... bringt der heutige Bericht (recte: die apa/TAN-Abschreibübung) in der KURIER-Rubrik »Weltchronik«:
Mann tötet neun Menschen mit AxtNun, was soll man dazu sagen: schrecklich, einfach schrecklich! Noch schrecklicher allerdings die Fragen, die sich bei näherer Analyse des Sachverhaltes aufdrängen:
Fünf Mädchen und vier Frauen wurden Ziel der tödlichen Attacke. Das jüngste Opfer war zwei Jahre alt.
In Indien erschüttert ein brutaler Akt der Gewalt an Mädchen und Frauen erneut die Öffentlichkeit. Am Donnerstag richtete ein Inder in seinem Heimatdorf im zentralindischen Bundesstaat Chhattisgarh ein Blutbad an. Wie die Polizei mitteilte, ging der 35-Jährige mit einer Axt auf fünf Mädchen und vier Frauen los und tötete sie. Das jüngste Opfer war zwei Jahre alt, drei der Frauen waren über 60 Jahre alt.
Über das Motiv herrscht noch Unklarheit. Vermutet wird aber, dass es mit seiner gescheiterten Ehe zu tun hatte – seine Frau hatte den Mann kurz vor seinem Amoklauf verlassen. Der Beschuldigte schlug offenkundig wahllos zu, nachdem die Männer aus der Nachbarschaft zur Arbeit gegangenen waren. Anschließend habe er sich eingeschlossen und gegen seine Festnahme gewehrt, sagte ein anderer Vertreter der Polizei. (Quelle)
- War es wirklich nötig, im Bericht zu erwähnen, daß ein Inder in Indien diese Bluttat beging? So etwas fördert hierzulande nur den Alltagsrassissmus, erschwert die Integration von indischen Mitbürgern, und bringt ein großes Land mit mannigfaltigen Kulturtraditionen ungerechtfertigt in einen Generalverdacht! Einfach verantwortungslos, sowas ...
- Warum zögert die Politik angesichts des erschreckenden Blutzolls, ein flächendeckendes Verbot von privatem Axtbesitz endlich durchzusetzen, durch welches grauenvolle Untaten wie die vorstehende in Zukunft verhindert werden könten? Zumindest aber wäre an eine drastische Verschärfung des Zuganges zu Äxten — etwa durch Einführung einer Axtbesitzkarte oder eines Axtführerscheines und die Vorschreibung gesicherter Axtaufbewahrungsschränke u. dergl. — zu denken, jedenfalls aber bei Axtbesitzern regelmäßige, unangekündigte Überprüfungen der Verwahrungssicherheit und der Verläßlichkeit des Axtbesitzers durch Polizeiorgane durchzuführen.
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