Wir wollen die russischen Vermögenswerte dafür nutzen, die ukrainische Armee für mindestens zwei weitere Jahre zu finanzieren. Wir wollen diesen Schritt nicht gehen, um den Krieg zu ver-längern. Wir wollen ihn gehen, um den Krieg so schnell wie möglich zu beenden.[...]Russland kann ohnehin nicht mehr auf das russische Vermögen zugreifen.
“Im Rahmen der Ukraine-Fazilität wird dem Land im Zeitraum 2024-2027 vorhersehbare finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Mit der Fazilität soll Folgendes unterstützt werden: die makrofinanzielle Stabilität, ununterbrochene öffentliche Dienstleistungen, die Zivilgesellschaft, die Mobilisierung von Investitionen im Privatsektor.”
Und der Kommissionsvorschlag für das Reparations-Darlehen nimmt explizit Bezug als Zweck des Darlehens MFA und Ukraine Faszilität und beschreibt den Zweck des Darlehens wie folgt: “Specifically, the Reparations Loan should support macro-financial stability in Ukraine and ease its external financing constraints.”
Das bedeutet, dass das “Reparations-Darlehen” im Kern weder Reparationen dient, noch aber direkt der “Finanzierung der ukrainischen Armee”, sondern es dient dem allgemeinen Haushalt der Ukraine im Übrigen, also Universitäten, Schulen, Gesundheitsvorsorge, öffentliche Investitionen etc. .
Und deswegen ist der Ausdruck “Reparations-Darlehen” auch insofern falsch, als das, was damit bezahlt wird, keinen Reparationsanspruch gegen RUS begründet. Die allgemeinen Staatsausgaben der Ukraine sind ja grundsätzlich nicht durch den Krieg und nicht durch eine Völkerrechtsverletzung Russlands verursacht.
Wenn man das mal plastischer macht, sieht man besser den fundamentalen rechtlichen Einwand, der sich daraus herleitet: Nehmen wir mal an, die Ukraine würde sich einen Präsidentenpalast für 200 Mrd € bauen wollen. Das kann sie im Augenblick nicht finanzieren, weil ihre eigenen Staatseinnahmen der Finanzierung des Krieges dienen. Die EU erklärt sich bereit, diese Baukosten vorzufinanzieren über ein Darlehen von 200 Mrd. €. OK, gut, kann sie machen. Woraus leitet sich aber ab, dass nach Völkerrecht dieser nicht selbst aus Reparationen begründet Rückzahlungsanspruch gegen die Ukraine besichert werden darf mit russischem Vermögen? Russland hat ja den Bau des Präsidentenpalastes und die 200 Mrd. € Kosten dafür nicht durch Krieg und Völkerrechtsverletzung verursacht. Es schuldet dafür auch keine Reparationen. Weshalb sollte die EU also aus Völkerrecht berechtigt sein, für die Rückzahlung der Baukosten des Präsidentenpalastes das russische Staatsvermögen als Sicherheit heranzuziehen?
Für diejenigen Kosten, die Russland nicht selbst durch Krieg und Völkerrechtsverletzung verursacht hat, also für diejenigen allgemeinen Staatsausgaben der Ukraine, die sie auch ohne Krieg gehabt hätte, für die kann Russland völkerrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dann kann aber das Völkerrecht auch keinen Anspruch hergeben, dazu russisches Vermögen als Sicherheit heranzuziehen.
Zur Auszahlung des Darlehens soll es wie folgt kommen: Der durch das russische Staatsvermögen besicherte Anspruch auf Rückzahlung wird durch eine dazu gegründete Zweckgesellschaft verbrieft, d.h. daraus wird ein an der Börse handelbares Wertpapier gemacht, dass man dann schlicht am Kapitalmarkt verkaufen kann. Und der Verkaufserlös stellt dann den Darlehensbetrag dar, den man der Ukraine zur Verfügung stellen kann.
Dieses Konstrukt hat zwei Konsequenzen:
Je höher die Kapitalmärkte das Risiko einschätzen, dass die Sicherheit (beschlagnahmtes Vermögen) ggf. nicht verwertbar ist, desto höher sind die Risikoabschläge, desto geringer die Verkaufserlöse. Will die EU zu hohe Abschläge vermeiden, müsste sie selbst eine sekundäre Sicherheit stellen, also untechnisch so etwas wie eine Ausfallbürgschaft. Dann könnte man ja aber auch gleich Euro-Bonds ausgeben und sich den ganzen Zinnober sparen.
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