Montag, 25. Mai 2020

A Budget? Za wos brauch ma des ...?!


Ein Blümel steht im Walde und ... ... schickt das Parlament (wie man in Wien unfein, aber treffend sagen würde) scheißen, indem er über ein Budget »diskutieren« und beschließen läßt, von dem er weiß, daß es nur Traumbuchziffern enthält. Der frühere FPÖ-Staatssekretär im Finanzministerium, DDr. Hubert Fuchs — von Beruf Steuerberater und führender Experte der (durch die von Kurz und Van der Bellen betriebene Sprengung der schwarz-blauen Koalition nicht mehr realisierbaren) großen Steuerreform in Österreich — bringt den Unmut der Opposition nüchtern und klar auf den Punkt:


Selten wurde die »Demokratie« so offensichtlich als bloßer Schein enttarnt, wie mit dem Verhalten des Kurz-Intimus und Finanzministers Blümel: das Budgetrecht des Parlaments ist das fundamentale Recht jedes Parlaments gegenüber der vollziehenden Gewalt im Staat, seit es Parlamente gibt!

Es mit Billigung der Fraktionen der beiden Koalitionsparteien, Schwarz und Grün, einfach mit den Fingern wegzuschnippen, ist demokratiepolitisch ein Skandal erster Ordnung. Der Bundespräsident, der sich sonst so gern als oberster Hüter der Verfassung (deren »Schönheit« er wortreich zu preisen verstand) geriert, wäre dringend aufgerufen, dem Bundeskanzler und seinem Finanzminister einen Crash-Kurs zum Thema »Verfassungsmäßiges Verhalten einer Bundesregierung in Budgetfragen« zu erteilen — wozu er als ehemaliger Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre auch die fachliche Befähigung haben sollte. Wobei jede Wette angenommen werden kann, daß er es nicht tun wird!

Ebenso wenig, wie ihn die offenkundigen Verfassungswidrigkeiten in den Verordnungen und Erlässen des grünen Gesundheitsministers gestört haben dürften — jedenfalls hielt er sich diesem gegenüber und gegenüber dem schwarzen Innenminister Nehammer (im Gegensatz zu früheren kritischen, wenn auch unberechtigten Vorhaltungen gegenüber einem Innenminister Kickl) überaus vornehm zurück.

Ein Bundespräsident, dessen Wahl nur nach großen »Merkwürdigkeiten« (to put it mildly ...) über die Bühne ging, wäre gut beraten, seine Rolle als neutrales und insbesondere strikt partei-unabhängiges Staatsoberhaupt zu gestalten, will er nicht Gefahr laufen, als gezielt ins Amt gebrachte Marionette zur Installierung einer schwarz-grünen Regierung jeden Kredit zu verlierern, der ihm von macher Seite (durchaus auch von bürgerlicher, wie hinzuzusetzen ist!) bisher entgegengebracht wurde.

Die krisenhafte Situation, in die Österreich durch die Sprengung der bis dahin erfolgreich agierenden schwarz-blauen Koalition geraten ist, mit monatelangem Stillstand durch eine »Expertenregierung« (die diesen Namen nur sehr teilweise verdiente), mit ebenso monatelangen Regierungsverhandlungen bis zur Installierung einer schwarz-grünen Koalition, und die nun durch die panikartige (oder gar: bewußt Panik schürende!) Überreaktion der Bundesregierung verschärft wurde, erlaubt es nicht, einer weiteren Beschädigung der Grundlagen der Verfassungsordnung einfach achselzuckend zuzusehen.

Es wäre hoch an der Zeit, wenn der Bundespräsident, statt salbungsvolle Worte über die Schönheit der Bundesverfassung zu spenden, sich mit den aus dieser durchaus klar erkennbaren inhaltlichen Vorgaben an die Politik auseinandersetzte. Wie es eigentlich seit der großen Verfassungsreform von 1929 die Aufgabe eines Bundespräsidenten wäre. Einen Titel und Orden verleihenden Grüßaugust braucht unser Land nicht wirklich — das könnten die Nationalratspräsidenten als Nebenjob genauso gut abwickeln.


9 Kommentare:

Michael hat gesagt…

Budget? Na, brauch ma net, solang ma uns dös Geld drucken können, wos ma brauchn'!
...und der Bundespräsident? Der hot koa Zeit....sitzt beim Itaga!

MfG Michael!

Anonym hat gesagt…

Sie sollten von einem Grünen nicht zuviel erwarten. Objektivität ist nicht sein Ding. Dafür vergisst er die Zeit auf der Terasse eines sg Nobelitalieners und schert sich ein Teufel um Coronaregelungen des grünen Gesundheitsministers. Wahrlich ein echter Österreicher!

Heinz hat gesagt…

Zitat: "Ein Bundespräsident, .............., wäre gut beraten, seine Rolle als ........ strikt partei-unabhängiges Staatsoberhaupt zu gestalten,...."

Hahahahaha, der war gut.

Kyffhäuser hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Admin hat gesagt…

@ Kyffhäuser:

Löschgrund: § 115 StGB

Kyffhäuser hat gesagt…

"Löschgrund § 115 StGB":
Seit wann werden hier Unrechtsbestimmungen eines Unrechtsstaates wie eine Monstranz hochgehalten?
Es gilt weiterhin: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Le Penseur hat gesagt…

Cher Kyffhäuser,

auf Ihrem Blog können Sie schreiben was Sie wollen. Ob Sie's auch dürfen, bleibt Ihrem Ermessen anheimgestellt. Auf diesem Blog hingegen gibt es hingegen die Grenzen, die der Blogbetreiber klar sichtbar gesetzt hat:

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden nur Kommentare, durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde, sowie Werbeeinschaltungen, persönliche Beleidigungen und ähnliches. Bitte argumentieren Sie möglichst sachlich. Kommentare, die völlig ohne Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden, können — evtl. nach Abwägung der Interessen — durch den Administrator gelöscht werden.

Beitragstäterschaft wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes — wenn sie das in Kauf nehmen wollen, bittesehr: auf Ihrem Blog Ihr Problem, nicht meines. Ich riskiere aber nicht die Sperrung eines Blogs, den ich seit über zehn Jahren mit viel Arbeitseinsatz und Hirnschmalz betreibe, nur deshalb, weil sich ein Kommentarposter über einen Bundespräsidenten auskotzen möchte, und dabei die Grenzen der Strafbarkeit erkennbar überschritt.

Im übrigen verweise ich auf den letzten Satz der hier geltenden Kommentierungsregeln:

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.

Ihre weiteren Kommentare sind durchaus willkommen, doch ersuche ich die Frage, ob ein Kommentarposting aus dargelegten Gründen gelöscht werden muß, bitte dem dafür zuständigen Admin zu überlassen.

Kurt S. hat gesagt…

Kann dieser Blog denn überhaupt gesperrt werden?
Es hieß mal, der Server befände sich in sicheren Gefilden irgendwo auf den Cayman Islands oder auf Hawai... :-)

Le Penseur hat gesagt…

Cher Kurt S.,

gute Frage. Aber keine, die ich praktisch ausprobieren möchte, bloß um ein "wortgewaltiges" Kommentarposting stehenzulassen.

Wenn ich (oder einer der anderen Autoren) in einem Artikel unverblümt die Meinung sage und deshalb der Blog von den Betreibern der Seite blogger.com einfach abgedreht wird (und ich wüßte auch nicht, was ich dagegen machen könnte. Das Ganze ist schließlich kostenlos und freies Entgegenkommen von blogger.com), dann sind das die von mir zu verantwortenden Folgen meiner Äußerungen.

Wenn ich Kommentare von Postern stehenlasse, die strafbar sind, und bspw. die österreichische Staatsanwaltschaft an blogger.com herantritt, dann gehe ich durchaus davon aus, daß blogger.com weniger Interesse am Fortbestand dieses Blogs haben wird, als an ungestörten Beziehungen zu einer Staatsanwaltschaft. Und dann ist beim Aufruf der Seite ein lapidares "Dieser Blog ist nicht mehr verfügbar" zu lesen.

Sie können mir glauben: ich trete nicht einen Blog mit inzwischen fast 9000 Artikeln in die Tonne, nur weil ein Kommentatposter glaubt, Rambo spielen zu müssen. Dieser Blog hat seit Jahren zigtausende Zugriffe monatlich — und die treuen Leser wären wohl nicht wirklich begeistert, ihn so enden zu sehen.

Wie ich oben schon schrieb:

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.