Donnerstag, 9. November 2017

Können Fachidioten auch Vollidioten sein?

Bei deutschen Verfassungsrichtern kann diese Frage seit dem 10. Oktober 2017 mit einem klaren JA beantwortet werden. Sie verwirklichten beide Tatbestände nicht bloß in Realkonkurrenz, sondern geradezu in Idealkonkurrenz (um im Juristenjargon zu bleiben).

Die Welt ist alles, was der Fall ist, sagt Wittgenstein. Was geschieht, wenn Fach- & Vollindioten das ideologisch nicht in den Kram paßt, sagt uns das Bundesverfassungsgericht.

Difficile est, saturam non scribere ...

4 Kommentare:

Biedermann hat gesagt…

Dieses Thema ist schon längst Realsatire. Ich wünsche mir eher ein geschlechtervariantenreiches Satyrspiel von einem zeitgenössischen Daniel Casper von Lohenstein nach dem Vorbild seines barocken Trauerspiels Agrippina. Gewidmet dem Petronius Arbiter und Antonin Artaud (Théatre de la Cruauté). Die Namen der zahlreichen Wunschprotagonisten … behalte ich einstweilen für mich. Uraufführung in der römischen Arena in Verona; an einem lauen Spätsommerabend. Halb Bocksgesang, halb Scala di Milano. Dazu Falerner in Strömen.
Das Mindestalter der Besucher wird festgesetzt auf 16 Jahre (mit nachgewiesener TV-Erfahrung ab dem zweiten Lebensjahr), wegen der unvermeidlichen Folter- und Greuelszenen.
Man wird noch träumen dürfen.

FDominicus hat gesagt…

"Gewalten"teilung in Deutschland, Regel gegen die Normalen immer- gegen die Regierenden nimmer....

Carolus hat gesagt…

Vollidiotie? Nach den Recherchen von Hadmut Danisch ein Putsch des Gerichts gegen die Demokratie:
https://kreidfeuer.wordpress.com/2017/11/11/bverfg-als-genderaktivist/

Anonym hat gesagt…

Tja, warum wählen dann 77% der "Normalen" die diktatorischen Regierenden? Oder sind nur noch die 24% Braunroten normal?