Inzwischen gibt es doch noch ein paar Postings zu diesem Artikel auf Ortner Online — und fast keiner teilt Ortners Begeisterung für die darin verlinkte plumpe Anit-Putin-Propaganda der NZZ. Ein bemerkenswertes Posting von »gms« ist jedoch zu gut, als daß es einfach in einem Kommentar-Thread untergehen sollte:
Gemäß Diskrimierungsverbot ist irrelevant, daß ein lokales Parlament russischen Soldaten explizit freistellte, sich auf der Krim ausserhalb ihrer Kasernen zu bewegen. Laut Verträgen hätten 25.000 von ihnen auf der Krim sein dürfen, doch soviele waren garnicht notwendig. Laut Diskrimierungsverbot ist es auch unerheblich, ob in einem Fall Grenzen gewaltsam überrannt und feindliche Soldaten erschossen wurden, im anderen Falle weder ein Überrennen von Grenzen noch Gewalt gegen Dritte notwendig war.Gute Frage, auf die allein unser Herz-Jesu-Landwirtschaftsminister vielleicht eine (wenngleich nicht besonders witzige) Antwort hätte ...
Nimmt man das Diskriminierungsvorbot ernst, zählen auch Volksabstimmungen sprichwörtliche Elf.
Die “Annexion” der Krim ist Dreh- und Angelpunkt unserer sattsam bekannten Propandisten, von diesem behaupteten Umstand leitet sich alles andere ab, sorgsam verkleistert unter willkürlich verquasten Völkerrechtsparolen.
Die Ukraine sagte sich 1991 von der UdSSR los, ohne jeden Sanktus aus Moskau. Litauen tat dies ebenso. Die USA pfiffen im 18 Jhd. auf London, dieselben USA, die bei der Abspaltung des Kosovos von Serbien 2009 vor dem Internationalen Gerichtshof einbrachten: “Unabhängigkeitserklärungen können, und oft geschieht es so, die nationale Gesetzgebung verletzen. Dies bedeutet nicht, dass Völkerrecht verletzt wird.”
Und wie agumentieren unsere Antidiskriminierungsapostel? — Die Lossagung der Krim von der Ukraine war nicht rechtens, weil die OSZE-Beobachter zur Wahl nicht kommen konnten, weil keine Anfrage aus Kiew vorlag, die es aber laut nationalem Recht hätte geben müssen.
Die einzige logische Erklärung: Weil alles Beliebige mangels Unterschied zu anderen Entitäten auch alles andere ist, ist damit zugleich auch dessen Gegenteil umfaßt. Für Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf steht daher logisch stringent fest, daß a) eine Annexion stattfand und b) die Abspaltung, so sie denn doch keine Annexion war, nicht zulässig war.
Irgendwer stellt angesichts solcher Zustände schon mal die Frage in den Raum: Was rauchen die eigentlich?
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