Wie die Leser dieses Blogs schon mitbekommen haben: das österreichische Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, welches seit 1. April 2012 der Staatsanwaltschaft (und damit faktisch auch der Polizei) praktisch uneingeschränkten Zugriff auf die Verbindungsdaten im Internet ermöglicht hat ebenso wie der — wenigstens für mich — unnachvollziehbare Ratschluß »Google-Bloggers«, seine Blogschreiber mit Hinterlist zur Übernahme von programmtechnischen Neuerungen zu drängen, die sie nicht brauchen, hat den LePenseur-Blog einigermaßen zum Erliegen gebracht. Dennoch: es geht weiter. Etwas anders als bisher, aber doch nicht unvergleichbar. Schwerpunkt der — seltener als früher verfaßten — Artikel werden Hintergrundsbetrachtungen über Themen sein, die nicht nur dem Blogautor am Herzen liegen, sondern in den Diskussionen in unserer Systempresse weitgehend ignoriert werden — oder mit Stehsätzchen aus der Gutmenschen-Stanze »beantwortet« werden ...
In den nächsten Wochen wird es also, wie schon angekündigt, um die Begriffe »Freiheit« und »Gerechtigkeit« gehen, sowohl um jeden dieser beiden für sich allein als auch in ihrem inhärenten Spannungsverhältnis. Ich plane da keine »Lexikonartikel« (hoffentlich wenigstens!), sondern mehr oder weniger kurze Betrachtungen, nicht gerade Aphorismen (die ihren Reiz meist der Unbestimmtheit ihres Inhalts verdanken — aber davon geht das Netz ohnehin über!), eher Fragen als Antworten, immer mit einem kleinen Montaigne'schen »Que sais-je?« in der Hinterhandf.
Und als kleiner Vorgeschmack dazu heute eine — vielen Lesern vermutlich ohnehin bekannten — kleine Anekdote aus der Zeit Friedrichs II (den ich als Österreicher noch immer nicht den »Großen« nennen mag) über Johann Friedrich Adolf von der Marwitz, welcher bekanntlich »Ungnade wählte, wo Gehorsam nicht Ehre brachte«. Man kann die Geschichte in Fontanes »Wanderungen durch die Mark Brandenburg« nachlesen — sicher in brillanterem Stil, als ihn LePenseur je zuwege brächte.
Marwitz also ... ... was hätte dieser Fall mit »Gerechtigkeit« und »Freiheit« zu tun? Nun, Gerechtigkeit ist irgendwie nachvollziehbar: der Befehl zur Plünderung von Schloß Hubertusburg ist wohl ungerecht zu nennen — aber »Freiheit« ...? Welche Freiheit hatte schon ein Offizier unter einem absolutistisch regierenden König? Und genau hier setzt meine Überlegung an: Freiheit muß man sich nehmen, und auch bereit sein, ihre Folgen zu tragen. Freiheit, die im Wählen von Beliebigkeiten besteht (ob ich bspw. in meinem Stammlokal ein Rindschnitzel oder einen Schweinsbraten bestelle ist nicht »Freiheit« — nur: wenn ich es nicht mehr darf, weil z.B. Schweinefleisch verpönt wird, um niemanden zu »verletzen«, dann herrscht freilich Unfreiheit!), ist eben nicht »Freiheit«, sondern — Beliebigkeit.
Oberst von Marwitz wählte die Freiheit (und die Gerechtigkeit). Und hatte in einem tendenziell unfreien Staatsgebilde wie dem Preußen Friedrichs II durchaus unangenehme Folgen zu tragen. Wobei das Ausmaß der negativen Folgen zugleich ein Gradmesser für Freiheit und Gerechtigkeit unter diesem König, unter dieser Staatsform war: wer ähnliches z.b. gegenüber Stalin oder Hitler versuchen hätte wollen, war wohl ungleich härteren Repressalien ausgesetzt.
Meine ich also, daß Freiheit nur wenn gegen Nachteile »erkauft«, ihren Namen verdient? Nein, aber doch, daß die »Beliebigkeit«, also die mit keinerlei Nachteilen verbundene Wahlmöglichkeit, zwar eine Grundlage, in gewissem sinne eine Vorbedingung von Freiheit ist — aber allein noch nicht Freiheit bedeutet. Was Freiheit ist, darüber hat dieser Offizier und Landadelige mit seinem Verhalten eine Lehre erteilt. Und sich seinen Epitaph, den ich oben zitierte, damit mehr als redlich verdient ...
In den nächsten Wochen wird es also, wie schon angekündigt, um die Begriffe »Freiheit« und »Gerechtigkeit« gehen, sowohl um jeden dieser beiden für sich allein als auch in ihrem inhärenten Spannungsverhältnis. Ich plane da keine »Lexikonartikel« (hoffentlich wenigstens!), sondern mehr oder weniger kurze Betrachtungen, nicht gerade Aphorismen (die ihren Reiz meist der Unbestimmtheit ihres Inhalts verdanken — aber davon geht das Netz ohnehin über!), eher Fragen als Antworten, immer mit einem kleinen Montaigne'schen »Que sais-je?« in der Hinterhandf.
Und als kleiner Vorgeschmack dazu heute eine — vielen Lesern vermutlich ohnehin bekannten — kleine Anekdote aus der Zeit Friedrichs II (den ich als Österreicher noch immer nicht den »Großen« nennen mag) über Johann Friedrich Adolf von der Marwitz, welcher bekanntlich »Ungnade wählte, wo Gehorsam nicht Ehre brachte«. Man kann die Geschichte in Fontanes »Wanderungen durch die Mark Brandenburg« nachlesen — sicher in brillanterem Stil, als ihn LePenseur je zuwege brächte.
Marwitz also ... ... was hätte dieser Fall mit »Gerechtigkeit« und »Freiheit« zu tun? Nun, Gerechtigkeit ist irgendwie nachvollziehbar: der Befehl zur Plünderung von Schloß Hubertusburg ist wohl ungerecht zu nennen — aber »Freiheit« ...? Welche Freiheit hatte schon ein Offizier unter einem absolutistisch regierenden König? Und genau hier setzt meine Überlegung an: Freiheit muß man sich nehmen, und auch bereit sein, ihre Folgen zu tragen. Freiheit, die im Wählen von Beliebigkeiten besteht (ob ich bspw. in meinem Stammlokal ein Rindschnitzel oder einen Schweinsbraten bestelle ist nicht »Freiheit« — nur: wenn ich es nicht mehr darf, weil z.B. Schweinefleisch verpönt wird, um niemanden zu »verletzen«, dann herrscht freilich Unfreiheit!), ist eben nicht »Freiheit«, sondern — Beliebigkeit.
Oberst von Marwitz wählte die Freiheit (und die Gerechtigkeit). Und hatte in einem tendenziell unfreien Staatsgebilde wie dem Preußen Friedrichs II durchaus unangenehme Folgen zu tragen. Wobei das Ausmaß der negativen Folgen zugleich ein Gradmesser für Freiheit und Gerechtigkeit unter diesem König, unter dieser Staatsform war: wer ähnliches z.b. gegenüber Stalin oder Hitler versuchen hätte wollen, war wohl ungleich härteren Repressalien ausgesetzt.
Meine ich also, daß Freiheit nur wenn gegen Nachteile »erkauft«, ihren Namen verdient? Nein, aber doch, daß die »Beliebigkeit«, also die mit keinerlei Nachteilen verbundene Wahlmöglichkeit, zwar eine Grundlage, in gewissem sinne eine Vorbedingung von Freiheit ist — aber allein noch nicht Freiheit bedeutet. Was Freiheit ist, darüber hat dieser Offizier und Landadelige mit seinem Verhalten eine Lehre erteilt. Und sich seinen Epitaph, den ich oben zitierte, damit mehr als redlich verdient ...