Donnerstag, 29. Oktober 2015

Heute vor 125 Jahren

... also am 29. Oktober 1890, wurde ein, wie man heute gern formuliert, »umstrittener« Kardinal der Römisch-Katholischen Kirche geboren:

Alfredo Ottaviani

Alfredo Kardinal Ottavianis Wappen nach seiner Weihe
zum Titularerzbischof (pro illa vice) von Berrhœa 
(Quelle: Wikipedia)


Biographische Details können dem (überraschend neutral textierten) Wikipedia-Artikel entnommen werden. Warum nun dieses Gedenken an einen vor Jahrzehnten verstorbenen Kardinal auf diesem Blog?

Nein, es ist nicht der Versuch, hier als »katholischer Blogger« Fuß fassen zu wollen: nach der teils lächerlichen, teils hinterfotzigen Kampagne, die von einigen Herrschaften und Dämlichkeiten dieser Couleur gegen mich geritten wurde, hält sich mein ohnehin geringer Bedarf an Zuneigung aus diesen Kreisen in Grenzen. Es geht mir vielmehr um die Schlußpassage des Wikipedia-Artikels, die wieder einmal wunderbar den Desinformationscharakter unserer Lügenpresse enthüllt:
Alfredo Ottaviani verfasste 1962 für den Vatikan bestätigt durch Papst Johannes XXIII. ein 69-seitigen Schreiben: Crimen sollicitationis[4]. Es legte detaillierte Regeln für das Vorgehen bei kirchlichen Untersuchungen in Fällen dar, in denen ein Priester des sexuellen Missbrauchs in irgendeiner Verbindung mit dem Beichtsakrament beschuldigt wird. Richter und weitere von Amts wegen Beteiligte der Untersuchung („ein jeder, der in irgendeiner Weise zum Gericht gehört“) würden automatisch der Exkommunikation unterliegen, wenn er irgendetwas über den Verlauf der Untersuchung enthüllt, auch dann, wenn bereits ein Urteil gesprochen und umgesetzt wurde (Abs. 11). Diese Strafandrohung gilt jedoch weder dem Kläger noch weiteren Zeugen (Abs. 13). Im Gegenteil, jeder der im Wissen um einen derartigen Missbrauch diesen nicht innerhalb eines Monats zur Anzeige bringt, unterliegt seinerseits automatisch der Exkommunikation und kann erst die Absolution erhalten, nachdem er den Priester angezeigt hat oder zumindest dies ernsthaft versprochen hat (Abs. 18). Die Verletzung der Vertraulichkeit durch den Beschuldigten wurde ebenfalls nicht mit Exkommunikation belegt sondern mit der Suspension (Abs. 13).
Im Jahr 2003, 24 Jahre nach Ottavianis Tod, wurde dieses Dokument von Medienberichten als ein Versuch zur „Verschleierung sexuellen Missbrauchs“ dargestellt [5][6]. Einige berichteten, dass Kläger der Exkommunikation unterlägen, wenn sie ihre Anklage öffentlich machen würden, sowie, dass das Dokument in den vatikanischen Geheimarchiven aufbewahrt werde, in denen es ein Anwalt gefunden habe, der Fälle sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester untersucht habe. Tatsächlich wurde aber das Schreiben an „alle Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe und Ordinariate, Ostkirchen einbezogen“ gesandt und konnte dort aufgefunden werden.
[4] Inoffizielle Übersetzung des Crimen sollicitationis durch den Heiligen Stuhl
[5] "Vatican told bishops to cover up sex abuse" The Observer, 17 August 2003
[6] "Priester sollten sexuellen Missbrauch verheimlichen" Süddeutsche Zeitung, 19. August 2003
Was hier auf Wikipedia in vornehmer Zurückhaltung angedeutet wird, ist nichts anderes als der gezielte Rufmord an einem Verstorbenen, der als wehrloses Opfer einer verlogenen Medienkampagne ausgesetzt wurde, weil linke, schlagzeilengeile Journaillisten ihr Mütchen an der RKK kühlen wollten. Daß die »Süddeutsche Zeitung« mit an der Spitze marschierte, wundert einen bei diesem Mistblatt nicht wirklich — daß auch der »Observer« an solchen Machenschaften teilnahm, hingegen doch ein wenig ...

Hat man je von einem Widerruf der ungerechtfertigten Vorwürfe gelesen — obwohl der Sachverhalt eigentlich auch einem juristischen Laien durchaus nachvollziehbar klar sein sollte? Diese Frage zu stellen heißt bei diesem Pack, sie auch zu beantworten ...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Vielen Dank von einer alten Katholikin. Ich wußte das nicht- Danke
Und ich finde alle Ihre Beiträge einfach wunderbar.
Auch die hübschen Mädchen. War ja mal selber eine.