Die Fakten vor 15 Jahren:
Am Nachmittag des 22. Juli 2011 detonierte eine von Breivik platzierte Autobombe im Regierungsviertel von Oslo. Acht Menschen kamen ums Leben, zahlreiche Gebäude wurden zerstört. Während Rettungskräfte noch nach Überlebenden suchten, setzte der Täter seinen Plan fort.
Als Polizist verkleidet gelangte er auf die Insel Utøya, wo das Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation AUF stattfand. Mehr als eine Stunde lang schoss er gezielt auf fliehende Jugendliche. Erst das Eintreffen einer Spezialeinheit beendete das Massaker. Insgesamt wurden 77 Menschen getötet, 262 weitere verletzt – die schwerste Gewalttat in der modernen Geschichte Norwegens.
Die Realität nach 15 Jahren:
Während Norwegen am 22. Juli der insgesamt 77 Opfer der Anschläge von Oslo und Utøya gedenkt und im wiederaufgebauten Regierungsviertel ein neues nationales Mahnmal einweiht, lebt der Attentäter abgeschirmt von der Außenwelt in einem eigens für ihn eingerichteten Hafttrakt. Breivik, der sich im Laufe der Jahre mehrfach einen neuen Namen gegeben hat, zunächst Fjotolf Hansen, später Far Skaldigrimmr Rauskjoldr av Northriki und zuletzt Jan Johansen, bleibt der bekannteste Gefangene des Landes.
Am Ufer des Tyrifjords, nur wenige Kilometer von der Insel Utøya entfernt, liegt das Hochsicherheitsgefängnis Ringerike. Dort verbüsst Anders Behring Breivik seit 2022 seine Strafe. Die Haftanstalt befindet sich in unmittelbarer Nähe jener Insel, auf der er am 22. Juli 2011 69 Jugendliche und Betreuer ermordete.
Ein Jahr später erklärten Gutachter Breivik für voll schuldfähig. Das Gericht verurteilte ihn zur nach norwegischem Recht höchstmöglichen Strafe von 21 Jahren Freiheitsentzug mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese kann unbegrenzt verlängert werden, solange von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht. Nach Einschätzung der Behörden ist eine Entlassung auf absehbare Zeit ausgeschlossen.
Breivik lebt heute nicht in einer gewöhnlichen Gefängniszelle, sondern in einem abgeschirmten Bereich, der ausschließlich für ihn bestimmt ist. Der zweistöckige Komplex umfasst Schlaf- und Arbeitsräume, einen Fitnessbereich, eine Küche, Aufenthaltsräume sowie einen kleinen Innenhof. Er kann Bücher aus der Bibliothek beziehen, mit Bediensteten kochen oder Karten spielen und erhält gelegentlich Besuch eines Pfarrers, Physiotherapeuten oder eines Rotkreuz-Helfers mit Therapiehund. Inzwischen hält die Gefängnisverwaltung sogar Meerschweinchen als Teil der Beschäftigungsmaßnahmen.
Einige Details zu diesem Fall:
Norwegens schlimmster Straftäter backt Lebkuchenhäuser, klagt über “unmenschliche Isolation” und beantragt erneut seine Freilassung. Der Fall stellt das Rechtssystem vor ein anhaltendes Dilemma zwischen Menschenwürde und gesellschaftlichem Schutz.
An seiner Ideologie hat Breivik nach Einschätzung der Behörden nichts geändert. Er versucht weiterhin, über Briefe Kontakte in die rechtsextreme Szene aufzubauen und arbeitet an politischen Schriften. Seine Unterbringung verursacht nach norwegischen Medienberichten Kosten von rund 1550 Euro pro Tag und damit ein Vielfaches dessen, was ein gewöhnlicher Gefangener kostet.
Damit komme ich auf den Punkt. Dieser Punkt unterteilt sich in zwei Unterpunkte:
Zum einen geht es um den Begriff „menschenwürdige Unterbringung in einer
Haftanstalt“, humanitäre Gesichtspunkte, und Rechtsstaatlichkeit. Der
Verfasser dieses Artikels stellt am Schluss eine interessante Frage:
Fünfzehn Jahre nach dem 22. Juli steht neben der Erinnerung an die Opfer weiterhin die Frage im Raum, gerechtfertigt die ultraliberalen Grundsätze eines Rechtsstaates sind, wenn ein Täter ebendiese Grundsätze und Rechte immer wieder nutzt, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und noch mehr Zugeständnisse zu erwirken.
Ich erweitere diese Frage um folgende Überlegung:
Hat ein Täter, der jegliche Menschenwürde bei einem Tötungsdelikt in extremer Form derart missachtet, einen Anspruch auf anschließende „menschenwürdige Behandlung“? Dabei beziehe ich mich auf die weitere Beibehaltung einer Weltanschauung, die durch dieses Tötungsdelikt an unschuldigen Jugendlichen den Höhepunkt gefunden hat.
Niemand kann mir da erzählen, und es mag ein noch so versierter Psychologe sein, dass hier irgendwelche Synapsen im Gehirn umgekippt sind, um auf diese Weise diese Morde zu relativieren. Genauso bin ich überzeugt davon, dass jeder Kinderschänder immer weiß, dass er etwas Verbotenes tut. Er stellt einfach darüber nur den Gedanken oder die Hoffnung, dass er nicht erwischt wird.
Ja, ich befürworte, dass man die Todesstrafe abgeschafft hat. Schon aus dem einfachen Grund, weil man dadurch keine Möglichkeit mehr hat, ein eventuelles Fehlurteil zu revidieren. Und Fehlurteile gibt es immer wieder. Dazu wäre es – für mich zumindest – nicht gerecht, das auf eine rasche Weise, z.B. mit einer Spritze – zu sühnen. So ein Verbrecher soll dann lebenslang hinter Gittern bleiben, aber nicht mit Luxus-Konditionen, die er sich im normalen Leben selbst gar nicht leisten könnte.
Zum zweiten Unterpunkt:
Sicher erinnern sich noch viele an den Fall Bachmeier, wo die Mutter des ermordeten Mädchens den Täter im Gerichtssaal bei laufender Verhandlung erschossen hat. Der Täter hätte sicher eine lebenslange Strafe im Gefängnis bekommen. Worauf will ich dabei hinaus:
In Hochsicherheitsbereichen oder bei extrem hohen Sicherheitsauflagen können die Kosten durch den massiven Personal- und Technikaufwand auch deutlich über dem Durchschnitt liegen und bis zu 300 € oder mehr pro Tag erreichen. Eine exakte bundesweite Summe wird von den Justizministerien nicht für jede JVA einzeln ausgewiesen, da die Ausgaben über die gesamten Landeshaushalte abgerechnet werden. (KI)
Das bedeutet einen jährlichen Aufwand von ca. 110.000 Euro pro Straftäter mit hohen Sicherheitsauflagen, was der Steuerzahler berappen muss. Bei Breivik in Norwegen ist es extrem mit 1.550 Euro pro Tag, was jährlich eine Summe von 565.750 Euro ergibt.
Ist es nun abartig, wenn ich mich frage, warum man Frau Bachmeier keinen Bonus vom Finanzamt überwiesen hat, weil sie dem Staat eine Menge Ausgaben erspart hat? Ist es abartig, zu fragen, warum man Leute, die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden und bei denen keine Anzeichen von Resozialisierung erkennbar sind, nicht zu „gemeinnützigen Spenden“ ermuntert?
Was wäre so eine gemeinnützige Spende:
Komplette Gesundheitsuntersuchung, daraufhin das in vollem Bewusstsein unterschriebene Einverständnis des Inhaftierten, dass er freiwillig aus dem Leben scheiden will, verbunden mit der Erklärung, dass alles Verwertbare aus seinem Körper für Organspenden zur Verfügung steht. Wenn das zu krass erscheint, dann sollte wenigstens die Bereitschaft vorhanden sein, an medizinischen Tests zur Erprobung von bisher unbekannten Arzneimitteln teilzunehmen.
Vielleicht provokativ, oder zumindest ungewöhnlich, meine Überlegung. Sicher auch diskussionsfähig. Aber jeder auch noch so zivilisierte Staat sollte in der Lage sein, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürdigkeit gegeneinander abzuwägen, natürlich auch unter der Berücksichtigung der Angehörigen der Opfer. Weil kaum jemand bedenkt dabei, dass ein lebenslang Verurteilter, der nach 20 Jahren wieder freikommt, das für sich abgehakt hat. Aber die Angehörigen der Opfer leiden ihr ganzes Leben lang darunter.
Den gesamten Artikel kann man hier nachlesen.
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