Sonntag, 27. Februar 2011

Na Mahlzeit, lieber Falter!

Das Leibblatt der links-grünen — man verzeihe den Pleonasmus — Schickeria Österreichs, »Der Falter«, empfiehlt in seinem »besten Lokalführer Wiens« u.a. einen orientalischen Imbiß namens »Asala Halal Food«. Interessante Aufschlüsse vermittelt dessen Homepage. Weniger wegen der Speisekarte, die ist halt vorderorientalischer Standard, wie man ihn vom Urlaub in diesen Gegenden kennt. Auffallend ist vielmehr auf dieser Homepage ein höchst umfangreicher Punkt namens »Rechtsgutachten für muslimische Minderheiten«, welcher höchst unverblümt Dinge beim Namen nennt, die aus dem Munde eines Einheimischen (gar eines Freiheitlichen, Gott bewahre!) wohl unverzüglich zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen »Verhetzung« führen würden.

Es finden sich darin Nettigkeiten — so z.B. Empfehlungen, wie mit Bibeln umzugehen sei:
»Der Erwerb einer Bibel und ihr Aufbewahren im Haus, um ihren Inhalt kennen zu lernen ist verboten, und wenn ich nicht davon ausgehen würde, dass der Fragende ein Muslim ist, so würde ich ihn des Christentums bezichtigen! Ist denn nicht in Allahs Buch und der Sunnah Seines Propheten (a.s.) enthalten, was alles andere überflüssig macht? Warum also eine Bibel kaufen? Vielleicht passiert es, dass der Leser etwas von dem, was er dort findet und was dem Koran widerspricht, für wahr hält und er dadurch zum Ungläubigen wird. Es ist daher nicht erlaubt, die Bibel zu kaufen, anzuschaffen oder zu verkaufen, und wer etwas von ihr bei sich zu Hause findet, der verbrenne es!«
Was wohl in der Gutmenschenpostille »Falter« zu lesen wäre, käme eine analoge Empfehlung nicht von einem gewissen Scheich Muhammad al-Uthaymin, sondern vor einem christlichen Theologen in Bezug auf das Verbrennen von Koranen? War doch die Welt in Aufruhr, als ein Pastor in Florida die Verbrennung von Koranen ankündigte (ohne dies allerdings als Pflicht jedem Christen aufzuerlegen!) ...

Derselbe Scheich gibt auch hochinteressante Ratschläge, wie mit staatlichen Gerichtsurteilen umzugehen ist:
»Was nun die Betrauung westlicher Gerichte betrifft, so sollte man versuchen, sofern dies möglich ist, ohne sie zu seinem Recht zu kommen – das ist die Pflicht. Wenn dies nicht möglich ist, dann soll man sich ihrer bedienen, und wenn man ungerecht abgeurteilt wird, das Urteil nicht akzeptieren.«
Da rechtskräftige — denn solche, gegen die ein Rechtsmittel zulässig ist, wird er ja nicht gemeint haben, das wäre ja völlig banal! — Gerichtsurteile den Schutz der Gesetze genießen, fordert der famose Scheich daher zum Ungehorsam gegen Gesetze auf. § 281 StGB läßt grüßen — ich warte schon ganz gespannt darauf, daß sich die bekannt unabhängige und nur dem Rechtsstaat verpflichtete Wiener Staatsanwaltschaft mächtig ins Zeug legt, um den Imbißladen zur Einstellung rechtswidriger Propaganda zu veranlassen ...

Andreas Unterberger, dem ich das zweifelhafte Vergnügen verdanke, mit diesem Imbiß- und Agitationsunternehmen »internetlich« Bekanntschaft gemacht zu haben, schließt mit:
Bleibt nur noch die Frage, wie viele parlamentarische Sondersitzungen die GrünInnen veranstaltet hätten, welchen Schaum der SPÖ-finanzierte Boulevard vor dem Mund hätte, wäre so etwas Ähnliches auf irgendeiner katholischen Internet-Seite zu finden.
Wie schrieb ich in derlei Fällen schon mehrmals? »Die Frage stellen, heißt sie beantworten ...«

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Diese Geistesgröße der muslimischen Welt kann man auch auf einem Video bestaunen:

http://www.youtube.com/watch?v=REZh95l40_g

Der Herr Alipius hat gesagt…

Mit welch hartnäckig-blinder Bereitwilligkeit sich das "Abendland" von den links-grünen Posaunen sein Grab schaufeln ließ und läßt, das ist schon beachtenswert.