... sind also, wie zu erwarten stand, blitzartig eingeknickt, nachdem ein drohenes Knurren aus Ankara zu vernehmen war. Wofür, bitte, braucht Deutschland überhaupt so ein Pseudogericht, das doch in allen entscheidenden Fragen — höchstens mit einem mahnend erhobenen Zeigenfinger »Aber nicht wieder machen!« — umgefallen ist? Man denke an die windelweiche »Argumentation«, mit der die ESM-Abzocke Deutschlands für grundgesetzkonform erklärt wurde. Das sind doch bloß in rote Talare verkleidete Jammerlappen!
Wie sehr die Bundesrepublik längst an den Fäden des türkischen Regimes hampelt, zeigte sich selten so deutlich. Wenn aber nun das Höchstgericht Deutschland schon so eifertig in jede Hose macht, die ihm die Türken hinhalten, kann man sich ja vorstellen, wie der »NSU-Prozeß« vor einer niedrigeren Gerichtsinstanz abgeführt wird. Und erst der Prozeß gegen den »Kartoffel«-Zertreter von Kirchweyhe (wenn es den je geben wird).
Sarrazin hat leider völlig recht: Deutschland schafft sich ab ...
Wie sehr die Bundesrepublik längst an den Fäden des türkischen Regimes hampelt, zeigte sich selten so deutlich. Wenn aber nun das Höchstgericht Deutschland schon so eifertig in jede Hose macht, die ihm die Türken hinhalten, kann man sich ja vorstellen, wie der »NSU-Prozeß« vor einer niedrigeren Gerichtsinstanz abgeführt wird. Und erst der Prozeß gegen den »Kartoffel«-Zertreter von Kirchweyhe (wenn es den je geben wird).
Sarrazin hat leider völlig recht: Deutschland schafft sich ab ...
4 Kommentare:
Mir war der Verfassungsartikel, nach dem den Anordnungen der türkischen Kolonialbehörden unbedingt Folge zu leisten ist, bislang nicht geläufig. Aber ich habe vollstes Vertrauen in die linksgrünen Richter mit den roten Roben.
Für besonders gelungen halte ich das verfassungsgerichtliche Argument der "Stämmigkeit".
Das ist neu in Deutschland. Jedenfalls seit 1945.
In einem Leserbrief äußert sich FALK FREIHERR VON MALTZAHN, RICHTER AM BUNDESGERICHTSHOF A. D., BONN Auszug :
"Für Verfahren, bei denen die Verfahrensbeteiligten so zahlreich sind, dass für Zuhörer kaum noch Platz bliebe, ist nach Möglichkeit ein größerer Sitzungssaal vorzusehen, in Ausnahmefällen auch ein Saal außerhalb des Gerichtsgebäudes. Andererseits darf auch bei besonders großem Publikumsinteresse nicht in einen so großen Saal – etwa eine Stadthalle – verlegt werden, dass die Hauptverhandlung zu einem ‚Schauobjekt einer sensationsbedürftigen Menge' degradiert wird." Ein Strafprozess ist kein Medienevent, das Persönlichkeitsrecht des oder der Angeklagten ist zu achten. Der Gerichtspräsident des OLG München hat den größten zur Verfügung stehenden Gerichtssaal mit hundert Sitzplätzen zur Verfügung gestellt und dadurch beiden Voraussetzungen Rechnung getragen.(...) "
Aus politischer Opportunität hat sich Karlsruhe die Gesetzeslage wieder einmal passen gebogen.
Den kartoffelischen Dhimmis gehört schon frühzeitig klar gemacht, dass ihr künftiges Herrenvolk in Fragen der Rechtsprechung jetzt schon ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat.
Das künftigen Kalifat Almanya muss schon beizeiten konditioniert werden, dass es nicht so einfach schalten und walten kann, wie es ihm passt.
Es hat gefälligst den Kotau vor dem erhabenen, muselmanischen, allah-gesandten Bereicherertum zu machen. Und wehe, unsere gestrengen neuen Herren finden noch Anzeichen der faschistischen nazistischen Hybris in unserem Auftreten. - Na, dann setzt es aber was.
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