Vor knapp zwei Wochen ging es auf diesem Blog hoch her: »Buntes aus Worms« erregte die Gemüter. Und nun stoße ich beim Surfen auf einen recht ähnlichen, und von den Medien mit ganz ähnlicher Nonchalance togeschwiegenen Fall:
Bedingte Freiheitsstrafen für Reihenvergewaltigung plus Morddrohung wären auch perfekt geeignet für einen Artikel »Birgit Woitas & ihre Kollegen, oder: Deutschlands Justiz schafft sich ab«. Denn Ehre, wem Ehre gebührt: Frau Richter Woitas ersann für derlei Urteile eine geradezu vollendet klassische Formulierung: »Der Ausgang ist auch für die Kammer höchst unbefriedigend«. In der Tat, wer könnte ihr da widersprechen ...?
Ausschließlich die Regionalpresse berichtete dieser Tage über die Verurteilung von vier jungen Ausländern im Alter von 16, 17, 18 und 20 Jahren, die sich für eine mehrfache Vergewaltigung verantworten mußten. Die aus dem Kosovo und Syrien stammenden Jugendlichen vergewaltigten zwei 13-jährige Mädchen und erhielten dafür nun Bewährungsstrafen zwischen sechs und 18 Monaten. Vor der Jugendkammer des Landgerichts Paderborn legten die jungen Männer Geständnisse ab und nahmen das Urteil auch an.Ich versuche zu extrapolieren, welche Medienreaktionen und welche Strafausmaße es gegeben hätte, wäre das nicht von kosovarischen bzw. syrischen, sondern von deutschen Jugendlichen an zwei Mädchen mit MiHiGru begangen worden. Naja, wie ich zu sagen pflege: »die Frage zu stellen, heißt sie zu verneinen«.
Die Jugendlichen – allesamt ohne Arbeit und Schulabschluß – lockten zwei 13-jährige Mädchen in eine Wohnung nach Bad Lippspringe. Dort sei zunächst Alkohol geflossen. Danach wurden die Mädchen zum Oral-, Anal und Vaginalverkehr gezwungen. Alle vier Täter beteiligten sich direkt an der Vergewaltigung. Danach drohte der jüngste Täter, er werde die Mädchen umbringen, wenn sie eine Anzeige erstatten würden.
Der heute 16-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt: Bereits 2009 vergewaltigte der Jugendliche aus dem Kosovo ein zwölfjähriges Mädchen. Er kam damals straffrei davon, weil er noch strafunmündig war. In den letzten Jahren fiel er mehrmals durch sexuelle Belästigungen auf dem Schulhof auf und wurde deshalb von mehreren Schulen geschmissen. Trotz der Bewährungsstrafe sitzt er weiterhin in Untersuchungshaft, weil ihm noch bewaffnete Raubüberfälle vorgeworfen werden. (Quelle)
Bedingte Freiheitsstrafen für Reihenvergewaltigung plus Morddrohung wären auch perfekt geeignet für einen Artikel »Birgit Woitas & ihre Kollegen, oder: Deutschlands Justiz schafft sich ab«. Denn Ehre, wem Ehre gebührt: Frau Richter Woitas ersann für derlei Urteile eine geradezu vollendet klassische Formulierung: »Der Ausgang ist auch für die Kammer höchst unbefriedigend«. In der Tat, wer könnte ihr da widersprechen ...?
8 Kommentare:
Lieber Le Penseur,
man muss nicht lange googeln, um vergleichbare Urteile - die man nur aufgrund von Presseberichten ohnehin nur schwer beurteilen kann, da in Jugendgerichtsverfahren die Öffentlichkeit zumeist ausgeschlossen ist - auch in Jugendgerichtsverfahren zu finden, in denen die Täter Deutsche waren.
So wurde im Herbst 2011 ein Jugendlicher vom Landgericht Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der ein 6jähriges Mädchen vergewaltigt hatte.
Wie kommen Sie übrigens zu der Vermutung, die Nationalität der Opfer spiele bei der Strafzumessung eine wie auch immer geartete Rolle?
@Morgenländer:
Wie kommen Sie übrigens zu der Vermutung, die Nationalität der Opfer spiele bei der Strafzumessung eine wie auch immer geartete Rolle?
Weil ich persönlich eine Reihe von solchen Fällen aus Österreich kenne. Und weil ich eine Reihe von Leuten kenne, die als Anwälte ständig mit solchen Fällen zu tun haben und mir gegenüber (obwohl sie als Pflichtverteidiger in solchen Fällen ihre Mandanten verteidigen müssen) ganz offen sagen: »Ein Österreicher käme da mit Sicherheit nicht so billig weg!«
Und da ich diese Anwälte als durchaus seriöse Personen kenne, sehe ich eigentlich keinen Grund, an diesen Statements zu zweifeln.
Lieber Le Penseur,
jetzt haben wir uns missverstanden.
Meine Frage war, weshalb Sie vermuten, dass die Nationalität der Opfer bei der Strafzumessung eine Rolle spielen könnte.
Die andere Diskussion hatten wir ja schon einmal.
"So wurde im Herbst 2011 ein Jugendlicher vom Landgericht Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der ein 6jähriges Mädchen vergewaltigt hatte."
Ein "Jugendlicher" also.
Kein Neonazi, kein Deutscher.
Keine Lichterkette.
Kein Dreckswissenschaftler, der und beklugsch.
Keine Erwähnung auf den Courageseiten.
Keine Nachfrage von Petra Pau.
Und keine Forderung nach einem NPD-Verbot.
Logisch. Wäre ja auch sinnlos, wenn der Täter kein Deutscher, sondern ein "Jugendlicher" ist.
Der Jugendliche ist Deutscher ohne MigraHintergrund.
"Der Jugendliche ist Deutscher ohne MigraHintergrund."
Laut PI (ich lese da selten, aber man findet dort Informationen, die einem die Systempresse vorenthält) ist der Täter aber dabei gesehen worden, wie er bei Karstadt am Grabbeltisch in einem Koran blätterte.
@Morgenländer:
Nein, ich glaube nicht, daß ich Sie mißverstanden habe. Ich bezog mich ja ausdrücklich auf die (m.E. fachkompetente) Einschätzung befreundeter Anwälte, die mir sagten: »Ein Österreicher käme da mit Sicherheit nicht so billig weg!«
Kann sein, daß all die Anwälte nur eine statistische Schwankung der Extraklasse erlebt haben, kann sein, daß sie allesamt im Herzen pöhse Ausländerfeinde sind, und daher eine dadurch verzerrte Wahrnehmung haben. Kann in der Tat alles sein — nur plausibel erscheint es mir in Kenntnis der Personen eher nicht ...
Schade, dass hierzulande slawische Spachen nicht so populär sind (wie z. B. das Englische), sonst könnte mann den slawischen Wortstamm für "Süden", nämlich "Yug" (siehe z. B. "Yugoslawien) leicht verständlich zur Kennzeichnung von dem Südland entsammenden Gleichnamigen verwenden ,ämlich "YUG-ENDLICHE"
Obo
Kommentar veröffentlichen