Freitag, 24. Juli 2015

»DiePresse« behübscht die muselmanische Überfremdung bis zur Desinformation

Frankreich: Kampagne gegen Umwandlung von Kirchen in Moscheen

Symbolbild. / Bild: (c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT) 

Wirbel in Frankreich um eine Petition gegen die angeblich drohende Umwandlung in Moscheen.
 (Die Presse)

Es hat nur eine achtlose Bemerkung des Vorstehers der großen Pariser Moschee gebraucht, um in Frankreich gleich eine hitzige und letztlich völlig überzogene Debatte auszulösen, die seither fast zu einem ideologischen Kreuzzug ausartet.
Natürlich ist Dalil Boubakeur nicht irgendwer. Als Vorsitzender des „Conseil français du culte musulman“ ist er der offizielle Sprecher aller Muslime in Frankreich. Darum ging es auch nicht unter, als er vor einigen Wochen erklärt hatte, die gegenwärtig nicht weniger als 2200 Moscheen in Frankreich seien „völlig ungenügend“ für die Millionen Muslime im Land, und es brauche daher „mindestens doppelt so viele“. Auf die Frage, ob er sich denn vorstellen könne, ungenutzte christliche Gotteshäuser in Moscheen umzuwandeln, antwortete er unverbindlich: „Warum nicht? Wir haben doch denselben Gott und ähnliche Riten.“
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Mit untergriffiger Formulierung werden die, die sich gegen die Umwandlung von Kirchen in Moscheen aussprechen, als »eine hitzige und letztlich völlig überzogene Debatte« führend, und gar auf »einem ideologischen Kreuzzug« befindlich diffamiert. Und wenn der Korrespondent meint, es hätte »niemand ernsthaft erwogen, Christen ihre Kirchen zu rauben. Es gibt auch keine Präzedenzfälle« — dann soll er sich die Rechtssituation der Religionsgemeinschaften in Frankreich mal ansehen. Schon ein kurzer Blick in Wikipedia hilft da enorm:
Es gibt seither keine staatliche Finanzierung der Kirche oder anderer Religionsgemeinschaften (alle vor 1905 gebauten sakralen Gebäude, insbes. die Kirchen, sind öffentliches Eigentum und werden öffentlich unterhalten) [...] Damit werden die in der Regel älteren katholischen Kirchengebäude der größten Konfession staatlich unterhalten, diejenigen der anderen christlichen Konfessionen und der anderen Religionen aber nicht [...] Axel von Campenhausen weist darauf hin, dass "Religionsgemeinschaften, insbesondere die römisch-katholische Kirche und der Islam", auf vielfältige Weise gefördert werden. Die Rechtslage beruhte auf Ministerialerlassen, Dekreten und Gerichtsentscheidungen und sei in den Einzelheiten extrem unübersichtlich und widersprüchlich. Deshalb bedürften Maßnahmen umständlicher Rechtfertigung im Einzelfall.
Welcher Religionsgemeinschaft die im »öffentlichen Eigentum« stehenden Kirchen in Hinkunft zur Verfügung stehen, wird nicht durch ein Konkordat o.ä. geregelt, sondern nur durch ein innerstaatliches Gesetz — das in dem nicht undenkbaren Fall einer Zweck-Alianz von Kommunisten, Freimaurern und Mohammedanern (die alle ein gemeinsamer Haß auf die Römisch-Katholische Kirche eint) durchaus auch zu einer »Umverteilung« zugunsten de Muselmanen führen kann (vielleicht bekäme diesfalls der Grand Orient als Extra-Zuckerl die Pariser Nôtre Dame als Tempel zugeteilt ...). Dafür gibt es, hier wollen wir Rudolf Balmer schon beipflichten, »keine Präzedenzfälle«. Doch eben dies traf vor 1905 auch für das »Loi Combes« zu — so what ...?

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