Die Sparkasse Karlsruhe hat dem freien Journalisten Flavio von Witzleben ohne Angabe von Gründen das Geschäftskonto gekündigt. Der geht dagegen vor, mit guten Erfolgschancen.
Der unbequeme YouTuber mit Fokus auf geopolitischen und gesellschaftskritischen Themen lässt sich vom Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Dessen Kanzlei hat die Sparkasse auf Unter-lassung der Vollziehung der Kündigung verklagt, die am 7. Januar wirksam werden soll. Laut Haintz können Sparkassen im Gegensatz zu Privatbanken nicht ohne Begründung Bankkonten kündigen, da sie als Anstalten des öffentlichen Rechts einer direkten Grundrechtsbindung unter-liegen. Gemäß Nummer 26 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Sparkassen können diese nur bei „Vorliegen eines sachgerechten Grundes“ ein Bankkonto kündigen. Ein solcher Grund liege offenkundig nicht vor.
Na, das kann man doch nicht vergleichen, nicht wahr?! Denn die Kündigung des Bankkontos findet im besten Deutschland aller Zeiten statt, wogegen die Kündigung von Telefonanschlüssen durch den Runderlass des Reichspostministeriums vom 29. Juni 1940 verlautbart wurde. Sodass es sich nicht um kritische Youtuber (die gab es damals noch nicht), sondern um Juden handelte.
Claudia Roth ist jedoch nicht zuzustimmen in ihrer durchs Mitmarschieren bezeugten Gesinnung, ganz Deutschland als „mieses Stück Scheiße“ zu bezeichnen. Flavio von Witzleben fällt zum Beispiel sicher nicht unter dieses Verdikt (ob Claudia Roth schon, soll hier nicht weiter Gegenstand der Erörtungen sein ...).
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