung steckt eine unbekannte Mehrheit, die wie eine parlamentarische Geheimloge gehandelt hat. Mindestens 50 Verräter haben gegen die Parteivorschriften gestimmt", protestierte Di Pietro.
Ach, Di Pietro, der offenbar noch nie was vom freien Mandat der Abgeordneten gehört hat, dieser Di Pietro also, der edle Ritter für Recht und Transparenz, mag's auf einmal gar nicht, wenn er in seinem uneigennützigen Kampf fürs Edle und Gute auf einmal der prüfenden Betrachtung durch eine Gerichtsinstanz unterläge? Weil dann vielleicht zutage träte, daß ein Gutteil (oder sollte man sagen: »Schlechtteil«?) seiner Bemühungen einfach den Eitelkeiten seines Privatkriegs gegen Berlusconi galten?

Der Vorschlag der Lega Nord ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Er bedürfte, um vollkommen zu sein, freilich noch einer kleinen Ergänzung: gegen die staatlichen Richter und Staatsanwälte sollte natürlich nicht ein wiederum staatliches Gericht entscheiden, sondern zwingend ein nichtstaatliches Schiedsgericht, um kollegialer Kumpanei nach dem Motto »Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus« von vorneherein den Boden zu entziehen.

Wenn dann die Haftbarkeit, die einen »Otto Normalverbraucher« für alles und jedes in seinem beruflichen wie privaten Leben trifft, auch noch auf die Parlamentarier angewandt würde, die derzeit die schwachsinnigsten und verfassungswidrigsten Gesetze beschließen können, ohne daß sie ein Wähler anders als durch (wenigstens theoretisch mögliche) Abwahl belangen könnte, dann wäre in der Tat ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit erreicht.

5 Kommentare:

FDominicus hat gesagt…

"Wenn dann die Haftbarkeit, die einen »Otto Normalverbraucher« für alles und jedes in seinem beruflichen wie privaten Leben trifft, auch noch auf die Parlamentarier angewandt würde,

So wahr...

Nescio hat gesagt…

Interessantes Thema, cher Penseur. Nicht nur für Juristen.

Wieso werden auch die absurdesten "Sachverhaltsfeststellungen" des Erstrichters vom Rechtsmittelrichter in aller Regel nicht angezweifelt?

Weil Richter einander als Kollegen betrachten. Und einen Kollegen brüskiert man halt nicht gerne ... eine Krähe hackt ...

(Ich schreibe bei "Rechtsmittelrichter" bewußt die Einzahl, denn auch in den Fällen, wo ein Dreirichtersenat entscheiden soll, wird der Stapel Akten in 3 Teile geteilt, und jeder der 3 Richter nimmt sich "seinen" Stapel mit ... manchmal nach Hause - ja, das darf er. Das heißt, jeder Akt wird nur von einem Richter überhaupt gelesen. Und nur der eine entscheidet den Fall, indem er das Urteil schreibt)

Das nächste Problem ist, daß sich die meisten Richter nie in der Privatwirtschaft bewähren mußten und dementsprechend weltfremd sind. Dabei aber sich anmaßen -in vielen Fällen- über das Leben von Menschen zu entscheiden.

Le Penseur hat gesagt…

In England wurden früher (wie's jetzt ist, weiß ich nicht) die Richter meist aus dem Stand der Barrister (also der »Prozeßanwälte«) entnommen, die im gehobenen Alter etwas kürzer treten wollten (»otium cum dignitate« wäre freilich etwas zu boshaft dazu zu sagen). So jemand war dann wenigstens 20-30 Jahre lang freiberuflich tätig gewesen, bevor er als Richter in den Staatsdienst ging!

Bei uns wird das Richteramt (besonders seit seiner zunehmenden »Verweiblichung«) immer mehr als Halbtags-Sinekure angesehen, und was heutzutage als Richter da herumkreucht und -fleucht treibt älteren Juristen die Zornesröte ins Gesicht!

Nescio hat gesagt…

Wobei die alten Richter auch nicht immer gut sind. Ich mußte einen erleben, der sich weder an die Gesetze, noch an die Wahrheit gebunden fühlt, und in einem ländlichen Bezirk residiert wie ein absolutistischer Herrscher. Weh dem, der in seine Fänge gerät!

Er kriegt natürlich von den örtlichen Gewerbetreibenden alles billiger. Ein neues Auto, oder Swimmingpool ... kleinere Dinge kriegt er prinzipiell gratis.

Weil alle vor ihm Angst haben.

Edeltraud Zeiger hat gesagt…

Edeltraud Zeiger, 01609 Frauenhain, Tel.035263/60224 oder 0172/3662960

Ein Inzestkind als „Kuckuckskind“ – Vertuschung von Inzest

Es werden falsche, gefälschte oder verfälschte Angaben gemacht
Unterdrückung und Behinderung von Untersuchungsmaterialien
Urkundenfälschung von Geburtspapieren und Gutachten
Bedrohung von Mitwirkenden wie Inzestopfer, deren Inzestkinder oder auch andere Zeugen
Damit wird eine Aufdeckung des Inzestverbrechens verhindert und einem „falschen Kindsvater“ die Vaterschaft mitsamt der laufenden Zahlungsverpflichtungen untergeschoben, um einer Strafverfolgung zu entgehen!

Wenn Ihr jetzt sagt, ich habe ja einen Vaterschaftstest gemacht, dann sage ich Euch:
„Wir auch, sogar übers Gericht. Unser Vaterschaftstest ist gefälscht!“
Einmal getestet für immer in der Datenbank gespeichert über Landesgrenzen hinaus!

Die Familien, die ein Kind adoptiert haben, sollten sich meinen Kommentar ganz genau durchlesen, es ist alles möglich! (Muss nicht sein, kann aber sein!)

Ich habe mit vielen Familien geredet und gefragt: „Würdet Ihr auch ein Inzestkind adoptieren?“
Jeder kann sich diese Frage selbst beantworten!

Wenn keiner ein Inzestkind haben will und keiner will ein Inzestkind adoptieren, was wird dann aus diesen Kindern? Die Heime wären voll mit Inzestkindern und wer müsste dafür aufkommen?
Deshalb haben sich „diese“ etwas ganz anderes einfallen lassen!
Jetzt lest meinen Kommentar noch einmal von Anfang an und ganz langsam!

Meinem Sohn wird ein Inzestkind als Kuckuckskind untergeschoben mit Hilfe der Behörden!

Weitere Informationen erhaltet Ihr über einen persönlichen Kontakt mit mir oder André Zeiger. http://www.andre-zeiger.info/