Das heißt, genauer gesagt: die Zukunft unserer Töchter. Köln war da, sozusagen, bloß das Vorspiel ... Und wann? Nun, in gewissem Sinne vor fast einem Jahr, am 29. Jänner 2015:
IS stellt Regeln für Missbrauch von Sklavinnen auf
Analsex und Abtreibungen verboten, Vergewaltigung erlaubt - aber nicht die von Tochter und Mutter zugleich: Der Islamische Staat regelt bürokratisch, wie versklavte Frauen missbraucht werden dürfen.Nun ist ein Rechtsgutachten aufgetaucht, in dem Theologen des IS diesen Missbrauch in 15 Punkten detailliert regeln. Hat etwa einer der "Besitzer" eine junge "Sklavin" vergewaltigt, darf er sich unter keinen Umständen auch an ihrer Mutter vergehen. Vater und Sohn dürfen nicht dieselbe Sklavin missbrauchen. Wird eine Sklavin schwanger, darf sie nicht abtreiben. Analverkehr untersagen die Theologen generell.
Na, ist das nicht nett? Und das ist — bei gemäßigteren Islamofaschos natürlich etwas gemäßigter! — die Vorstellung, an die wir uns gewöhnen sollten. Wenigstens nach dem Willen der kulturbereichernden Invasoren. »DieWelt« beeilt sich natürlich sofort, zu betonen:
Bei führenden islamischen Theologen löst diese Fatwa Entsetzen aus. Professor Abdel Fattah Alawari, Direktor der Fakultät für islamische Theologie an der Al-Azhar-Universität, einer der höchsten Autoritäten der islamischen Welt mit Sitz in Kairo, hält die Fatwa für einen weiteren Beleg für den Missbrauch der islamischen Tradition. Absichtlich würde der IS Verse des Koran für seine Zwecke falsch interpretieren: "Der Islam predigt die Freilassung von Sklaven – und nicht die Versklavung von Menschen." [...] Sexueller Missbrauch sei eine Kriegswaffe, die seit Jahrhunderten in Konflikten zum Einsatz komme: "Judentum, Christentum, die griechischen, römischen und persischen Zivilisationen haben die Frauen ihrer Feinde als Sexsklaven genommen."
Nun, wie schön. Nur sollten uns die entsetzten Professoren kurz erklären, warum die Predigt von der Freilassung der Sklaven seit Mohammeds Zeiten bis heute im Islam wirkungslos blieb. Sie wurde nämlich seltsamerweise nur dort verboten, wo (und solange) abendländische Großmächte — als Kolonialmächte oder über ihre Konsulargerichtsbarkeit — gegen sie vorgingen. In Saudi-Arabien und anderen muselmanischen Ländern besteht sie de facto nach wie vor ...
Ach ja, was den Hinweis auf Vergewaltigung als Kriegswaffe betrifft: den Unterschied zwischen dem Erlaß eines verbindlichen Gutachtens und einer marodierenden Soldateska — den sollten die p.t. Herrn Professoren aber schon irgendwie erkennen können, oder nicht ...?
Ach ja, was den Hinweis auf Vergewaltigung als Kriegswaffe betrifft: den Unterschied zwischen dem Erlaß eines verbindlichen Gutachtens und einer marodierenden Soldateska — den sollten die p.t. Herrn Professoren aber schon irgendwie erkennen können, oder nicht ...?
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