Samstag, 21. November 2020

»Ermächtigungsgesetz? Infektionsschutz kennt keine Grundrechte ...«

 
Wer ein bisserl unter die auf Gesundheitsobsorge polierte Oberfläche des jüngsten Ermächtigungsgesetzes sehen möchte — im folgenden Artikel wird wertvolle Augenöffnungshilfe geboten:
Wir sind amüsiert.

Finden Sie es nicht auch lustig, wie aufgeschreckt diejenigen, die von morgens bis abends das Wort “Nazi” im Mund führen, um Menschen mit anderer Meinung zu denunzieren, wie empört und erzürnt sie reagieren, wenn der Vorwurf “Nazi” an ihre Adresse gerichtet ist. Herr Gensing, der Schreiber vom Dienst, der immer zur Stelle ist, wenn es gilt, der braunen Gefahr entgegen zu treten (die eigentlich eine schwarze Gefahr war, aber was soll’s), hat ein richtiges Opus unter dem Titel “Kampagne mit Nazi-Vergleich” erstellt, in dem er – ziemperlich ist er nicht – alle, die die neue Einfügung in das “Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)” als Ermächtigungsgesetz bezeichnen, in Bausch und Bogen zu Corona-Leugnern, in Anklang an “Holocaust-Leugner” erklärt.

Mit Gensing echauffiert sich damit einer, dem Nazi in den alltäglichen Wortschatz über-gegangen ist, darüber mit Nazi in Verbindung gebracht zu werden. Schon lustig.
Nicht alles, was amüsant beginnt, endet auch so. Nicht der oben anzitierte Artikel – und erst recht nicht das, was dieses Ermächtigungsgesetz II noch bringen wird. Jetzt scherzen noch einige, daß mit diesem Gesetz nur wieder ein doofdeutscher Ordnungswahn über die Stränge geschlagen hätte, ach, das werde alles nicht so heiß gegessen, wie es in hitzigen Bundestagsdebatten gekocht worden sei etc. etc. ...

Das scherzen wird ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens 2021 vergehen, wenn dieses Aber-nicht-doch!-aber-dann-halt-doch-Ermächtigungsgesetz zum Zusammenbruch von Wirtschaft und Währung seine intendierten Dienste getan hat, und eine Neue Weltordnung am Horizont dämmert.

Vielleicht sollte man ehrlicherweise dann die DDR-Hymne einführen, wobei freilich das »Auferstanden« aus Ruinen mehr als fraglich sein dürfte. Aber die Ruinen — die werden stimmen: Ruinen der Freiheit, Ruinen des Wohlstandes, Ruinen der Rechtsstaatlichkeit.

Es hätte dann nur wenig mehr als die pauschalen dreißig Jahre gebraucht, mit denen man eine Generation anzusetzen pflegt, um ganz Deutschland dort hinzubringen, wo IM Erika herkam ...


2 Kommentare:

Winterwind hat gesagt…

"Damit wird der Reichsregierung das Recht eingeräumt, als Legislative zu fungieren, ein Recht, das in Demokratien ausschließlich dem Parlament zusteht."
Hm ...
Dann denken wir doch mal an die EU.
Die hat zwar ein Parlament, aber das wirkt nur mit.
Beschlossen werden EU weit geltende Regeln, die in der Heimat dann wieder in geltendes Recht umgesetzt werden und vom Bundestag nur noch nachvollzogen werden können, durch den Ministerrat.
Und wer sitzt da drin?
Die Regierungen der Mitgliedsländer, vertreten durch die jeweils zuständigen Minister.
Ergo - die Parlamente sind doch heute schon durch diese Konstruktion, in der die Exekutive sich die Rechte der Legislative anmaßt, ausgehebelt worden.
Da kommt es auf den Artikel 28a auch schon nicht mehr an.

Anonym hat gesagt…

Wer hat denn je behauptet dass die EU eine Demokratie ist?