Mittwoch, 12. Oktober 2011

Doch nun zu etwas ganz anderem ...

Es ist noch nicht definitiv entschieden, aber wenn das hier nach vielen Jahren zu einer Aufhebung eines Schuldspruches führt, dann kann der Verurteilte von relativem Glück reden. Ihm wurde zwar durch ein vermutliches Fehlurteil sein Leben teilweise gestohlen — aber er hat es immerhin behalten. Solche Fälle sind für mich das stärkste Gegenargument gegen die Todesstrafe. Auch wenn die Volksseele, beispielsweise nach einem Kindermord, wieder einmal hochkocht.

In den meisten Bundesstaaten der USA (und erst recht in den meisten Staaten außerhalb des abendländischen Kulturkreises) könnte man dem Verurteilten nämlich jetzt höchstens Blumen aufs Grab legen ...

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ohne Beweise im Abstimmungsverfahren mit 5 zu 3 stimmen schuldig gesprochen: das beweist die sicherlich die Untauglichkeit dieser Art der Rechtsfindung.
Aber in welchem Sachzusammenhang steht die des Verfahrens mit dem angedrohten Strafmaßen?
In gar keinem, denn 1.: nur eine taugliche Rechtsfindung kann das Verhängen einer Strafe welcher Art auch immer rechtfertigen. Und 2.:
Das Strafmaß legt die nicht die Judikative sondern, hoffentlich, die legislative fest.
Die Judikative entscheidet nur ob ein entsprechender Fall vorliegt oder nicht.

Le Penseur hat gesagt…

... nur eine taugliche Rechtsfindung kann das Verhängen einer Strafe welcher Art auch immer rechtfertigen.

Was aber nicht heißt, daß eine taugliche Rechtsfindung deshalb auch jede Strafe welcher Art auch immer tatsächlich rechtfertigt.

Und es heißt schon gar nicht, daß die Legislative frei wäre, das Strafmaß (bis hin zur Todesstrafe) beliebig zu bestimmen.