... hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein exemplarisch gutmenschliches Gesetz Kaliforniens über ein Verkaufsverbot von Killerspielen an Minderjährige gekippt. »Und begründete es mit Meinungsfreiheit«, wie sich die taz vermeintlich ätzend hinzuzusetzen beeilt. Nun, Meinungsfreiheit ist für die »taz« doch eher ein Fremdwort (außer, es geht um dezidiert linke Meinungen) — aber was denn sonst als die Meinungsfreiheit der Programmersteller bzw. -nutzer könnte mit einem solchen Verkaufsverbot eingeschränkt worden sein?
Nun braucht der Supreme Court also nur mehr über den langen Schatten seiner puritanischen Klemmi-Judikatur zu springen, und die absurde Lächerlichkeit des »Pornographie«-Verbotes in die Schubladen der Rechtsgeschichte zu stecken (oder doch wenigstens entscheidend zu redimensionieren), und Meinungsfreiheit wäre (fast) wieder das, was sie eigentlich sein sollte. Denn wenn die »Idee«, einem Bildschirm-Männchen den Kopf wegzublasen, oder volles Kanonenrohr auf einen Gegner zu ballern, durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, dann müßte dies eigentlich auch für andere Blasvorgänge und Rohrtypen gelten. Zumal all derlei Praktiken im »Sexualkundeunterricht« den Schulkindern beifällig und praxisnah erläutert werden, und unsere Politiker alles unternehmen, daß jene minderbegabten JugendlichInnen, die dann im Praxistest den Prüfungsgegenstand »Kondomaufrollen« doch nicht so perfekt beherrschen, vor den bedauerlichen Folgewirkungen ihrer Minderbegabung durch eine Abtreibung auf Kosten des Jugendamts (will heißen: der — vermutlich mehrbegabten, sonst wären sie wohl keine! — Steuerzahler) bewahrt werden. Dann »Nippelgate« röchelnd in Schockstarre zu verfallen, weil eine ältere Popsängerin vor der TV-Kamera für 2 Sekunden eine sternbeklebte Titte entblößt, wirkt halt irgendwie ... strange ...
Doch nun (um Monty Python zu zitieren) zu etwas ganz anderem ... das jedoch zur Schlagzeile »Völlig zutreffend« und zum Thema Zensur perfekt paßt:
Auf dem Blog »Hadmut Danisch — Ansichten eines Programmierers«, den LePenseur zur gelegentlichen Lektüre nur weiterempfehlen kann, findet sich folgende rhetorisch wie inhaltlich perfekte Beschreibung des Phänomens »Quotenfrau«, welches am Beispiel von Zensursula dargestellt wird:
Das Drehen von Kinderpornos ist zweifellos als sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen zu qualifizieren. Bei allen weiteren Aktionen (Verkauf, Download, Ansehen etc.) jedoch liegt genaugenommen kein »Mißbrauch« vor (dieser ist ja bereits durch das Drehen, genauer: durch das Veranlassen zum Agieren vor der Kamera, verwirklicht), sondern hier handelt es sich um die bloße Verwertung der aus einer Straftat erzielten (Bild-)Informationen. Wer demnach auch dies unter Strafe gestellt sehen will, der müßte ebenso die Verwertung von aus dem Diebstahl von Bankdaten erzielten Informationen, z.B. durch Finanzbehörden, unter Strafe stellen. Was, wie erinnerlich, nicht geschehen ist (d.h.: die Verwertung natürlich schon, nicht aber die Bestrafung).
Dennoch heiligt auch der beste Zweck eben nicht jedes Mittel. Insbesondere nicht die Auferlegung sinnloser, weil bereits technisch undurchführbarer Auflagen. Und schon gar nicht die Vorbereitung einer Internetzensur, von bekannt mißbrauchsgeneigter Vorrats-Datenspeicherung, und was dergleichen totalitäre »Nettigkeiten« unseres Stasi-Nannystaates mehr sind.
Es ist, um nochmals zum ersten Thema zurückzukehren, ermutigend, daß der Supreme Court auch in einem Klima präsidentieller Gutmenschlichkeit und allgegenwärtiger Befürsorgung der Untertanen, ein Zeichen für die Freiheit gesetzt hat.
Daß dies in den Staaten Zentraleuropas nicht zu gewärtigen ist, dafür sorgen schon Gestalten wie Zensursula — aber keine Bange! Es wird ein Voltaire des 21. Jahrhunderts aufstehen, der ein lautes »Ecrasez l'infâme!« gegen die heuchlerisch-verklemmte Säkularreligion der »Political Correctness« und ihre Hohenpriester und (vor allem!) ihre Hohenpriesterinnen rufen wird ...
"Genau wie Bücher, Theaterstücke und Filme vermitteln Computerspiele Ideen", erklärte Richter Antonin Scalia die Mehrheitsentscheidung (PDF-Datei) der Kammer am Montag. Dem ersten Verfassungszusatz zufolge habe die Regierung keine Macht, den Ausdruck von Ideen aufgrund von Inhalten zu unterbinden, auch nicht zum Schutze der Jugend. (Hier weiterlesen)Derlei Überlegungen sind für bevormundungsgewohnte Linke, die gern Gedankenkontrolle betreiben, naturgemäß unverständlich.
Nun braucht der Supreme Court also nur mehr über den langen Schatten seiner puritanischen Klemmi-Judikatur zu springen, und die absurde Lächerlichkeit des »Pornographie«-Verbotes in die Schubladen der Rechtsgeschichte zu stecken (oder doch wenigstens entscheidend zu redimensionieren), und Meinungsfreiheit wäre (fast) wieder das, was sie eigentlich sein sollte. Denn wenn die »Idee«, einem Bildschirm-Männchen den Kopf wegzublasen, oder volles Kanonenrohr auf einen Gegner zu ballern, durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, dann müßte dies eigentlich auch für andere Blasvorgänge und Rohrtypen gelten. Zumal all derlei Praktiken im »Sexualkundeunterricht« den Schulkindern beifällig und praxisnah erläutert werden, und unsere Politiker alles unternehmen, daß jene minderbegabten JugendlichInnen, die dann im Praxistest den Prüfungsgegenstand »Kondomaufrollen« doch nicht so perfekt beherrschen, vor den bedauerlichen Folgewirkungen ihrer Minderbegabung durch eine Abtreibung auf Kosten des Jugendamts (will heißen: der — vermutlich mehrbegabten, sonst wären sie wohl keine! — Steuerzahler) bewahrt werden. Dann »Nippelgate« röchelnd in Schockstarre zu verfallen, weil eine ältere Popsängerin vor der TV-Kamera für 2 Sekunden eine sternbeklebte Titte entblößt, wirkt halt irgendwie ... strange ...
Doch nun (um Monty Python zu zitieren) zu etwas ganz anderem ... das jedoch zur Schlagzeile »Völlig zutreffend« und zum Thema Zensur perfekt paßt:
Auf dem Blog »Hadmut Danisch — Ansichten eines Programmierers«, den LePenseur zur gelegentlichen Lektüre nur weiterempfehlen kann, findet sich folgende rhetorisch wie inhaltlich perfekte Beschreibung des Phänomens »Quotenfrau«, welches am Beispiel von Zensursula dargestellt wird:
Es gibt so einen neuen Typ Karriere-Frau, den man schon äußerlich und am Auftreten erkennt. Teure Designer-Beton-Frisur, 40-60% zuviel Make-Up, immer derselbe Gesichtsausdruck, aggressive Gestik, Hosenanzug, den Blazer dabei meist eigentlich zu eng, weil’s figurbetont rüberkommen soll, hohe Absätze, Business-Auftreten. Aggressive Sprechweise, rüpelhaftes Auftreten, muß die Nummer Eins spielen. Permanente Besserwisserei, sagt jedem, was er zu tun hat, hört aber niemandem zu. Kommunikation als Einbahnstraße. Hält die Frau für das überlegene Wesen und duldet Männer nur als niedere Gehilfen und Arbeiter. Ist fest davon überzeugt, daß sie allein schon als Frau und durch ihr hartes Auftreten einen Karriereanspruch hat, betrachtet es aber als Zeitverschwendung und Tätigkeit für Waschlappen, sich sachkundig zu machen. Hat damit Erfolg, ist unglaublich eingebildet, kommt sich ganz toll vor, hat aber eigentlich keine Ahnung wovon sie redet und merkt vor lauter Erfolgsbesoffenheit und Eigenbegeisterung nicht, wie lächerlich sie sich macht, weil sie den letzten Mist daherredet. Funktioniert meistens aber, weil sie ein Publikum um sich versammelt, das es überwiegend auch nicht merkt (oder sogar gut findet). Ursula von der Leyen ist ein Prachtexemplar dieser Gattung, aber ihre Mitarbeiterin, die diese Gruppe geleitet hat, war darin auch nicht schlecht. Man sich diese Art des Auftretens mal bewußt machen um zu verstehen, warum gerade aus von der Leyens Ecke die Forderung nach einer Frauenquote kommt. Das paßt ganz exakt zu der Sichtweise, daß Frausein, Businessfrisur, Hosenanzug und hartes Auftreten doch ausreichen müssen, um es ganz nach oben zu schaffen, in den Vorstand, ohne dabei irgendwelche hard-skills beherrschen zu müssen. Zuzugeben ist, daß man mit sowas durchaus Bundesministerin werden kann.In Danisch's Artikel geht es um die schlicht als »fetzendeppert« zu bezeichnenden Bemühungen Zensursulas um die Einführung des sogenannten »Zugangserschwerungsgesetzes«, das von ihr in feministisch präpotenter Selbstimmunisierung gegen jeglichen Einwand der juristischen Unbedarftheit wie auch der technischen Unsinnigkeit, ja Unmöglichkeit ihres Unterfangens durchzuboxen versucht wurde. Frei nach dem Motto »Sic volo, sic jubeo, sit pro ratione voluntas« versuchte sie bis zuletzt krampfhaft, dieser Totgeburt wenigstens ein Zombi-Leben einzuhauchen. Und in einem Aufwaschen gleich eine Bresche für künftige Internetzensur zu schlagen.
Das Drehen von Kinderpornos ist zweifellos als sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen zu qualifizieren. Bei allen weiteren Aktionen (Verkauf, Download, Ansehen etc.) jedoch liegt genaugenommen kein »Mißbrauch« vor (dieser ist ja bereits durch das Drehen, genauer: durch das Veranlassen zum Agieren vor der Kamera, verwirklicht), sondern hier handelt es sich um die bloße Verwertung der aus einer Straftat erzielten (Bild-)Informationen. Wer demnach auch dies unter Strafe gestellt sehen will, der müßte ebenso die Verwertung von aus dem Diebstahl von Bankdaten erzielten Informationen, z.B. durch Finanzbehörden, unter Strafe stellen. Was, wie erinnerlich, nicht geschehen ist (d.h.: die Verwertung natürlich schon, nicht aber die Bestrafung).
Dennoch heiligt auch der beste Zweck eben nicht jedes Mittel. Insbesondere nicht die Auferlegung sinnloser, weil bereits technisch undurchführbarer Auflagen. Und schon gar nicht die Vorbereitung einer Internetzensur, von bekannt mißbrauchsgeneigter Vorrats-Datenspeicherung, und was dergleichen totalitäre »Nettigkeiten« unseres Stasi-Nannystaates mehr sind.
Es ist, um nochmals zum ersten Thema zurückzukehren, ermutigend, daß der Supreme Court auch in einem Klima präsidentieller Gutmenschlichkeit und allgegenwärtiger Befürsorgung der Untertanen, ein Zeichen für die Freiheit gesetzt hat.
Daß dies in den Staaten Zentraleuropas nicht zu gewärtigen ist, dafür sorgen schon Gestalten wie Zensursula — aber keine Bange! Es wird ein Voltaire des 21. Jahrhunderts aufstehen, der ein lautes »Ecrasez l'infâme!« gegen die heuchlerisch-verklemmte Säkularreligion der »Political Correctness« und ihre Hohenpriester und (vor allem!) ihre Hohenpriesterinnen rufen wird ...
1 Kommentar:
Starker Tobak!
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