Dienstag, 16. August 2011

Christian von Boetticher

.... wurde am Wochenende zurückgetreten. Was hat er getan? Hat er etwa verfassungswidrig auf Kosten der Steuerzahler einer Haftung für dubiose Kredite an pleitegehende ClubMed-Staaten zugestimmt (wie Merkel und ihre Regierung)? Oder hat er gestohlene Liechtensteiner Bankdaten hehlermäßig erworben (wie Schäuble)? Deckt er durch gezieltes Wegschauen und einseitige Vorgaben an die Polizei linke Randalen, und behindert die Wahrnehmung des grundgesetzlich gewährleisteten Demonstrationsrechtes unter dem Deckmantel »Kampf gegen Rechts« (wie Wowereit & Consorten)? Nein, von all dem nichts!

Er wurde zurückgetreten, weil er als damals 39-jähiger Lediger vor über einem Jahr ein — wohlgemerkt: völlig legales — Verhältnis mit einer damals über 16-jährigen hatte, welches im beiderseitigen Einverständnis nach einigen Monaten endete. So what? Wenn Deutschland sich durch einen mit schwulem Lebensgefährten in der Weltgeschichte rumtingelden Außenminister lächerlich machen kann, dann wird es einen Ministerpräsidenten, der vor einem Jahr eine kurze Beziehung mit einer um 23 Jahre jüngeren Frau hatte, wohl auch aushalten.

Aber sein Lasterkatalog in den Augen der linken Jagdgesellschaft ist lang: er drohte in Schleswig-Holstein die Sozen bei den nächsten Landtagswahlen 2012 definitiv auf die Oppositionsbänke zu schicken. Er ist Ehrenritter bei den Johannitern. Er war Mitglied einer schlagenden Verbindung und ist — welch Skandal! — bis heute noch als Alter Herr mit »denen« verbunden. Da darf die Schmuddeljournaille natürlich losgelassen werden — die sich bei schwulen Außenministern und Bürgermeistern nobel zurückhält. Und die sich ebenso nobel augenzwinkernd zurückhielt, wenn ein abgetakelter Knacker wie Gerhard Schröder in sukzessiver Polygamie nach drei Scheidungen sich eine um 29 Jahre Jüngere ins Bett holte, oder gar der alte Zausel Münte, der vor zwei Jahren eine 40 Jahre Jüngere heiratete. Aber die beiden sind ja auch Leute mit der rechten — will heißen: linken — »Gesinnung« ...

Damit man mich nicht falsch versteht: all das sollen die Genannten tun, wie sie wollen — und die Medien geht das im Prinzip einen feuchten Kehricht an. Problematischer schon, wenn Merkels Milchbubi seinerzeit auf heile Familie komm' raus wahlkämpfte, sich nach der Wahl scheiden läßt und den Bürgern eine Tattoo-Tusse als First »Lady« unterjubelt — denn das grenzt schon an Roßtäuscherei ...

Christian von Boetticher mußte also gehen. »Zettel« findet die richtigen Worte dazu (wie meist). Es ist diese dégoûtante Mischung von erhobenem Zeige- und Mittelfinger, der unsere linken Systemmedien charakterisiert, die gerechterweise diesen erbärmlichen Schreiberlingen genau dorthin geschoben gehörten, wo's bei ihnen immer dunkel ist.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

P.S.: natürlich gibt's einen berechtigten Grund für Boettichers Rücktritt — sein Flennen bei der Verkündung des Rücktritts. Eine Susi, anders kann man's nicht nennen! Das macht aber die Hinterfotzigkeit der Journaille auch um nichts besser ...

11 Kommentare:

nk hat gesagt…

Ich finde, dass für vermeintlich Konservative strengere Maßstäbe gelten müssen als für linksliberale. So eine Geschichte mit einer 16-jährigen mag ja legal sein, aber das ist trotzdem ganz schlechter Stil.

Natürlich heuchelt die Presse, aber wundert das noch jemanden ?

Le Penseur hat gesagt…

@nk:

Ich finde, dass für vermeintlich Konservative strengere Maßstäbe gelten müssen als für linksliberale.

Welche, bitteschön? Daß ein Mann mit seiner Angetrauen erst in der Hochzeitsnacht ins Bett geht? Sorry, Sie haben sich um circa ein Jahrhundert verspätet ...

Schlechter Stil ist nicht, daß ein 39-jähriger mit einer 16-jährigen eine Beziehung hat, die von beiden als Liebesbeziehung gesehen wurde, aber eben leider nicht länger als ein paar Monate hielt — schlechter Stil ist, wenn eine Journaille, die, weiß Gott!, waschechte Skandale unter den Teppich kehrt, daß einem schon bei Zusehen schlecht wird, sowas aufwärmt, um damit Wahlkampfhilfe für die schlotternden Sozen zu machen.

Ganz konkret rückgefragt: was ist an Beziehungen zu einer um 23 Jahre jüngeren »schlechter Stil«? Oder ist eine Beziehung zu einer 16-jährigen per se etwas moralisch Verwerfliches? Dürfen Konservative nur mit etwa Gleichaltrigen ins Bett gehen?

Mir erschließt sich der »ganz schlechte Stil«, den Sie darin sehen, nicht wirklich!

German Papist hat gesagt…

Jaja, die Demokratie und Ihre Führer :)

Bellfrell hat gesagt…

@nk

Je nach politischer Richtung hat also der zugehörige Maßstab zu gelten?
Na wenn das sooo ist, dann verstehe ich jetzt warum sich an Herrn Cohn Bendit und seinen Kindergeschichten nicht so schnell jemand reibt...Oh Gott, was für ein Wortspiel!

nk hat gesagt…

Ein konservativer sollte Maßstäbe haben, die über die gesetzlich geforderten hinausgehen, sonst ist er halt ein Liberaler.

Insofern haben die linken Medien gegen ihre eigene Absicht recht, wenn sie doppelte Maßstäbe anwenden.

Anonym hat gesagt…

Ich denke der weitaus größte Teil der 16jährigen (Mädchen oder Jungen ist egal) hat weder die Erfahrung noch die persönliche Reife ein "Liebesbeziehung" zu jemandem mit diesem Altersunterschied "einvernehmlich" zu führen.

Eine Liebesbeziehung (oder Partnerschaft) die den Namen verdient und nicht nur legalisierende Worthülse darstellt, bedarf einem ausgewogenen Miteinander der Beteiligten.

Der Herr hat hier meiner Ansicht nach aber einen komplett anderen (reflektierteren) Weltbezug und (größeren) Erfahrungshorizont als ein 16jähriges Mädchen. Sollte er sich allerdings auch nur annähernd auf dem selben Level wie dieses befinden, frage ich mich wie er so ein (überhaupt ein) Amt oder irgend eine verantwortliche Position bekleiden kann.

Die junge Dame darf nicht wählen, keine Verträge abschliessen ... aber beurteilen ob dieser 40jährige sie "wirklich liebt", da sehen wir auf einmal keine Schwierigkeit?

Verstehen Sie mich nicht falsch ... es geht nicht um den Altersunterschied ... und wenn der Herr Wowereit seinen 16jährigen Spaßbuben gassiführen würde wäre mein Urteil nicht eine Nuance anders.

o-nyoo

Arminius hat gesagt…

Herr von Boetticher ist ein typischer Vertreter der völlig wertefreien Funktionärsgeneration, die in der ?DU die Macht ergriffen hat. Auch wenn es in seinen Kreisen nicht anstößig ist, einem 16jährigem Blag etwas von großer Liebe zu erzählen und seine Triebe an ihm zu befriedigen, für einen Großteil der Wählerschaft ist es das allemal.

Ob die Chancen der Nord-?DU durch diesen Personalwechsel gestiegen sind, darf allerdings bezweifelt werden. Solange unsere linksgrüne Bundeskanzlerin Parteimitglied der ?DU ist, wird diese Partei keine Wahl mehr gewinnen.

Le Penseur hat gesagt…

@nk:

... sonst ist er halt ein Liberaler

Höre ich daraus einen pejorativen Beiklang? Liberal = libertinistisch?

Ich darf Sie darauf hinweisen, daß gerade die röm-kath. Kirche, der (wenigstens bis in die jüngere Vergangenheit) somanches, aber nicht übertriebener "Liberalismus" vorgeworfen werden kann, noch heute das Ehefähigkeitsalter für Mädchen auf 14 Jahre (und für Burschen auf 16 Jahre) festlegt (seit dem CIC 1917 Can. 1067. § 1 bzw. CIC 1983 Can. 1083 § 1 — davor waren das kanonische Ehefähigkeitsalter 12 Jahre).

@o-nyoo:

Das mit der "persönlichen Reife" ... naja, dann dürften die meisten 20- bis 22-jährigen ebensowenig Liebesbeziehungen knüpfen. Und Männer vor dem 30er überhaupt nicht heiraten (nun, ich habe mich diesbezüglich an den Rat meines Vaters, der auch erst mit 30 heiratete, gehalten ...)

In Österreich dürfte eine 16-jährige übrigens wählen, und Verträge mündiger Minderjähriger sind nicht per se ungültig — schätze mal, daß das auch in Deutschland so ist.

@Arminius:

So, wie ich 16-jährige heute oft wahrnehme, halte ich die Charakterisierung »... einem 16jährigem Balg etwas von großer Liebe zu erzählen und seine Triebe an ihm zu befriedigen ...« für etwas blauäugig, jedenfalls hinsichtlich der Frage, wer da seinen Trieb befriedigt hat ...

Was den Großteil der Wählerschaft betrifft: d'accord. Ich glaube nur aus einem anderen, durchaus schlichten Grund: Neid, getarnt in moralischer Indignation.

Die Männer verzeihen dem erfolgreichen Konkurrenten schwerlich, daß er mit 39 eine 16-jährige gehabt hat. Und die Frauen nie.

Man muß das realistisch sehen.

Die Anmerkung hat gesagt…

Genau, da habe ich doch gleich mal den Satz mit der Verzeihung geguttenborgt, weil der so unwahrscheinlich gut auf den K...brocken Wagner zutrifft, diesen Neidhammel.

Le Penseur hat gesagt…

@Die Anmerkung:

Warum »geguttenborgt«? Sie haben die Quelle ja korrekt zitiert!

Naja, mußten Sie wohl ... ich weiß ja nicht, ob Sie Ihrerseits auch so eine schicke Schnitte angetraut haben ;-) , der zuliebe ich dem ab-und-zu-Herrn Guttenborg doch das eine oder andere gnädig nachsehe ...

Oder, wie ich damals in auf einen galligen Kommentar von Ihrer Seite replizierte:

Wer so eine attraktive Frau *räusper* kann, kann keine Totalniete sein, denke ich mal (die hätte sich sonst wen beseren gefunden)

Oder sind Sie etwa auch neidig, wie dieser unsägliche Bild-Wagner, der in der Tat exakt so ist, wie er ausschaut.

Und von dem sich eine 16-jährige vermutlich nicht aus Liebe, sondern nur für viel (seeehr viel!) Geld hätte *räusper* lassen ..

Anonym hat gesagt…

Hihi ... Legalismen also. Kanonisches Recht und so...
Kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie etwas sophistische Morgengymnastik betreiben mit der knappen Erwähnung von Ehe"fähigkeits"alter laut rkK.
Impliziert Fähigkeit ja eine "hinreichende Bedingung", aber der von Ihnen angesprochene Kanon behauptet doch nur eine "notwendige" Bedingung.
Can. 1083 — § 1. Der Mann kann vor Vollendung des sechzehnten, die Frau vor Vollendung des vierzehnten Lebensjahres keine gültige Ehe schließen. ......
Für "hinreichend" fehlt noch einiges ...
Wie wäre es mit:
Can. 1096 — § 1. Damit der Ehekonsens geleistet werden kann, ist erforderlich, daß die Eheschließenden zumindest nicht in Unkenntnis darüber sind, daß die Ehe eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft ist, darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen ......
... in Verbindung mit
§ 2. Diese Unkenntnis wird nach der Pubertät nicht vermutet. ...
... soso nach der Pubertät?!? Wann die durchlaufen ist, dazu habe ich leider im CIC nix gefunden. Müssen wir uns wohl noch weiterer Quellen bedienen.

Lange Rede kurzer sind ... manchmal ist es nicht so einfach wie ein begabter Schreiber es für den unbedarften Leser darzustellen versteht. ;)

Einen schönen Tag noch
o-nyoo