Montag, 16. August 2010

Unsere realexistierende Meinungsfreiheit

... wird gerade am Betreiber von »Manfreds politischen Korrektheiten« exekutiert. Dieser erhielt ein nettes Mail, das es verdient, im Volltext zitiert zu werden (wobei ich nur hoffe, daß das vollständige Zitat keine Urheberrechte verletzt):
“Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 12040

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL
http://korrektheiten.com/2009/08/15/schwule-hiv-blutspende-risiko/
eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungsnummer an. Vielen Dank!
Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de/. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter
http://www.fsm.de/de/Ablauf_Beschwerdeverfahren abrufen.

Nach meiner Vorabeinschätzung ist der Inhalt Ihrer Website für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend gem. §5 JMStV. Die Passage unter den dargestellten Photos beinhaltet die Unterstellung, dass die HIV-Raten unter Homosexuellen dadurch zu erklären sei, dass diese in der Regel die Anzahl Ihrer Sexualpartner nicht auf ein “zivilisationsverträgliches Maß” senkten. Dadurch und den weiteren Gesamtkontext wird ein pauschliertes Bild von Homosexuellen propagiert, welches von Vorurteilen getragen ist, diesen ein zivilisationsschädigendes Verhalten unterstellt und deshalb für Kinder und Jugendliche gem. §5 JMStV entwicklungsbeeinträchtigend ist.

Bei der Verbreitung von für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5 Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen.
Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 30.08.2010 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt kann Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

R. Lange
Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle

Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.”
Irgendwie erinnert das Ganze an 1984: »Freiheit ist Skalverei. Krieg ist Frieden. Ignoranz ist Stärke.« Schwule, die darüber motzen, daß ihre signifikant häufiger HIV-positiven Blutspenden nicht verwendet werden, sind gegen das Aufzeigen dieses Sach-verhaltes »geschützt«, oder eigentlich nicht sie, sondern vielmehr arme Minderjährige, welche durch das Aufzeigen des extrem promiskuitiven Lebensstils vieler Homosexueller »entwicklungsbeeinträchtigend« geschädigt werden könnten — und das erfolgt dann durch eine »Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.«, welche im Nichtunter-werfungsfall mit dem Zaunpfahl einer existenzvernichtenden Strafe von bis zu € 500.000,- winkt.

So, genau so, habe ich mir Meinungsfreiheit schon immer vorgestellt! Das sind die Segnungen einer von linken Politmafiosi unterwanderten Parteien»demokratie«, die ihre gesellschafts-verändernde Agenda mit allen Mitteln, auch dem der Existenzvernichtung ihrer Gegner, durchsetzen wollen, welche keine Zensur mehr braucht, da sie durch die Selbstzensur aller Meinungsäußernden vorweggenommen wird.

Es ist dasselbe Strickmuster, mit dem z.B. die monströsen Anti-Raucher-Gesetzgebungen, deren Akzeptanz offenbar nicht hoch genug war, durch das Anstacheln von Denunziantentum durchgeboxt werden soll. Da werden von irgendwelchen dubiosen »Nichtraucherinitiativen« Musterklagen angestrengt, die jeden Gastwirt wirtschaftlich ruinieren, da geben sich Anwälte dazu her, Sammelklagen nach dem »Gesetz über den unlauteren Wettbewerb« zu führen, und durch schikanöses tägliches Abstrafen von Ordnungsverstößen jeden Unternehmer in den Ruin zu treiben.

Nun, das hat es bereits gegeben. Nicht bloß in der DDR. Auch Österreich hatte z.B. einen Bundeskanzler, der ein politisches Magazin, welches ihn kritisierte, durch eine Privatklage wegen »Verletzung des Rechtes auf das eigene Bild« ruinierte. Und den Chefredakteur an den Rand des Grabes brachte. Es handelte sich übrigens um denselben Bundeskanzler, der für eine einem internationalen Bankmanager erteilte einmalige telefonische Beratung zur Euroeinführung eine runde, schlanke Million Schilling bekam. Und es war, wie das Leben so spielt, ein Bankmanager mit engen Beziehungen zur Partei des früheren Bundeskanzlers, dessen Bank das stattliche Viertelstundenhonorar bezahlte. Und es war gerade jene Summe, die der Bundeskanzler damals zu zahlen hatte, weil seine Privatklage letztinstanzlich doch kostenpflichtig abgewiesen worden war. Ein Zufall, vermutlich ...

Eine Million Schilling sind ca. € 70.000,- ... aber die Zeit schreitet fort, und Fortschritt zeigt sich auch in der ständig wachsenden Höhe der Strafen, die die Untertanen disziplinieren sollen. Es ist das eines der Kennzeichen des Totalitarismus: für vergleichsweise Nichtigkeiten (so sie von den Falschen, will heißen: politisch nicht vernetzten, begangen werden), ist die wirtschaftliche Vernichtung und gesellschaftliche Ächtung das Standard-Strafmaß. Andererseits bleiben Fälle politischer und politiknaher Großkriminalität ungeahndet, da kein Staatsanwalt es wagen dürfte, diese aufzugreifen, ohne selbst unterzugehen.

So werden die Untertanen in einem irritierenden Graubereich durch die Peitsche ständig drohender Kriminalisierung in Schach gehalten, und ihnen gleichzeitig das Zuckerbrot systemkonformer Heuchelei und servilen Gehorsams vor Augen gestellt.

Ich bin wohl unverdächtig, als Fan von Bert Brechts politischen Ansichten zu gelten. Doch man muß ihm lassen: manchmal hat er in bestürzender Hellsichtigkeit Verse gedichtet, die besserer Überzeugungen wert gewesen wären. So auch in seiner »Ode an die Nachgeborenen«, die er — natürlich! — auf die Nazis gemünzt hatte. In der aber die großartigen Worte sich finden:
Was sind das für Zeiten, wo
Ein Gespräch über Bäume fast ein Verbrechen ist
Weil es ein Schweigen über so viele Untaten einschließt!
Doch was sind das erst für Zeiten, in denen die Propagierung schwuler Lebenswelten und anderer antidiskriminatorischer Luftschlösser, die gesellschaftliche Entwurzelung der Menschen durch die gezielte Zerstörung der Familien und politisch nicht unmittelbar lenkbarer Organisationen (wie z.B. Kirchen) schützenswert sind, aber jede gegenteilige Meinungsäußerung dazu ein Verbrechen?

4 Kommentare:

Der Herr Alipius hat gesagt…

Stimmen Ihnen sehr zu. Ich sehe aber noch etwas anderes (vielleicht übereilt, vielleicht zu paranoid): Werden auf diese Weise nicht auch Generationen herangezogen, die intuitiv erkennen, daß man heute als "Opfer" mit eingeschränkten oder ignorierten "Rechten" weiter kommt, denn als Bürger mit Pflichten?

Und bewegen wir uns nicht immer weiter weg vom vernunftgesteuerten Diskurs, an dessen Ende eine für das Gemeinwohl verträgliche Gesetzgebung steht, hin zu emotionsgeladenen Forderungen, die irgendwie direkt zum Urteilsspruch springen?

Le Penseur hat gesagt…

@Alipius:
Ich fürchte, Sie sehen das nicht paranoid, sondern sehr realistisch ...

Der Herr Alipius hat gesagt…

Okay, dann bin ich beruhigt (was meinen Geisteszustand betrifft) und beunruhigt (was die künftigen Generationen betrifft)...

Unknown hat gesagt…

Soweit ich es überblicke [1], ist die FSM ein Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft. Daraus folgt: "Ein Unternehmen, das sich dem Verhaltenskodex der FSM unterworfen hat und dennoch gegen ihn verstößt, kann von der FSM – je nach der Schwere des Verstoßes – mit folgenden Maßnahmen belangt werden:

1. Hinweis mit Abhilfeaufforderung;
2. Rüge;
3. Vereinsstrafe (Geldstrafe oder Ausschluss).
"

Solange der Blogger Manfred sich nicht freiwillig mit dem Verein eingelassen hat, erfolgt die im Pseudoamtsdeutsch verfasste Aufforderung zur "Behebung" resp. Stellungnahme mit Fristsetzung mit dem selben juristischen Gewicht wie ein von Volkschülern verfasstes Ultimatum an die Schüler der Nachbarklasse.

Hat Manfred sich jedoch tatsächlich mit dem Verein ins Bett gelegt, gilt der Spruch von mit den Hunden und den Flöhen. Übersehe ich hierbei etwas?

[1] http://www.fsm.de/de/Wir_ueber_uns