Mittwoch, 10. April 2024

Ergänzendes zu diesem Haldenzwang (oder wie er heißt) ...

von Franz Lechner
 
 
Was abgesehen von dieser Thematik als solcher, dh noch zusätzlich zu dieser, mich einigermaßen beunruhigt, ist der Umstand, dass auch allen Rechts-, insb Verfassungsexperten das juristische Grundzeug zu fehlen scheint, um diesen irren Faeser-Haldenzwang'schen Neostasi-ismus als das, was er letztlich ist, zu decouvrieren: Nämlich eine schlichte und entsprechend stümperhafte Verwechslung von Organ und Organwalterschaft. 

Eine Delegitimierung könnte nur darin bestehen, dass man gewisse Organe angreift oder verunglimpft, wobei auch hier natürlich achtzugeben ist: Auch die Diskussion über eine (sogar Gesamt-)Änderung der Verfassung (in D des „Grundgesetzes“) müsste dennoch grundsätzlich zulässig sein. Denkbar wäre allenfalls eine Kriminalisierung der Verhöhnung zB des Amtes des Bundespräsidenten an sich, was man in Ö. indes wohl zurecht als unnötige wie bedenkliche Ausweitung des Tatbestandes nach § 249 StGB wird werten müssen. 

Angesichts einer (fiktiven) im Parlament vertretenen Oppositionspartei, die eine solche „Delegitimierung“ des Staates systematisch und einigermaßen erfolgreich betreibt (und die realiter natürlich nicht existiert, wie noch einmal zu betonen ist, damit ich nur nicht missverstanden werde!), könnte man eventuell darüber nachzudenken. Ich sage nicht, dass dies in einem solchen Fall unbedingt erforderlich sein könnte oder müsste, nur dass es eventuell „verständlich“ wäre. 

Was jedoch bloße Organwalter betrifft, dh jene konkreten Personen, die diese Ämter gerade ausüben, muss jegliche Kritik, sofern nicht durch bestimmte konkrete (und politisch unbedenkliche) Strafnormen wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung etc strafbar, in einer Demokratie zulässig sein. Diese erwähnten Strafnormen können natürlich unterschiedlich ausgestaltet sein, wobei es im Wesentlichen, dh nicht zuletzt um die Definierung (=Eingrenzung) der sogenannten Arschlochfreiheit geht, dh um die Frage, ob, bis zu welcher Publizität oder unter welchen Umständen auch immer ein prominenter Organwalter in halböffentlichem Rahmen (zB Wirtshaustisch) verunglimpft werden kann. 

Im Dritten Reich beispielsweise gab es diese Freiheit nicht. Wenngleich die Einräumung eines solches Rechts bzw einer solchen faktischen Möglichkeit als recht netter Zug des Rechtssystems bzw der Machthaber anzusehen ist, wird man diese Frage indes nicht als wirklich entscheidend ansehen müssen. Diktaturen haben in aller Regel weit unangenehmere Eigenschaften, indem sie auch dazu neigen, Bürgern an den Kragen zu rücken, die sich gesellschaftlich und auch moralisch gut und zurückhaltend benehmen. 

Dass die BRD (und nicht nur diese) die Grenze zu einer solchen Diktatur längst nicht nur zu überschreiten im Begriff ist, sondern längst überschritten hat, dürfte unseren Lesern bekannt sein. Mit der Erklärung ihrer Organwalter als sakrosankt gegenüber Kritik, dh im Grunde wirklich jeglicher unerwünschten Kritik, denn, seien wir uns ehrlich – die Kriterien sind bloßer Gummi (und wären wohl auch kaum anders gestaltbar), würde die BRD nur ihr Visier öffnen, aufdass ihre wahre Fratze sichtbar werde. Es erscheint klar, dass diese Visieröffnung in einer (auch nur pro forma)-Demokratie ohne gravierende Verfassungsänderung eigentlich kaum möglich sein sollte. 

Der „Trick“ bzw die Fehlleistung, welche dies ermöglicht, besteht in oben dargelegtem Missverständnis bzw in jener Verwechslung. An und für sich habe ich die Unterscheidung zwischen Organ und Organwalter bereits im ersten Semester meines Jus-Studiums gelernt. Dass es heutigen Verfassungsexperten nicht auffällt bzw auffallen will, ist, wie gesagt, ein weiterer sehr bedenklicher Punkt. Es sollte doch jemand da sein, der diesem Haldenzwang oder wie er heißt, in die Parade fährt und ihm in etwa sagt: „Lernen Sie doch erstmals rechtliche Grundbegriffe, bevor Sie sich auf so ein überaus sensibles, dh schon vom Grunde her bedenkliches Terrain wagen. Sie Stümper, Sie Trottel, Sie ...!“

 

5 Kommentare:

R Rennzech hat gesagt…

Wobei aber die - in Ihrer Diktion sogenannten - Organwalter dem eigentlichen Organ den schwersten Schaden zufügen. Sie die Bärböckin, die das Organ Außenminister arg verunglimpft

Hab ich das jatzt richtigverstanden?

Leopold Filmayer hat gesagt…

Weil jemand Trampolina für eine hirnamputierte, quasselnde Nullnummer hält, wird das Amt des Außenmnisters "verunglimpft"?

Ich betrachte eher diese quasselnde Dummnuss für eine Verunglimpfung dieses Amtes! Denn sowas hat sich das AA wirklich nicht verdient!

Admin hat gesagt…

Kommentar von Bertl gelöscht - Löschgrund Nr. 5

Kommentare von Altlinken, die mit Begriffen wie "Neurechte" um sich schmeißen und die inhaltlich auch sonst nichts weiter zu Sagen haben, werden gelöscht.


Anonym hat gesagt…

Erstaunliches von AfD-Pate Bernd Höcke. In seinem TV-Duell mit Thüringens CDU-Chef Voigt hat er der Nation offenbart, dass das mit der „Remigration“ ganz anders, nämlich gegenteilig beabsichtigt ist. Nicht sollen Migranten oder Pass-Deutsche aus Deutschland raus remigriert werden. Sondern ausgewanderte Deutsche sollen nach Deutschland zurück remigriert werden. Uiuiui - was da wohl unsere Libertären dazu sagen??

Deutschländer hat gesagt…

@Anonym: Ich sage Ihnen, was „unsere Libertären dazu sagen“: Damit hat Björn Höcke ultimativ dieses „Correctiv“-Gesindel als Lügen-Syndikat überführt.