"Weil’s hier so schön war, noch eine aus dem Tagesspiegel.
„Bezirksamt nennt Wohnungsvermietung an Flüchtlinge Zweckentfremdung"
Wow, das
ist ja mal was! Da beschließt also ein Bezirksamt, dass die Vermietung einer
Wohnung eine Zweckentfremdung darstellt, wenn man sie armen geflüchteten
Schutzerflehenden überlässt. Steht doch so da, oder? Kann man doch deutlich
daraus ablesen.
Was müssen
das für herzlose Nazischweine in dieser Bezirksverwaltung sein?!"
Mal wieder unsere Qualitätsmedien hier.
1 Kommentar:
Islam de France no 6: Revue musulmane, p. 21-35,
1999.
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