Donnerstag, 2. Februar 2017

Schlag die Zeile II

von Fragolin



"Weil’s hier so schön war, noch eine aus dem Tagesspiegel.

„Bezirksamt nennt Wohnungsvermietung an Flüchtlinge Zweckentfremdung"


Wow, das ist ja mal was! Da beschließt also ein Bezirksamt, dass die Vermietung einer Wohnung eine Zweckentfremdung darstellt, wenn man sie armen geflüchteten Schutzerflehenden überlässt. Steht doch so da, oder? Kann man doch deutlich daraus ablesen.
Was müssen das für herzlose Nazischweine in dieser Bezirksverwaltung sein?!"

Mal wieder unsere Qualitätsmedien hier.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Islam de France no 6: Revue musulmane, p. 21-35,
1999.