... ob der führere Präsident des BND, danach Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning verurteilt wird:
"Der hohe Zuzug von Menschen aus anderen Weltteilen wird zur Instabilität unseres Landes führen", warnt demnach ein mit Sicherheitsfragen vertrauter Spitzenbeamter. "Wir produzieren durch diese Zuwanderung Extremisten, die bürgerliche Mitte radikalisiert sich, weil sie diese Zuwanderung mehrheitlich nicht will und ihr dies von der politischen Elite aufgezwungen wird", befürchtet er weiter. Seine Prognose ist düster: "Wir werden eine Abkehr vieler Menschen von diesem Verfassungsstaat erleben."
... zitiert ihn »DieWelt«. Nun, kurz gefragt — was ist eigentlich der justiziable Unterschied zwischen der vorherigen, und der nachfolgenden Äußerung, von der uns der verdienstvolle Nachrichten- und Satireblog »Politplatschquatsch« berichtet:
Die geständige Angeklagte aus dem Ostberliner Stadtteil Marzahn hatte im April 2015 auf Facebook einen Zeitungsartikel kommentiert, in dem über die Festnahme eines Asylbewerbers nach einem angeblichen Vergewaltigungsversuch berichtet wurde. Dabei schrieb die 29-Jährige unter anderem: «Weg mit dem Dreck!» Wenn der Staat das nicht kapiere, würden «noch viel mehr Asylheime brennen».
Ein klarer Aufruf zur Gewalt, wie das Gericht befand. Wenn dies richtig wäre, dann wäre aber die von Staatssekretär Hanning prognostizierte »Abkehr von diesem Verfassungsstaat« ein ebenso klarer Aufruf dazu — und wäre strafrechtlich zu ahnden, denn die Gefährdung des Verfassungsstaates ist noch weit stärker pönalisiert als bloße Gewaltaufrufe.
Was im Falle des Staatssekretärs Hanning natürlich ein Blödsinn ist. Wenn ich prognostiziere, daß ein Verhalten A von Person X zu einem Verhalten B von Person Y führen wird, dann habe ich Y damit nicht »aufgerufen«, das Verhalten B zu setzen. Denn sonst hätte, wie PPQ zutreffend fragt,
sigmar gabriel mit seinem satz "wir brauchen endlich entscheidungen, sonst kostet es arbeitsplätze" dazu aufgefordert, arbeitsplätze abzubauen?
Deutschkenntnisse nach erfolgreichem Abschluß der Grundschulbildung sollten eigentlich ausreichen, das zu erkennen. Das p.t. Gericht wird deshalb herzlich ersucht, darzutun, warum sein Urteil in Sachen einer Marzahn'schen Prognose über Asylheimbrände kein Blödsinn ist. Und — unter Juristen eigentlich überflüssig zu erwähnen: ein Geständnis der Angeklagten stellt per se keine hinreichende Begründung dar! Es muß in einer Urteilsbegründung vielmehr nachvollziehbar dargetan werden, welche strafbare Tat durch sie überhaupt begangen wurde.
Wir warten gespannt ...
1 Kommentar:
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:)
FritzLiberal
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