Donnerstag, 6. Juni 2013

Was ist der Unterschied zwischen der Schweiz und EUropa?

Beispielsweise das hier:
Gastkommentar zum Bankgeheimnis

Schutz der Privatsphäre vor dem totalen Steuerstaat

Hans-Ueli Vogt, Professor für Wirtschaftsrecht

Dieser Tage hat ein überparteiliches bürgerliches Komitee die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» lanciert. Die bürgerlichen Parteien und verschiedene Wirtschaftsverbände, die in den letzten Jahren häufig uneins waren in gesellschafts- und aussenpolitischen Fragen, schliessen nun ihre Reihen, wenn es um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Bürger und Staat geht. Die Volksinitiative will nämlich sicherstellen, dass auch in finanziellen Angelegenheiten die Freiheit, die Eigenverantwortung und die Rechtschaffenheit der Bürger die Prämisse und das Leitbild bei der Regelung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat bleiben. Nur weil Einzelne ausnahmsweise Verbotenes tun, sollen nicht alle überwacht, durchleuchtet, kontrolliert werden.

Informationsspuren
Wer sagt, dass nichts zu befürchten habe, wer sich korrekt verhalte, der verkennt, wie viele Informationsspuren unser tagtägliches Tun hinterlässt, zum Beispiel auf dem Bankkontoauszug. Schutz der Privatsphäre heisst, seinen Arztbesuch, die Spende zugunsten einer Organisation, den Besuch im Nachtklub nicht offenlegen zu müssen – geschweige denn, sich dafür rechtfertigen zu müssen.

Schutz der Privatsphäre heisst auch, solche Informationen nicht ohne Grund dem Staat anvertrauen zu müssen; einer Organisation, in der – wie in jeder grossen Organisation – die Kontrollen versagen und bei der einzelne Bürger, Minderheiten oder politisch nicht genehme Kreise willkürlich in fehlgeleitete Mühlen des Kontrollapparates gelangen können. Diese Gefahr besteht auch im Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts, und sie besteht auch in der Schweiz.
(Hier weiterlesen)
»Hans-Ueli Vogt ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich und SVP-Kantonsrat. Er gehört dem Co-Präsidium des Komitees ›Ja zum Schutz der Privatsphäre‹ an«, informiert uns die »Neue Zürcher Zeitung«. Im Unterschied zu unseren Staatsbanditen, wie dem seinerzeit an flagranter Koffer-Vergeßlichkeit leidenden (und mittlerweile Rollstuhl fahrenden) Datenhehler in Berlin, oder seinem roten Kollegen, der die Kavallerie ausschicken wollte, um den Widerstand der Alpen-Indianer zu brechen, setzt sich hier ein Politiker für Beschränkungen der Staats(all)macht zugunsten der Wahrung der Privatsphäre der Bürger ein. Das ist der Unterschied zwischen der Schweiz und EUropa!

Dieser Gedanke, der all den EU-Politruks — egal, ob im Rollstuhl oder in fetten Dienstlimousinen fahrend, ob lokale EU-Satrapen oder (vor allem durch ihre Präpotenz und Unfähigkeit ausgezeichnete) Mitglieder des Rates der Kommissare der EUdSSR — nicht einmal im Traum käme! Deren Träume basieren vielmehr auf rechtlosen, durch abertausende Richtlinien und zehntausende Durchführungsverordnungen gegängelten, und wegen ihrer Unerfüllbarkeit und Unüberschaubarkeit damit zugleich permanent kriminalisierten, erpreßbaren Untertanen, die gegen Überlassung eines mäßigen Taschengelds ihre Wertschöpfung möglichst ungeschmälert dem »Gemeinwohl« abliefern. Abliefern müssen, da sie sonst durch Strafprozesse sozial und wirtschaftlich ruiniert, und  parallel dazu natürlich an den Medienprager gestellt werden. Schrieb ich eben  »Gemeinwohl«? Aber ja! Zum Gemeinwohl der Nomenklaturisten, des politisch-industriell-medialen Komplexes, natürlich!

Das war zu Zeiten der Sowjetunion auch schon so — und warum soll man denn von altbewährten Rezepten abweichen ...?

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